Archiv für den Monat Mai, 2011

Blumen für die Opfer des Londoner Terroranschlags von 2005 (jaimelondonboy on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Nach den schrecklichen Anschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001 und der auch in Deutschland erhöhten Terrorgefahr hatte der Gesetzgeber die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Dies geschah durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 und – bevor einige Regelungen ausgelaufen wären – durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007. Wichtige Normen dieser Gesetze sind bis zum Januar 2012 befristet.

Die jetzt zur Verlängerung anstehenden Regelungen enthalten hauptsächlich Auskunftsbefugnisse unserer Nachrichtendienste etwa gegenüber Banken, Fluggesellschaften und Post- und Telekommunikationsunternehmen (vgl. § 8a Bundesverfassungsschutzgesetz, § 4a MAD-Gesetz, § 2a BND-Gesetz). Damit sind die Dienste in die Lage versetzt worden, effektiv gegen Terroristen vorzugehen und Anschläge in Deutschland zu verhindern.

Die terroristische Bedrohung besteht aber weiterhin, wie etwa der Anschlag eines Islamisten im März 2011 auf amerikanische Soldaten vor dem Frankfurter Flughafen zeigt, bei dem er zwei Soldaten erschossen hat. Man darf nicht vergessen: Dies war der erste erfolgreiche Anschlag eines Islamisten auf deutschem Boden! Zudem bauten in Nordrhein-Westfalen Terroristen an einer Bombe; sie wurden Ende April 2011 noch rechtzeitig festgenommen – auch dank der oben genannten Anti-Terror-Gesetze, um die es jetzt geht.

Die aktuelle Sicherheitslage zeigt mir: Unser Problem sind nicht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, sondern die Bedrohungen durch Terroristen und Extremisten. Es ist jetzt an der Zeit, konstruktiv zu verhandeln und die Anti-Terror-Gesetze dann zügig zu verlängern.

 


Im Herbst vergangenen Jahres hatte die christlich-liberale Koalition in einem umfassenden Energiekonzept einen umfangreichen Instrumentenkasten erarbeitet, um den Aufbruch in das Zeitalter der erneuerbaren Energien zu meistern. Jetzt setzen wir unsere ganze Kraft daran, alle Instrumente zu überprüfen und den Umstieg schneller zu erreichen.

Woher kommt zukünftig unser Strom? (Udo54 on flickr.com CC BY-NC-ND 2.0)

Woher kommt zukünftig unser Strom? (Udo54 on flickr.com CC BY-NC-ND 2.0)


Klimaschutz und Preisentwicklung beachten

In enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung berät die Koalitionsarbeitsgruppe Energie die Kernpunkte, die wir dabei berücksichtigen müssen. Dazu gehören beispielsweise Antworten auf die Fragen: Wie können wir ohne Kernenergie unsere anspruchsvollen Klimaschutzziele erreichen? Wie können wir den zu erwartenden Strompreisanstieg begrenzen – sowohl für die Menschen als auch für unsere im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen? Und: Wie gewährleisten wir auch weiterhin unsere weltweit beispielhafte Stromversorgungssicherheit?

Am Wochenende wird sich die Ethikkommission treffen und am Montag ihren Bericht an die Bundeskanzlerin übergeben. Über deren Empfehlungen und Konsequenzen für die zu novellierenden Gesetze werden wir bereits in der kommenden Woche in einer Sonderfraktionssitzung beraten.

Energiewende erfordert Kraftanstrengung

Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, wann das letzte Kernkraftwerk dauerhaft vom Netz genommen wird. Entscheidend ist: Wie wird es uns gelingen, den Energieverbrauch zu senken, unsere Stromnetze qualitativ und quantitativ zu verbessern und vor allem den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen? Auf all diese Fragen verlangen die Menschen in unserem Land zu Recht Antworten. Deshalb sollten wir auch die ursprünglich für Herbst geplante Novellierung des EEG noch vor der Sommerpause abschließen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist einer der Schlüssel für unseren Weg in eine moderne, zukunftsorientierte Energieversorgung. Je schneller wir auf diesem Weg erfolgreich sind, desto schneller können wir uns von der Brückentechnologie Kernenergie verabschieden. Nur wenn wir den Menschen schnell die richtigen Antworten geben, können wir sie auch von unserem Weg überzeugen.

Nicht jede Entscheidung wird leicht sein. In unseren Wahlkreisen werden wir konfrontiert mit Standortentscheidungen über neue Windräder und Stromtrassen. Deshalb wird unser Energiewechsel nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Bevölkerung gelingen.


Familie klassisch (Brabant Bekijken on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Am 1. Juni 1961 wurde Anovlar, das erste orale Kontrazeptivum, in Deutschland eingeführt. Es war das erste Präparat zur hormonalen Empfängnisverhütung, das in Europa angeboten wurde. Kurze Zeit später wurde der „Pillenknick“ in der Geburtsstatistik deutlich: Immer weniger Paare entschieden sich für Kinder. Neben der Pille trugen gesellschaftliche Entwicklungen dazu bei, dass der Kinderwunsch immer später oder auch gar nicht erfüllt wurde. Konsequenz: In den vergangenen 50 Jahren sank die Geburtenrate deutlich.

Hat die Pille die Familienpolitik verändert? Und gibt es da einen Zusammenhang? Nein, die Pille hat vielleicht die Frauenpolitik verändert, aber auch nach längerem Überlegen sehe ich keinen Zusammenhang mit der Familienpolitik. Dennoch: Warum macht die Union die Familienpolitik, die sie macht? Warum ist genau diese Politik richtig?

Familie ist heute kein Einheitsmodell mehr.

Familie ist vielfältig und offen:

Eltern, die beide erwerbstätig sein wollen, weil sich die gut ausgebildeten Frauen nicht mehr ausschließlich auf eine vom Mann abhängige und auf Haushalt und Kindererziehung beschränkte Rolle festlegen lassen wollen.

Familien, in denen ein Elternteil die Erwerbsarbeit für die Betreuung der Kinder unterbricht oder aufgibt.

Alleinerziehende.

Die Union will Familien kein einheitliches Lebensmodell überstülpen. Sie respektiert die sehr private Entscheidung, wie Mütter und Väter gemeinsam in den unterschiedlichen Lebensphasen für das Familieneinkommen, für die Erziehung der Kinder und füreinander Sorge tragen wollen, und sieht ihre Aufgabe darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Menschen ihren Wunsch, eine Familie zu gründen, verwirklichen, in denen Familien sich entfalten und den von ihnen gewünschten Lebensentwurf leben können.

Eine ganz wichtige Grundlage unserer Familienpolitik ist die Überzeugung, dass es falsch ist, dem Staat die Elternrolle zuzuweisen. Er ist nicht der bessere Erzieher. Daher ist für uns die Betreuung von Kleinkindern in staatlichen Betreuungseinrichtungen keineswegs der Königsweg in der Kindererziehung. Kompetente Eltern können das, was in Kinderbetreuungseinrichtungen vermittelt wird, mindestens ebenso gut leisten. Zu Hause erleben Kinder die Geborgenheit von Familien und erhalten Grundlagen für Bindungsfähigkeit. Das sind wichtige Voraussetzungen, um später im Leben bestehen zu können. Genau aus diesem Grund werden wir am Elterngeld festhalten, weil es Paaren die Möglichkeit eröffnet, sich im ersten Lebensjahr ohne große finanzielle Einbußen ganz der Betreuung der Kinder zu widmen. Ein weiterer unschätzbarer Gewinn des Elterngeldes ist es, dass sich immer mehr Väter den Wunsch erfüllen, befristet aus dem Erwerbsleben auszusteigen, um sich partnerschaftlich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Auf längere Sicht wird auch diese veränderte Einstellung der Väter dazu führen, dass sich Arbeitgeber stärker auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, die Kinder erziehen.

Wenn junge Eltern nach Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes erziehen und gleichzeitig erwerbstätig sein möchten, brauchen sie gute, zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Daher hat sich die Union für den massiven Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter Dreijährigen eingesetzt und dafür gesorgt, dass der Staat dafür viel Geld zur Verfügung stellt.

Doch auch die Familien, die das traditionelle Modell der Einverdiener-Familie leben möchten, erfahren die Unterstützung der Union: Gegen den erbitterten Widerstand anderen Parteien halten wir am Ehegattensplitting fest, das den Ehepaaren die freie Entscheidung überlässt, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner Familien- und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Wir verteidigen die kostenfreie Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehepartners in der Kranken- und Pflegeversicherung und streben eine noch stärkere Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rente an.

Diese Maßnahmen als Gesamtkonzept entsprechen unserem Anspruch, jungen Eltern Wahlmöglichkeiten für ihren Lebensentwurf zu ermöglichen.

Als Gesamtpaket können sie junge Paare ermutigen, „Ja“ zum Kind und damit “Nein” zur Pille zu sagen!


Krankenkassen weisen alte und kranke Menschen ab, die einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben. Lange Schlangen vor Geschäftsstellen zeugen davon, dass Krankenkassen nur noch junge und zahlungskräftige Menschen aufnehmen und die alten, die hauptsächlich Kosten verursachen, bleiben auf der Strecke. Deutschland im Mai 2011 nach der Pleite der City BKK?

Nein. Wir haben in Deutschland nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme überhaupt. Niemand – in aller Deutlichkeit: kein einziger derjenigen, die vor Geschäftsstellen anstehen und um Aufnahme in eine andere Kassen bitten, muss sich Sorgen machen, dass er keine neue Kasse findet. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, alle aufzunehmen, die einen entsprechenden Antrag stellen – unabhängig von Alter und Krankheitsverlauf. Gleiches gilt für Ärzte. Kein Arzt darf einen Patienten abweisen, weil er Mitglied einer zahlungsunfähigen Krankenkasse ist. Es ist absolut unbegreiflich, wie vor allem Krankenkassen, die Anwälte der Patienten sein wollen, hier mit Ängsten spielen. Das ist mehr als unverantwortlich und schadet vor allem den Kassen selbst.

Warteschlange in München

Lange Schlangen gibt es sonst nur vor dem Apple-Store (Foto: Traveller_40 on flickr.com - CC BY-NC-ND 2.0)

Wir haben in den letzten Jahren den Markt schrittweise für mehr Wettbewerb geöffnet. Letzten Endes zum Vorteil der Patienten: Eine Kasse, die schlecht wirtschaftet, kann am Markt nicht überleben. Insofern ist die Insolvenz der City BKK ein Beispiel, dass dieser Mechanismus funktioniert. Die 170.000 Versicherten dieser Kasse müssen sich aber trotzdem keine Sorgen machen, denn die Gesetze sind eindeutig: Leidtragende einer Kassenpleite dürfen nicht die Versicherten sein. Es genügt, einen einfachen Antrag, der auf jeder Homepage einer Kasse zum Download bereitsteht, auszufüllen und abzuschicken. Stundenlanges Anstehen vor einer Geschäftsstelle ist keine Voraussetzung für einen Kassenwechsel.

Und wenn verunsicherte Menschen zu einer Geschäftsstelle kommen und berechtigte Fragen haben, ist das auch ein normaler Vorgang. Gut geschulte Mitarbeiter können die Verunsicherung in wenigen Minuten auflösen. Auch wenn ich es nicht glauben möchte, zeigen die letzten Tage doch, dass grundlegende Informationen nicht an Mitarbeiter weitergegeben werden. Unglaubwürdiger als so zu handeln und sich in Sonntagsreden als Anwalt der Patienten zu gerieren, kann man sich nicht machen.

Der Risikostrukturausgleich sorgt dafür, dass die Versichertenstruktur eine Kasse finanziell nicht überfordert. Der plumpe Versuch, die Verantwortung für eine Kassenpleite auf die Politik abzuschieben, indem man Menschen Hilfe und Unterstützung verweigert ist ein für alle Beteiligten unwürdiges Spiel. Sachlich können wir über Probleme, die bei einer Kasseninsolvenz entstehen gerne reden. In die unternehmerischen Handlungen der einzelnen Kassen werden wir jedoch keinen Einfluss nehmen.

Die Politik kann aber geeignete Sanktionsmechanismen schaffen. Die müssen dann auch voll ausgeschöpft werden, wenn sich die Vorgehensweise der Kassen und einzelner Ärzte nicht ändert. Es wird nicht die letzte Insolvenz einer Krankenkasse sein, die wir erleben.

Jens Spahn ist gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Der Deutsche Bundestag ist das erste und derzeit einzige nationale Parlament, das sich mit einer eigenen Stellungnahme (PDF) zum Grünbuch der EU-Kommission “Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ positioniert hat. Das hob Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn am Dienstag bei der Übergabe der Stellungahme in Brüssel hervor.

Ich bin überrascht, dass nur der Bundestag eine eigenständige Position zum Grünbuch eingenommen hat – schließlich geht es darum, wie die künftige Forschungsförderung ausgestaltet werden soll. Das derzeit noch laufende 7. Forschungsrahmenprogramm umfasst über die Laufzeit von sieben Jahren immerhin 54 Milliarden Euro. Warum haben sich die anderen Parlamente nicht positioniert? Angesichts der  leider oft zu hörenden Kritik, „was haben die sich in Brüssel da schon wieder ausgedacht“, verwundert das schon. Wer sich nicht einbringt, kann sich auch nicht durchsetzen mit seinen Ideen.

Europaabgeordneter Christian Ehler, EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn und die beiden Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann und Michael Kretschmer

Europaabgeordneter Christian Ehler, EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn und die beiden Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann und Michael Kretschmer

Für mich sind zwei Aspekte für die künftige Forschungsförderung besonders wichtig, die ich im Gespräch mit der Forschungskommissarin und dem für Forschung zuständigen Generaldirektor Robert-Jan Smits unterstrichen habe: Zum einen brauchen wir in ganz Europa das klare Bekenntnis zu wissenschaftlicher Exzellenz, denn sie ist das A und O erfolgreicher Forschungspolitik. Die Ziele der EU-Forschungsförderung dürfen auf keinen Fall mit denen der Kohäsion vermischt werden. Für die Kohäsionsziele wird es auch künftig die Strukturförderung geben. In der Wissenschaft aber muss  weiterhin die Forschungsqualität das maßgebliche Kriterium sein.

Klar ist aber auch: Vielen neuen EU-Mitgliedstaaten gelingt es heute noch zu selten, die strengen Exzellenzkriterien in der Forschungsförderung zu erfüllen. Für sie müssen wir eine Treppe zur Exzellenz bauen, damit auch sie erfolgreiche Anträge stellen können und aufholen auf dem Weg zur Spitzenwissenschaft.

Nach der Wiedervereinigung hatten wir in Deutschland eine ganz ähnliche Situation: In Ostdeutschland hat das Bundesforschungsministerium mit gezielten Programmen wie „Unternehmen Region“ und dem Spitzencluster-Wettbewerb Leuchttürme der Wissenschaft aufgebaut, die heute in der Lage sind, im bundesweiten Exzellenz-Wettstreit mitzuhalten. Diese Erfolgsgeschichte habe ich vor Augen, wenn wir jetzt darüber diskutieren, wie wir den forschungsschwächeren EU-Mitgliedstaaten helfen können.

Dabei bin ich vehement gegen Proporz und Länderquoten, sondern ich bin für ein passgenaues Twinning-Programm. Damit soll gezielt die Forschungsbasis und wissenschaftliche Kompetenz in den heute noch schwächeren Staaten aufgebaut werden: Partner aus Mitgliedsstaaten, die heute sehr gut bei der Förderlinie “Europäischer Forschungsrat” (ERC) abschneiden, sollen sich zu einem Zwillingspaar (Twin) zusammenschließen mit Staaten, die heute unterdurchschnittlich erfolgreich beim ERC sind. So können die Schwachen von den Starken lernen.

Der zweite ganz entscheidende Punkt ist für mich: Wir haben mit dem Europäischen Forschungsrat ein ausgezeichnetes Förderinstrument für exzellente Pionierforschung, das so attraktiv ist, dass weltweit bekannte Spitzenforscher und Nobelpreisträger sich in den Dienst Europas gestellt haben. Der ERC finanziert über zwei Förderlinien sowohl vielversprechende Nachwuchswissenschaftler wie auch etablierte Spitzenforscher. Dieses Instrument müssen wir unbedingt erhalten und es finanziell ausbauen.

Michael Kretschmer ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und verantwortlich u.a. für den Bereich Bildung und Forschung.