Archiv für den Monat April, 2011

Eine Bilanz zehn Jahre nach der Neufassung der behindertenpolitischen Gesetzgebung im SGB IX

Wohin geht der Weg bei der Politik für Menschen mit Behinderung? (WELS.net on flickr.com, CC BY-NC 2.0)

Das SGB IX ist am 1. Juli 2001 in Kraft getreten und war ein bedeutender Schritt in der behindertenpolitischen Gesetzgebung. Seitdem steht der Mensch mit seiner Behinderung und seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Am 9. Mai 2011 veranstaltet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun den Kongress „10 Jahre SGB IX – jetzt Teilhabechancen stärken“.

Das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG) wurde mit diesem Gesetz nun auch im Sozialrecht verankert. Ziel des SGB IX ist es, Menschen mit Behinderung oder jene, die von Behinderung bedroht sind, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Nach einem Jahrzehnt der Praxiserfahrungen mit diesem Gesetz ist es geboten, eine Bilanz zu ziehen.

Die Einführung des Instruments des Persönlichen Budgets war ein Meilenstein. Wie sieht es heute aus mit dem Anspruch des Gesetzes und der Wirklichkeit? Von 8,7 Millionen Schwerbehinderten in Deutschland nehmen derzeit geschätzt etwa 7000 Personen das Budget in Anspruch. Welche Erfahrungen haben sie gemacht?

Sehr bedeutsam halten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Trotz Wirtschaftswachstum ist es immer noch so, dass bei insgesamt sinkenden Arbeitslosenzahlen die der Schwerbehinderten nach wie vor steigen. Welche Maßnahmen sind erforderlich? Bietet der drohende Fachkräftemangel eine zusätzliche Chance für alle, sich mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzubringen?

Deshalb ist auch die berufliche Rehabilitation im SGB IX so bedeutsam. Sie muss individuell in jeder Hinsicht gestaltet werden, denn die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Verbesserung bzw. Herstellung der selbstständigen Lebensführung ist nicht nur für die Menschen ein hohes Gut, sonder auch wirtschaftlich unverzichtbar.

Der Kongress gibt Gelegenheit, dass wir alle in einen Dialog treten. Wir erhoffen uns, von Praktikern zu erfahren,  was gut funktioniert und wo Handlungsbedarf besteht.

Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion und viele neue Erkenntnisse für die behindertenpolitische Arbeit in unserer Fraktion.

 


Karfreitag ist einer der wichtigsten christlichen Feiertage (aureusbay on flickr.com - CC BY-NC 2.0)

Einzelne Landespolitiker der Grünen haben jüngst gefordert, den Karfreitag als Stillen Feiertag abzuschaffen – ein befremdlicher Auftakt in die Karwoche. Die Karwoche stellt  für die Mehrheit der Menschen in unserem Land eine ganz besondere Woche dar, die im Fest der Auferstehung gipfelt: Ostern, der  höchsteFeiertag für alle Christen.

Der abstruse Vorschlag zur Abschaffung der gesetzlich festgelegten Karfreitagsruhe übersieht unserer Meinung nach wichtige Aspekte:

Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie bedeutet im negativen Sinne die Freiheit, keiner Religion anzugehören. Im positiven Sinne bedeutet sie aber, dass  jeder Mensch das Recht hat, sich zu seiner Religion – auch sichtbar – zu bekennen.

Glaube wird in der Regel in der Gemeinschaft gelebt, und die Religionsausübung ist aus diesem guten Grund auch für Religionsgemeinschaften ausdrücklich geschützt. Der Staat ist damit gehalten, den Menschen die Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen. So dient der Schutz des Sonntags und der staatlichen Feiertage neben der Arbeitsruhe auch der „seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.  Art. 139 WRV). Christliche Feiertage haben aus gutem Grund den Sinn, den Menschen die Teilnahme an einem Gottesdienst, das gemeinsame Gebet und die Feier der für sie bedeutsamen religiösen Feste zu ermöglichen.

Es ist absurd, wenn Vertreter der Grünen nun behaupten, mit dem Karfreitag – dem Tag, an dem die Christen innehalten und in Erinnerung an die Kreuzigung Jesu auf öffentliche Tanz- oder Sportveranstaltungen verzichten – werde eine Minderheit geschützt. Diese Behauptung verdreht schlicht die Tatsachen: Mit über 50 Millionen Menschen, die bei uns zu einer der beiden großen christlichen Kirchen gehören, kann von einer Minderheit beileibe nicht die Rede sein.

Karfreitag ist für uns Christen ein besonderer Tag: Wir gedenken der Kreuzigung Jesu Christi, wir leiden und beten mit ihm. Sterben und Trauer sind ein Thema, das alle Menschen betrifft: Abschied von einem geliebten Menschen nehmen zu müssen, ist eine Erfahrung, die wir alle über die Religionsgrenzen hinaus teilen. Es kommt daher allen Menschen zugute, dass wir mit dem Karfreitag einen Tag der Stille, der Entschleunigung und der Besinnung haben, an dem wir uns auf diese Erfahrung konzentrieren können. Gerade in einem Jahr wie diesem, das von schrecklichen Bildern – etwa aus Japan, der Elfenbeinküste oder Libyen – geprägt ist, sollte ein solch stiller Feiertag sogar seine besondere Berechtigung haben.

Dr. Maria Flachsbarth ist Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Ankommende Flüchtlinge auf Lampedusa (noborder network on flickr.com - CC BY 2.0)

In den letzten Wochen sind die Bilder von ankommenden Bootsflüchtlingen aus Nordafrika auf der italienischen Insel Lampedusa ein fester Bestandteil der Nachrichten geworden. Mittlerweile sind mehr als 20.000 Flüchtlinge aus Nordafrika dort angekommen. Bei der überwiegenden Zahl handelt es sich jedoch nicht um verfolgte Menschen mit einem berechtigten Anspruch auf Asyl, sondern um Wirtschaftsflüchtlinge, d. h. um Menschen, die aufgrund der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation in den nordafrikanischen Staaten nach Europa auswandern wollen. Viele von ihnen stellen bewusst zunächst keinen Asylantrag, weil dies zur sofortigen Ausweisung führen würde. Nach geltendem Recht sind diese Menschen wieder in ihre Heimat zurückzubringen bzw. auszuweisen. In Nordafrika werden sie dringend für den Wiederaufbau benötigt.

Deutlich zu unterscheiden sind hiervon die Menschen, die tatsächlich in ihren Ländern mit Gewalt bedroht und verfolgt werden und somit auch einen Anspruch auf Asyl in einem EU-Mitgliedstaat hätten. Auch sie befinden sich unter den Bootsflüchtlingen, allerdings in sehr viel kleinerer Zahl.

Italien hat nun, anstatt die erforderlichen Asylverfahren durchzuführen, einigen Flüchtlingen unmittelbar befristete Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. Diese berechtigen zu einer sofortigen Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten. Dieses Verhalten ist nicht nur rechtlich fragwürdig, da die entsprechende Ausnahmeregelung, auf die sich Italien beruft, nur für den Fall anzuwenden ist, dass die Flüchtlinge ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können, sondern es ist auch höchst unsolidarisch, da Bestandteil des gemeinsamen EU-Asylrechts ist, dass mögliche Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge ein Verfahren dortdurchlaufen sollen, wo sie erstmalig in der EU ankommen.

Ich halte es daher für richtig, dass der Bundesminister des Innern, Hans-Peter Friedrich, sowie die Innenminister von Spanien und Frankreich Italien an die Einhaltung der europarechtlichen Asylbestimmungen erinnert haben. Italien verfügt nämlich durchaus überausreichend Kapazitäten den bisherigen Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Schließlich beträgt das Flüchtlingsaufkommen derzeit etwa nur 20 Prozent verglichen mit den Flüchtlingsströmen, die Deutschland im Zuge der Balkankriege in den neunziger Jahren zu bewältigen hatte.

Stephan Mayer ist Vorsitzender des Arbeitskreises Innen, Recht, Sport und Ehrenamt, Kultur und Medien, Kommunen der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Der neuen Kampagnenorganisation „Digitale Gesellschaft“ von netzpolitik.org-Frontmann Markus Beckedahl mangelt es bislang an weitgehender Transparenz und Offenheit, kritisiert Peter Tauber, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im carta-Blog.

Dort tummele sich also eine Internetelite, die offensichtlich keine Lust habe, sich in Parteien zu engagieren. Viel lieber „tarne“ man sich als Basis oder Bürgerbewegung.

Im Unterschied zur digitalen Gesellschaft selbst, in der man so ziemlich jede Meinung und Position finden kann, ist die „Digitale Gesellschaft“ nicht nicht politisch neutral oder gar parteipolitisch unabhängig. Diese Meinungsvielfalt will die „Digitale Gesellschaft“ aber offensichtlich gar nicht abbilden.

Peter Taubers Beitrag auf carta.info lesen.

Leseempfehlung: Ebenfalls kommentierten @mrtopf (old school Klüngelgesellschaft e.V.) und @nico (Berlin Mitte Nerds e.V. gegründet) in ihren Blogs.

 


Der Euro und das europäische Haus

Der Euro und das europäische Haus (AntTree on flickr.com - CC BY-NC-ND 2.0)

Die aktuellen Debatten über den Europäischen Stabilitätsmechanismus, über den Euro und über Hilfen für notleidende Euro-Staaten dürfen nicht vergessen machen, worum es bei der Stabilisierung unserer Währung und damit der Europäischen Union überhaupt geht: um unseren Wohlstand in Frieden und Freiheit und auch um die Möglichkeit, unsere politischen Vorstellungen in Europa zur Geltung bringen zu können.

Die Einführung des Euro gehört zu den großen Leistungen der europäischen Integration. Seit nunmehr zehn Jahren trägt der Euro maßgeblich dazu bei, dass die Wirtschaft in der Euro-Zone prosperiert und dass die Bundesrepublik ihre Stellung als Exportland ausbauen konnte. Die Entscheidung für den Euro war richtig: Er ist stabiler, als die D-Mark es zuvor war.

Trotzdem haben einige EU-Länder große Probleme, weil sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und ausufernde Staatsverschuldung sind die Folge. Die internationale Banken- und Wirtschaftskrise hat dazu beigetragen, dass die Versäumnisse offenbar wurden. Finanzmärkte und Spekulanten haben seit dem letzten Frühjahr gegen Griechenland, Portugal und Irland, aber auch gegen den Euro gewettet. Sie setzten auf den Zerfall der Währungsunion und auf die mangelnde Handlungsfähigkeit der EU. Diese Rechnung ging nicht auf – und das liegt ganz wesentlich an dem Handeln von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble in Brüssel.

Unsere Politik dient der dauerhaften Sicherung und Stabilisierung des Euro und seiner Mitgliedsländer. Deshalb haben wir unsere Bereitschaft zur Solidarität bekundet, gleichzeitig aber auf eigenen Kraftanstrengungen der betroffenen Länder zu ihrer Konsolidierung bestanden. Denn nur, wenn sie ihre Probleme lösen und wieder wettbewerbsfähig werden, werden die Spekulanten entmutigt, und eine gedeihliche Entwicklung wird möglich.

Nach den Vereinbarungen im Europäischen Rat wird Europa künftig eine gemeinsame Wirtschaftspolitik haben, die diesen Namen verdient. Dann wird jedes einzelne Land nachweisen müssen, dass es seine Hausaufgaben gemacht hat. Länder, die den Europäischen Solidaritätsmechanismus in Anspruch nehmen wollen, müssen konkrete und nachprüfbare Verpflichtungen eingehen, deren Erfüllung kontrolliert und durchgesetzt wird. Schon jetzt zeigt sich, dass in Europa ein Umdenkprozess eingesetzt hat: Immer mehr Staaten erkennen, dass man mit exzessivem Schuldenmachen kein Problem löst.

CDU und CSU werden dafür sorgen, dass die Europäische Union aus der Krise, die einzelne Mitgliedstaaten betroffen hat, handlungsfähig und gestärkt hervorgeht. Der hervorragende Zustand unserer Wirtschaft, das Entstehen vieler Hundertausend neuer Arbeitsplätze und das enorme Wirtschaftswachstum in Deutschland sind eine Konjunkturlokomotive für Europa und ein starker Anreiz für die betroffenen Länder, ihre Wirtschaft in Ordnung zu sanieren. Deutschland steht auch künftig zu seiner europäischen Verantwortung, im eigenen Interesse und im Interesse Europas.