Archiv für den Monat März, 2011

Die alten Diktatoren müssen weg. Soviel ist klar.

Die arabische Welt ist im Aufruhr. Es ist nicht der Westen, der dazu beigetragen hat. Seit Jahrzehnten schon hat er mit kräftigen Worten Demokratie und Menschenrechte weltweit eingefordert und es dann in den arabischen Ländern an konsequentem Handeln fehlen lassen. Frieden, Stabilität und sichere Öllieferungen waren ihm oft wichtiger als politische Ideale. Deshalb hat er mit so manchen Diktatoren gute Geschäfte gemacht und über Mängel bei Demokratie und Menschenrechten hinweg geschaut. Dieses Mal sind es die arabischen Massen, die sich erheben für Freiheit und Demokratie. Sie haben genug; sie wollen Freiheit, mit reden, mit entscheiden, mehr abbekommen, Stolz und Würde.

Wie geht es weiter in Ägypten und anderswo in Arabien? (Foto von Ahmad.Hammoud auf flickr.com, CC BY 2.0)

Wir blicken gebannt, mit Hoffnung und Sorge auf die arabischen Staaten. In Tunesien und Ägypten sind die Autokraten von Volksaufständen schon weggeputscht. In Libyen herrscht Bürgerkrieg. Im Jemen und Bahrain kam es zu blutigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften der alten Regime. In vielen anderen Ländern gehen die Menschen auf die Straße. Teilweise sind Reformen in Gang gekommen, es wurden Zugeständnisse gemacht, manchmal auch vorsorglich. Die Machthaber reagieren auf den mutigen Protest der Menschen. Sie wissen: auch westliche Staaten werden sich auf die Seite der Aufständischen stellen. Es wird in all diesen Ländern nicht so bleiben, wie es über viele Jahrzehnte war.

Noch ist unklar: Sind die alten Regime reformwillig und reformfähig genug? Können sich die Menschen in mehr Ländern befreien oder ersticken die Diktatoren Aufstände mit Gewalt.

Und wenn sich die Völker befreien, wird dann alles besser?

Niemand kennt die Zukunft. Aber eines ist klar: Funktionierende Demokratien werden in den arabischen Staaten nicht über Nacht kommen, wenn der Diktator vertrieben ist. Mehr Freiheit, in der jeder seine Meinung ohne Angst äußern darf, mehr Demokratie, in der unterschiedliche Parteien in geordneten Meinungswettstreit treten, unabhängige Gerichte, die fair richten, all dies braucht tiefes Verständnis in den Köpfen, es braucht Institutionen, die nur langsam entstehen können und braucht Übung. Demokratieentwicklung braucht Zeit. Wenn jetzt die Weichen falsch gestellt werden, dann kann es nicht gelingen. Dann können auch neue Formen der Diktatur, der Unfreiheit und des wirtschaftlichen Mangels oder religiöser Fundamentalismus kommen.

Deshalb muss der Westen jetzt Flagge zeigen. Jetzt ist die Zeit für einen ernsthaften, seriösen, langanhaltenden und umfassenden entwicklungspolitischen Einsatz. Denn nie war die Chance in der arabischen Welt für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit größer als heute. Und davon sind wir überzeugt: demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse bieten auch bessere Chancen für Wirtschaftswachstum. Diese Chance müssen wir nutzen. Das nützt nicht nur den Demokraten in den arabischen Ländern. Es nützt auch uns durch mehr wirtschaftlichen Austausch und weniger Migrationsdruck auf Europa über das Mittelmeer.

Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung angemessen reagiert hat

Für Demokratisierung wurden schell 3,25 Millionen Euro vom Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereitgestellt. Für Bildung wurde ein Fond über 8 Millionen Euro eingerichtet und für die Förderung der Wirtschaft sogar über 20 Millionen Euro. Das ist ein guter Anfang.

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Die Stabilität unserer Währung ist ein hohes Gut – gerade für Deutschland als größte, im Wettbewerb erfolgreichste Volkswirtschaft Europas. Rund 41 Prozent trägt der Euro-Raum zum deutschen Export bei. Der Euro hat großen Anteil daran, dass wir die Finanz- und Wirtschaftskrise im weltweiten Vergleich gut bewältigt haben. Sein starker Binnen- wie Außenwert unterstreicht: Wir müssen nicht eine Währungskrise bewältigen, sondern die Haushaltskrisen einzelner Euro-Staaten.

Euro

Euro in Europa (wfarby on flickr.com CC BY 2.0)

Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten beim Europäischen Rat am 24./25. März umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität. Dazu gehört erstens ein strengerer Stabilitätspakt: präzisere Kontrollen, früher einsetzende, quasi-automatische Sanktionen und die Berücksichtigung der Gesamtverschuldung im Defizitverfahren. Dazu gehört zweitens der Pakt für die Wettbewerbsfähigkeit. Ziel der besseren Koordination in der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik ist, dass alle Euro-Staaten zu den jeweils wettbewerbsfähigsten aufschließen. Und dazu gehört drittens ein dauerhafter Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) ab 2013. So macht Europa deutlich: Wir stehen zusammen, spekulative Angriffe auf einzelne Staaten können keinen Erfolg haben.

Dieses Paket greift zentrale deutsche Anliegen auf. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung des ESM. Er wird durch Vertrag der beteiligten Staaten und nicht als EU-Einrichtung gegründet. Er darf als „ultima ratio“ nur tätig werden, wenn ein Euro-Staat über keinen Marktzugang mehr verfügt und die Stabilität der Euro-Zone insgesamt in Gefahr ist. Er wird nur auf einstimmigen Beschluss tätig, so dass Deutschland ein Vetorecht hat. Eine Unterstützung aus dem ESM wird an strenge Sanierungsauflagen gebunden. Die Hilfen werden als Kredite gegeben; sie müssen zurückgezahlt und verzinst werden. Nur in Ausnahmefällen können dazu Anleihen des betroffenen Staates direkt („auf dem Primärmarkt“) erworben werden. Wenn ein Euro-Staat über seine Verhältnisse lebt, werden dafür künftig nicht mehr allein die Steuerzahler aufkommen; vielmehr werden die privaten Gläubiger bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit eines Euro-Staates an der Sanierung beteiligt. Deutschland wird zum ESM entsprechend seinem Anteil an der Wirtschaftskraft der Euro-Zone so beitragen, dass er Rating-Bestnoten bekommt. Der Einlage dort wird damit ein verzinster Eigentumsanteil gegenüberstehen, der seinen Wert behalten wird.

Die Größenordnung des ESM mit seinem effektiven Volumen von 500 Milliarden Euro macht eine angemessene Einbindung des Bundestags erforderlich: Das gilt selbstverständlich für die Gründung des ESM, die auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Eine möglichst enge parlamentarische Beteiligung muss nach meiner Überzeugung aber auch vor jeder künftigen Aktivierung des ESM zwingend erfolgen.


Enquete-Kommission: „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“

Einen anderen Blick auf Wachstum und Wohlstand wagen (Foto von J&L Design Fotografies auf flickr.com (Lizenz: CC BY-ND 2.0))

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen den Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft” angenommen. Aufgabe der Enquete-Kommission wird es sein, eine programmtische Auseinandersetzung mit den Wohlstandperspektiven Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte, mit unserem Wohlstandsverständnis voranzubringen. Dabei sollen u.a. Antworten auf die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gefunden werden. So werden auch die zunehmenden Gefahren der Staatsverschuldung, des Klimawandels, der Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Generationengerechtigkeit – mit Blick auf eine immer älter werdende Gesellschaft – im Fokus der Debatte stehen. Damit eine sachgerechte Bearbeitung des Themas möglich ist, wurde beschlossen fünf Projektgruppen zu gründen, die sich thematisch an den fünf Abschnitten des Beschlusses orientieren.

  1. Stellenwert von Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft (Vorsitz: FDP)
  2. Entwicklung eines ganzheitlichen Wohlstands-/ Fortschrittsindikators (Vorsitz: CDU/CSU)
  3. Wachstum, Ressourcenverbrauch und technischer Fortschritt – Möglichkeiten und Grenzen der Entkopplung (Vorsitz: Bündnis 90/ Die Grünen)
  4. Nachhaltig gestaltende Ordnungspolitik (Vorsitz: SPD)
  5. Arbeitswelt, Konsumverhalten und Lebensstile (Vorsitz: Die Linke)

Die ersten drei Projektgruppen tagen bereits und die Gruppen 4 und 5 werden ihre Arbeit im Jahr 2012 aufnehmen. In der ersten Sitzung am 14. März (Video) wurde über die Definition des Wachstumsbegriff debattiert. Ein erster Arbeitsentwurf des Schlussberichtes soll Ende Dezember 2012 / Anfang Januar 2013 der Kommission vorgelegt werden. Nach Abstimmung des Kommissionsberichtes (Februar-April 2013) soll der Schlussbericht im Mai 2013 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben werden. Anschließend erfolgt die Plenardebatte im Deutschen Bundestag.

Damit Deutschland im globalen Wettbewerb, auch und gerade mit den aufstrebenden Schwellenländern (u.a. die BRIC-Staaten: Brasilien, Russland, Indien und China), nicht den Anschluss verliert, ist es von ganz wesentlicher Bedeutung den technischen Fortschritt so im Blick zu haben und geeignete politische Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine Wirtschaftspolitik – die auch die Interessen unserer zukünftigen Generationen berücksichtigt – weiterhin Wachstum generiert. Dabei wird sicherlich eine entscheidende Frage sein, wie das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch, d.h., von den fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl und Erdgas) abgekoppelt werden kann.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Antworten auf diese wichtigen Fragen innerhalb unserer erfolgreichen Sozialen Marktwirtschaft gefunden werden. So wird es eine Aufgabe der Politik sein, Rahmenbedingungen so zu entwickeln, das Wachstumsquellen identifiziert und auch gefördert werden. Bildung und Innovation sind hierbei sicherlich Schlüsselelemente, die den Weg in neue Märkte, z.B. einen Hightech-Umweltschutz und  Gesundheit, ebnen können.

Weitere Informationen auf der Seite der Enquete-Kommission auf www.bundestag.de.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält am Parlamentsfernsehen fest.  Der Sender leistet einen großen Beitrag hinsichtlich der transparenten Darstellung der parlamentarischen Arbeit. Insbesondere der Livestream auf der Homepage des Deutschen Bundestages ist bei den Bürgern sehr beliebt. Allein im Februar 2011 hat der Deutsche Bundestag 156.000 Nutzer verzeichnet.

Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages

Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages

Die Kritik durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ist überzogen, deren Inhalt einseitig. Es heißt: Das Parlamentsfernsehen bedürfe einer rundfunkrechtlichen Zulassung, weil dessen Ausstrahlungen ein Rundfunkangebot darstelle. Verfassungsorgane dürfen laut Paragraphen § 20a Abs. 3 keine Rundfunklizenz beantragen, weil der Rundfunk staatsfern bleiben muss, das ist richtig. Die Kritik der Kommission greift jedoch nicht. Die Beiträge des Parlamentsfernsehens stellen kein Rundfunkangebot dar. Zu 99 Prozent werden Übertragung von Plenar- und Ausschussdebatten ausgestrahlt. In voller Länge und unzensiert. Der Kanal dient somit der Öffentlichkeitsarbeit des Hauses, deren Inhalte können nicht als Rundfunkangebot bezeichnet werden.

Die Arbeit des Deutschen Bundestages, dessen Debatten und Ergebnisse müssen zu jeder Zeit für interessierte Bürger zugänglich sein. Im Falle des Parlamentsfernsehens geschieht das mit größtmöglicher Transparenz. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages bedarf keiner Rundfunklizenz. Der große Aufruhr um den Bundestagskanal ist somit unbegründet.

Michael Kretschmer ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und zuständig für Bildung und Forschung, Kunst, Kultur und Medien.


Es geht nicht um Cents in NRW (Foto: druzco/flickr.com CC BY-NC-SA 2.0)

Es geht nicht um Cents in NRW (Foto: druzco/flickr.com CC BY-NC-SA 2.0)

Am Dienstag dieser Woche hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalens der rot-grünen Landesregierung eine schallende Ohrfeige verpasst und den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig erklärt, weil er gegen die Kreditobergrenze der Landesverfassung verstoße. Schon vor zwei Monaten hatte der Verfassungsgerichtshof mit einem Eilantrag der Landesregierung untersagt, neue Kredite aufzunehmen und war damit auf beispiellose Weise in die laufende Schuldenpolitik der rot-grünen Landesregierung hineingegrätscht. Die Genossen in NRW reagierten darauf mit einer unglaublichen Chuzpe: Man werde sich nicht von Gerichten „entmündigen“ lassen. Die Anweisung des Gerichts wurde in belehrendem Ton als wirklichkeitsfremd abqualifiziert, und man begann schamlos mit Kreditaufnahme und Mittelverwendung.

Nun haben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihre von der Linken geduldete Regierung eine krachende und verdiente Niederlage vor Gericht erlitten. Denn der Verfassungsgerichtshof hat nicht nur die kreditfinanzierte Erhöhung der Risikovorsorge für die marode Landesbank WestLB kassiert, sondern ausdrücklich die Rechtswidrigkeit des Nachtragshaushalts festgestellt, weil die Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen deutlich überschritten hat. Damit hat das Gericht der Landesregierung attestiert, nicht einmal die elementaren Regeln der Haushaltspolitik beachtet zu haben.

Ein Überschreiten der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze ist nur zulässig, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beheben. Eine solche Krisensituation ist aus Sicht des Verfassungsgerichts von der rot-grünen Landesregierung aber keineswegs ausreichend und plausibel begründet worden – was auch nicht verwundert, denn der XXL-Aufschwung im letzten Jahr führte dazu, dass Nordrhein-Westfalen über zwei Milliarden Euro weniger Schulden hätte aufnehmen müssen als ursprünglich geplant. Es ist offensichtlich: Der verfassungswidrige Nachtragshaushalt hat das alleinige Ziel, Wahlkampfgeschenke an die rot-grüne Klientel zu finanzieren und die Linkspartei gnädig zu stimmen, da von ihr die Existenz der rot-grünen Landesregierung abhängt. Diesem politischen Kalkül hat der Verfassungsgerichtshof nun einen Strich durch die Rechnung gemacht – mit weitreichenden Folgen: Denn Rot-Grün will trotz des weiter anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs das Defizit 2011 sogar noch auf 7,1 Milliarden Euro vergrößern.

Immer, wenn es unbequem wird, flüchtet sich Rot-Grün in neue Schulden und ruiniert die Staatsfinanzen. Eine Regierung, die eine neuerliche Schuldenorgie bei der Aufstellung des Haushalts 2011 wiederum ohne Rücksicht auf die Verfassung durchziehen wollte, würde vollends unzumutbar werden. Die verfassungswidrige Kraft-Meierei geht zu Ende, denn einen neuerlichen Haushalt, der verfassungswidrig ist, werden CDU und FDP auf der Basis dieses Urteils verhindern.


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