Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
blogfraktion | 3.07.2009 | 15:58 | 0 Kommentare
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte Bad Banks beschlossen, das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. Es ermöglicht Geschäftsbanken und Landesbanken, freiwillig ihre Bilanzen zu bereinigen. Vorgesehen ist die Schaffung vieler einzelner Bad Banks.

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