Archiv für den Monat Juni, 2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 eine Neuregelung des Bundestagswahlrechts bis zum 30. Juni 2011 verlangt und der Politik damit eine vor allem mathematisch komplexe Aufgabe gestellt. Das seit Jahrzehnten angewendete Verfahren zur Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Bundestagssitze kann unter bestimmten Fällen zu einem „negativen Stimmgewicht” führen. Bislang ist es möglich, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei am Ende weniger Sitze im Bundestag für diese Partei bedeuten können – oder umgekehrt. Diese widersinnige Funktionsweise war zu beseitigen, was in einem föderal orientierten Zweistimmenwahlrecht eine überaus komplexe Aufgabe war.

Wahlzettel zur Bundestagswahl

Sie haben 2 Stimmen! (Awaya Legends on flickr.com CC BY-SA 2.0)

Diese zu lösen ist uns, wenn auch spät, gelungen, indem wir das Verteilverfahren umkehren: Bislang wurden die Zweitstimmen zunächst auf die bundesweit verbundenen Listen der Parteien und dann auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt. Künftig erfolgt zunächst die Verteilung auf die Länder und dann innerhalb der Länder auf die Parteien.

Dazu wird in einem ersten Schritt festgestellt, wie viele Sitze auf das jeweilige Land entfallen, was sich aus der Anzahl der Wähler in den einzelnen Ländern ergibt. In einem zweiten Schritt werden die auf ein Land entfallenen Sitze auf die dort zu berücksichtigenden Landeslisten verteilt, also jene Listen, die bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben. Durch die Aufhebung der bundesweiten Listenverbindungen wird der Effekt des „negativen Stimmgewichts” verfassungskonform beseitigt. Isoliert angewendet, würde dieses Verfahren jedoch ein neues Problem aufwerfen: Reststimmen, die in den jeweiligen Ländern für kein weiteres Mandat mehr reichen, würden verfallen, was insbesondere für kleine Parteien in kleinen Ländern schmerzlich wäre. Entscheidendes Problem aber wäre, dass sich Reststimmen-Vor‑ oder ‑Nachteile bei der Verteilung in den 16 Ländern zufällig aufsummieren könnten. Derartige Erfolgswertunterschiede werden künftig durch eine neue Reststimmenkorrektur ausgeglichen.

Die vielzitierten Überhangmandate sind übrigens nicht die Ursache für das „negative Stimmgewicht”, sondern im Zusammenspiel mit ihnen die miteinander verbundenen Landeslisten. Daher würden Ausgleichsmandate das „negative Stimmgewicht” nicht beseitigen und somit auch den BVerfG-Auftrag nicht erfüllen. Wer ‑ wie die SPD ‑ gleichwohl die Überhangmandate abschaffen will, setzt sich dem Vorwurf aus, nicht das „negative Stimmgewicht” beseitigen, sondern eher ein missliebiges Wahlergebnis verhindern oder den Bundestag aufblähen zu wollen. Schlichtweg verfassungswidrig ist der Gesetzesvorschlag der Grünen, einmal errungene Direktmandate wieder abzuerkennen. Wir dagegen wollen daran festhalten, dass die Wähler mit der Erststimme einen ‑ vielleicht sogar parteifernen oder regionalen ‑ Kandidaten direkt wählen können, ohne dass dieser Kandidat wegen des Erfolgs seiner Partei bei den Zweitstimmen sein Mandat wieder aberkannt bekommen kann.

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die christlich-liberale Koalition den Auftrag des Verfassungsgerichts, ohne dass neue Probleme geschaffen oder gar Ziele verfolgt werden, die mit dem Auftrag des Gerichts nichts zu tun haben.


Die Pleite des Bankhauses Lehman Brothers im Herbst 2008 hat die Finanzwelt taumeln lassen und eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst. Regierungen setzten große Programme auf, um Wirtschaft und Banken zu stützen, auf dass sich die Krise nicht noch vertiefe. Inzwischen sind aufgrund dieser Kosten sogar einzelne Staaten selbst an den Rande der Zahlungsfähigkeit geraten. Was für Möglichkeiten gibt es, den Finanzsektor daran zu beteiligen? Welche Maßnahmen können von den Regierungen getroffen werden, damit sich eine solche Krise nicht wiederholt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 29. Juni, an dem auch Professor Dr. Karl-Georg Loritz teilnimmt. Im Vorfeld veröffentlicht der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht der Universität Bayreuth an dieser Stelle seine Thesen.

da.mas on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0

 

1. Der wirtschaftliche und finanzpolitische Hintergrund

Die Wirtschaftsordnungen, Finanz- und Bankensysteme der modernen Industriestaaten haben eine Komplexität, Kompliziertheit und teilweise Intransparenz erreicht, die es zunehmend erschweren, künftige Entwicklungen und Krisen oder auch nur deren Symptome rechtzeitig zu erkennen.

Schon deshalb ist es schwierig, gezielte Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Instrumentarien zu dem Zweck einzuführen, die Verantwortlichen in möglichst zielgerichteter und „gerechter“ Weise an den Kosten staatlicher Krisenverhinderungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen.

Die explosiv gewachsene Zahl von Derivaten und OTC-Geschäften, die wirtschaftlich große Risiken mit sich bringen, sind (auch) Ausfluss einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die immer mehr Marktteilnehmern immer größere Geldvolumina verschafft hat. Das Bestreben und die Möglichkeit, für das eingesetzte Kapital durch hoch­spekulative Finanzgeschäfte eine deutlich höhere Rendite zu erwirtschaften als etwa durch Investments in Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, aber auch in Immobilien und „klassische“ Wertpapiere und sonstige Anlagevehikel, werden auch weiterhin die Finanzmärkte antreiben. Das mag man für gefährlich und in Teilen unerwünscht halten, verhindern kann man es nicht.

2.   Die Schwierigkeit einer Festlegung klarer politischer Ziel

Das Bestreben der Politik, die Verantwortlichen an den Kosten der letzten Finanzkrise finanziell zu beteiligen und ein finanzielles „Sicherheitspolster“ für künftige Krisen zu schaffen, ist verständlich und entspricht den Erwartungen weiter Teile der Bevölkerung.

Die Betrachtung darf dennoch nicht primär retrospektiv, sondern muss vor allem zukunftsgerichtet erfolgen. M. E. werden Finanzkrisen bedauerlicherweise künftig zur Normalität gehören, so dass man auch etwa die Krise des Neuen Marktes und die Finanzkrise des Jahres 2007 eines Tages vermutlich mit anderen Augen sehen und nicht mehr als außergewöhnlich, sondern eher als Teil einer unvermeidbaren Entwicklung einstufen wird.

Die Kreativität und Dynamik in diesen Bereichen ist ungebrochen und keine Finanzaufsicht und kein Gesetzgeber der Welt werden in der Lage sein, sie mit gesetzgeberischen Maßnahmen „einzufangen“ oder gar zu unterbinden. Das kann auch nicht gewollt, sein weil wir gerade in den Finanzmärkten laufende Innovationen benötigen. Die Weltwirtschaft lebt stärker denn je von der Bereitschaft der Investoren, ihr Kapital auch risikoreich einzusetzen.

Ehe neue Abgaben eingeführt werden, müssen deren Zielsetzungen klar festgelegt werden. Geht es primär um staatliche Einnahmeerzielung? Soll auch eine Lenkungswirkung (Verhinderung bestimmter Finanzgeschäfte und wenn ja, welcher) erreicht werden? Sollen vor allem die verantwortlichen Akteure belastet oder sollen alle Akteure im Finanzmarkt eine Art „Solidaritätsfonds“ finanzieren?

3.   Lückenhafte empirische Grundlagen über positive und negative (auch ungewollte) Wirkungen und Praktikabilität der diskutierten Instrumentarien

Diskutiert werden, längst nicht nur in Deutschland, vor allem drei Instrumentarien: Bankenabgabe, Finanzaktivitätssteuern und Finanztransaktionssteuern

Eine gewinnabhängige Bankenabgabe als parafiskalische Sonderabgabe und eine ebenfalls gewinnabhängige Finanzaktivitätssteuer würden ungeachtet der Schwierigkeiten, die sachgerechte Bemessungsgrundlage zu finden, vor allem Akteure stärker belasten, die wirtschaftlich erfolgreich sind. Diese waren für die Krise oftmals nicht verantwortlich (z.B. die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch zahlreiche andere Banken), müssten unter diesen Umständen aber das Meiste bezahlen.

Vor allem die Finanzaktivitätssteuer könnte eine Verlagerung zahlreicher Finanzgeschäfte aus den Ländern, die diese Steuern erheben, bewirken. Insofern ist sie wirtschaftspolitisch kontraproduktiv und sollte nicht erhoben werden.

Die Finanztransaktionssteuer hätte den Vorteil, dass bei flächendeckender Einführung, falls die Erhebung tatsächlich gelänge, bereits ein relativ niedriger Abgabensatz ausreichte. Die Belastung der Märkte wäre hierdurch vermutlich nicht allzu hoch.

Die mit Abstand an der Finanzkrise „hauptschuldigen“ Akteure, die US-amerikanischen Hypothekenbanken, können vom deutschen Fiskus ohnehin nicht zur Finanzierung mit herangezogen werden. Jede Abgabe trifft somit großenteils Unbeteiligte und nicht Verantwortliche. Selbst die Landesbanken, die sich durch den Erwerb „toxischer“ Wertpapiere in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht haben, sind nicht die Primärverursacher der Krise, sondern  – bei aller Missbilligung ihrer zum Teil groben Fehler – „nur“ die „Importeure“. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.

Damit wird wirtschaftlich jede Abgabe für die meisten Abgabepflichtigen zu einer Art Beitrag zu einem „Solidarfonds“. Deshalb muss die Politik mit Hilfe der Medien alles tun, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermeiden, man erhebe eine Finanzmarktabgabe gleichsam als Strafsteuer und Sanktion zu Lasten der Banken. Es gilt klarzustellen, dass der größte Teil der deutschen Banken und die Sparkassen für die Finanzkrise nicht verantwortlich waren, sondern in höchst lobenswerter Weise dazu beigetragen haben, den Kollaps der Finanzmärkte zu verhindern und die Folgen der Krise zu beseitigen.

Ist eine Finanzmarktsteuer, wenn sie kommen sollte, in Wahrheit eine Art wirtschaftlicher „Solidarbeitrag“, dann darf sie nur in einer sehr geringen Höhe im Bereich eines Promillesatzes erhoben werden, damit sie verhältnismäßig, möglichst wenig spürbar sowie nicht geschäftsverhindernd ist und möglichst geringe Ausweichreaktionen auslöst.

4.    Das Problem der Wettbewerbsverzerrungen

Alle drei Instrumentarien könnten, wenn sie nur in einzelnen Staaten und damit nicht flächendeckend in Europa, in den USA und in den sonstigen Finanzhandelsplätzen der Welt eingeführt würden, zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. In Zeiten globaler Finanzmärkte werden dann die Nationalstaaten oftmals die intendierten Finanzierungs- und Lenkungswirkungen nicht erreichen.

Das Mindestmaß wäre eine flächendeckende Einführung in den Staaten der EU. Ansonsten ist eine neuerliche Abgabe m.E. weithin sinnlos und sogar kontraproduktiv.

Vor isolierten, die deutsche Finanzwirtschaft belastenden Maßnahmen ist zu warnen. Gerade Deutschland hat erlebt, wie ein erheblicher Teil der offenen Fonds das Land „verlassen“ hat und inzwischen in Luxemburg aufgelegt wird, weil dort die steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen vorzugswürdig erscheinen. Derartige Entwicklungen sollten im Vorfeld berücksichtigt werden. Die Attraktivität Deutschlands als internationaler Finanzplatz muss gesteigert werden, weil sie maßgeblich mit über den künftigen Wohlstand des Landes und die Beschäftigungssituation entscheidet. Deutschland hat sich in der Vergangenheit schon zu viele Chancen entgehen lassen.

5. Rechtsgrundlagen

Wegen der beschränkten Regelungskompetenz der EU sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Einführung von Finanzmarktabgaben durch die EU umstritten.

Bei einem gemeinsamen Vorgehen der EU-Länder und anderer Wirtschaftsnationen sehe ich allerdings im Ergebnis keine Hindernisse zur Einführung von Instrumentarien wie einer Finanz­transaktionssteuer auf der Ebene der Nationalstaaten.

6.    Rechtspolitische und praktische Fragen

Da auch bezüglich einer Finanztransaktionssteuer noch keine ausreichende Faktengrundlage existiert, müssen ihre nützlichen und schädlichen Wirkungen noch sehr genau diskutiert und analysiert werden. Viele ihrer Wirkungsweisen werden heute rein spekulativ in den Raum gestellt. Nur einige Aspekte seien erwähnt.

Die Vorstellungen über die Lenkungswirkungen sind ungenau. Es ist nicht einmal klar, welche Finanzgeschäfte (möglichst) verhindert werden sollen. Die heutigen Kapitalmärkte sind auch auf Spekulationsgeschäfte und Spekulanten ange­wiesen, die gezielt Risiken tragen wollen („Hedging“). International tätige Unte­nehmen, insbesondere auch mittelständische, brauchen zum Beispiel Marktteilnehmer, die ihnen Währungsrisiken, Preisrisiken für Rohstoffe und andere Waren und weitere Risiken „abnehmen“. Eine belastbare Abgrenzung der wirtschaftlich erwünschten, also „guten“, von den wirtschaftlich unerwünschten, also „schlechten“ Geschäften mit spekulativem Charakter ist bisher nicht gelungen und wird es auch nicht geben.

Damit trägt eine solche Abgabe systemimmanent den Mangel in sich, auch Geschäfte zu belasten, die wie z.B. Aktien- und Anleihenkäufe politisch erwünscht und für das Funktionieren der Märkte unverzichtbar sind. Es entsteht dann, wie erwähnt, zwangsläufig wirtschaftlich der Charakter einer Art Solidarbeitrag. Vergleicht man das mit dem System der Zwangsbeiträge für deutsche Unternehmen zum Pensionssicherungsverein, wodurch im Insolvenzfall eines Unternehmens die Betriebsrenten und die unverfallbaren Rentenanwartschaften abgesichert werden, so zeigt sich Folgendes: Die „guten“ Unternehmen finanzieren versicherungsmäßig die wirtschaftlichen Fehler der insolventen Unternehmen.

Nur wenn solche Abgaben relativ gering sind, haben sie eine Chance auf allgemeine Akzeptanz.

Wichtig ist, dass vor allem auch diejenigen Geschäfte von einer Finanztransaktionssteuer erfasst werden, die ihrer Natur nach auch künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit für Krisen verantwortlich sein werden, nämlich Finanztransaktionen außerhalb der Börsen, wie insbesondere Derivate und OTC-Geschäfte.

Die rechtlich-theoretische und normative Erfassung gerade solcher Geschäfte ist kein Problem. Viel schwieriger ist die praktische Umsetzung. Sie kann nur gelingen, wenn sie in allen wichtigen Ländern, in denen solche Geschäfte weltweit durchgeführt werden können, eingeführt würde. Gelänge dies nicht, müssten in jedem Fall die Erwerber auch die außerhalb ihres Wohnsitzes bzw. Geschäftssitzes getätigten Finanztransaktionen deklarieren, damit sie von der Steuer erfasst werden können. Der Erfolg solcher Regelungen erscheint äußerst zweifelhaft, zudem sind sie umgehungsanfällig.

Werden solche Geschäfte nämlich über Kapitalgesellschaften in Staaten (die eine solche Steuer nicht einführen) abgewickelt, in denen, wie es die Regel ist, Gewinne aus unternehmerischen Aktivitäten im einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD der Steuerfreistellung unterliegen, dann geht die Transaktionssteuer ins Leere.

Deshalb dürfte auch die Möglichkeit, die Steuer z.B. mit einem höheren Satz für Derivate und OTC-Geschäfte einzuführen, nicht zum gewünschten finanziellen Erfolg führen.

Da die Volumina der weltweiten Derivate und OTC-Geschäfte ein Vielfaches der Umsätze mit Aktien und sonstigen Finanztransaktionen mit unterlegtem Nominalkapital betragen, müsste die Bemessungsgrundlage auch bei Derivaten und OTC-Geschäften die Anschaffungskosten/Erwerbskosten heranziehen. Der Wert des Underlyings alleine würde nicht genügen. Es ist offensichtlich, dass all dies einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand erfordert, zumal diese Geschäfte bekanntlich nicht über Banken abgewickelt werden.

7. Weitere Vor- und Nachteile

Nach meiner Einschätzung wäre es eher unwahrscheinlich, dass Finanzgeschäfte allein wegen einer sich im Promillebereich bewegenden, möglichst international flächendeckenden Finanztransaktionssteuer in politisch unsichere Länder ohne die entsprechende Infrastruktur und ohne geregelte Finanzmärkte verlagert würden.

Verlagerungen in erheblichem Umfang drohten aber, wenn, was  zu erwarten ist, auch in Ländern mit geregelten Finanzmärkten und stabilen politischen Systemen, die eine solche Abgabe nicht einführten, ausgewichen werden könnte. Insbesondere standortflexible Anbieter, wie namentlich Hedgefonds und weitere „Kapitalsammelbecken“ sowie große Privat­ver­mögen fänden mit hoher Wahrscheinlichkeit diese und weitere Ausweichmöglichkeiten.

Die Finanztransaktionssteuer ist von ihrem systematischen Ansatz her nicht geeignet, Krisen zu verhindern. Wenn nämlich noch nicht einmal mit hinreichender Genauigkeit feststellbar ist, welche Finanzgeschäfte in welcher Größenordnung und ab welchem Risikopotential generell geeignet sind, Krisen herbeizuführen, könnte man logischer­weise auch keine unerwünschten Finanztransaktionen verhindern, indem man für bestimmte Finanzgeschäfte etwa eine höhere oder gar „abschreckend“ wirkende Finanztransaktionsabgabe auferlegt.

Es wäre eine Illusion zu glauben, dass bei Einführung einer solchen Abgabe Spekulationsgeschäfte, die auf sehr geringen Volatilitäten und Margen aufbauen, verhindert werden könnten. Die Märkte und insbesondere die Spekulanten sind immer findiger als jede gesetzliche Regelung dies erfassen kann.

8.    Der Einsatz der Mittel

Fließt eine Finanztransaktionssteuer – anders als eine parafiskalische Sonderabgabe – in die allgemeinen Staatshaushalte, dann wird angesichts der Finanznot der westlichen Industrienationen dieses Geld ausgegeben und steht im Krisenfall nicht zu Verfügung. Der Zusammenhang zwischen der Abgabe und ihrem Zweck ginge schnell verloren; auch sähe der Staat dann, wenn das Geld über Jahre oder Jahrzehnte nicht benötigt würde, vermutlich keinen Anlass, diese Abgabe zu senken, auszusetzen oder auch ganz abzuschaffen. Es sollte aber generell verhindert werden, dass sich immer mehr Steuern wie z.B. der Solidaritätszuschlag festsetzen, die dann aus haushaltspolitischen Gründen nicht mehr abgeschafft werden.

Deshalb ist über die zielgerichtete Mittelverwendung zu diskutieren und darüber, ob das Geld nicht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zweckgebunden festgelegt werden kann.

Die Konsequenz im Rahmen der EU wäre, dass auch künftig die „großen Staaten“ die Hauptlasten einer Krise einschließlich der Sanierung finanziell maroder Mitgliedsländer tragen. Dies gilt z.B. auch bei der Rettung sog. systemischer Banken und sonstiger Institutionen vor der Insolvenz und zwar ungeachtet, dass ein Land wie Deutschland keinerlei Verantwortlichkeit für oder Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik der Banken der anderen EU-Mitgliedsländer hat.

9. Unverzichtbarkeit effektiverer Aufsichtssysteme

Die Diskussion um neue Finanzmarktabgaben und –steuern darf nicht den Blick verstellen, dass eine Verbesserung der Aufsichtssysteme im Vordergrund stehen sollte. Es reicht jedoch nicht aus, die bestehenden Aufsichtssysteme personell und bezüglich ihrer Eingriffskompetenzen zu verstärken. Diskutiert und offen gelegt werden müssen die erheblichen Defizite, die sich bei Anwendung der vorhandenen Instrumentarien auch in Deutschland gezeigt haben.

Bei der letzten Finanz­krise wurde in Deutschland von der Aufsichtsbehörde offenbar nicht  bemerkt, jedenfalls nicht ver­hindert, dass einige Landesbanken mit dem kreditfinanzierten Ankauf sog. toxischer Wertpapiere faktisch ein neues risikoreiches, ja „explosives“ Geschäfts­modell verwirklicht hatten. Es wäre fatal und falsch, den Fokus nicht auf Mittel zur Verhinderung der zumindest gröbsten Fehler der Banken und anderer wichtiger Finanzakteure durch weniger, aber gezieltere marktaufsichtliche Maß­nahmen zu richten.

Auch der untragbare Zustand, dass die 3 „großen“ Ratingagenturen faktisch unkontrolliert und für Fehler nicht haftbar sind, aber dennoch in den weltweiten Finanzmärkten agieren, sollte von der europäischen Politik nicht länger hingenommen werden. Hier gilt es, sofort zu handeln und nicht länger nur zu diskutieren.

Eine Finanztransaktionssteuer verhindert kein unternehmerisches Fehlverhalten der Akteure. Sie kann sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nur darin erschöpfen, zusätzliche Mittel zu beschaffen.

Wir stehen erst am Anfang eines Denk- und Regulierungsprozesses und es ist noch ein intensives Zusammenarbeiten von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erforderlich, um zu den notwendigen und richtigen Schritten zu gelangen.


(Southworth Sailor on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Ganz Deutschland war erschüttert, als das traurige Schicksal des kleinen Kevin 2006 an die Öffentlichkeit gelang. Der Junge wurde nur zwei Jahre alt. Wie kaum ein anderer steht der Name „Kevin“ für das unbeschreibliche Leid zahlloser Kinder, die von ihren Eltern oder Angehörigen vernachlässigt, misshandelt oder getötet wurden. Angesichts des unbeschreiblichen Martyriums von Kevin fragen wir uns: Wie konnte das passieren? Warum hat niemand eingegriffen? Und vor allem: Wie können wir verhindern, dass so etwas noch einmal passiert?

Natürlich müssen in Fällen von Kindstötungen und -misshandlungen die Schuldigen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. Aber das alleine reicht nicht. Wir müssen uns fragen, welche Fehler gemacht wurden. Wir müssen die Schutzlücken identifizieren und schließen. Und wir müssen uns vor allem fragen, wie wir von vornherein verhindern können, dass ein Kind zu Schaden kommt. Ohne Frage: Intervention ist für viele Kinder überlebenswichtig. Intervenierende Maßnahmen werden jedoch meist erst ergriffen, wenn das Kind schon „in den Brunnen gefallen ist“. Umfassender Kinderschutz aber beginnt früher: bei der Prävention.

Das Bundeskinderschutzgesetz, das nächste Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, baut auf eben diese beiden Säulen: Prävention und Intervention. Der Gesetzentwurf basiert auf einem monatelangen fachlichen Diskurs mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, der Wissenschaft sowie den Ländern und Kommunen und bezieht Empfehlungen des Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und des Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ ein.

Die wesentlichen Punkte des geplanten Bundeskinderschutzgesetzes sind:

  • Auf- und Ausbau früher Hilfen und verlässlicher Netzwerke, auch schon für werdende Eltern; Zusammenarbeit aller wichtiger Akteure im Kinderschutz (Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen, Polizei)
  • Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
  • Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Verpflichtung aller hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses; bei Ehrenamtlichen vereinbaren öffentliche und freie Träger, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist
  • Verhinderung des “Jugendamts-Hopping“ durch Informationsweitergabe des bisher zuständigen Jugendamtes an das neu zuständige Jugendamt bei Umzug einer Familie
  • Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
  • Hausbesuch wird zur Pflicht, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Das alles ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wirksamer Kinderschutz kostet Geld. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Pflicht. Der Bund übernimmt seinen Teil der Verantwortung, indem er den Einsatz von Familienhebammen mit insgesamt 120 Mio. Euro unterstützt.

Es ist höchste Zeit, dass etwas geschieht. Denn die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Die Auswertung der Kriminalstatistik 2010 in Bezug auf kindliche Gewaltopfer zeigt, dass die Zahl der Tötungsdelikte an Kindern um 20,4% gestiegen ist.

Natürlich kann kein Gesetz der Welt unsere Kinder zu 100 Prozent schützen. Aber mit dem Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und sicheres Netz, damit unsere Kinder in Zukunft sicher und gesund aufwachsen können.


Weltweit nutzen mehr als 500 Millionen Menschen regelmäßig Facebook. In Deutschland sind mittlerweile mehr als 20 Millionen Menschen auf der Plattform präsent – jeder vierte Deutsche. Die Hälfte der Nutzer meldet sich mindestens einmal pro Tag an, teilt sich seinen Freunden mit, versendet Links, postet Fotos oder liest einfach nur die Updates der Freunde. Facebook gehört inzwischen zum Alltag vieler Menschen.

Von Anfang an ist es Facebooks Anliegen gewesen, den Menschen die Möglichkeiten zu geben, sich mitzuteilen und die Welt damit offener und vernetzter zu gestalten. Durch das Internet und soziale Netzwerke können die Menschen heute wie nie zuvor miteinander in Kontakt treten – über Ländergrenzen hinweg. Während wir in der Vergangenheit mit entfernt lebenden Bekannten nur aufwändig Kontakt halten konnten, so nehmen diese heute lebhaft Anteil an unserem Leben; über Facebook tauschen sich Interessensgruppen aus, diskutieren und organisieren sich.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Kommunikation politischer Themen. Im Gegensatz zu Menschen, die das Internet vor allem zur Informationsbeschaffung nutzen, ist der Facebook-Nutzer mit doppelter Wahrscheinlichkeit bereit, sich politisch zu engagieren – auch außerhalb des Internets. So verwundert es nicht, dass Facebook-Nutzer sich selbst um ein mehrfaches politisch aktiver betrachten als Menschen, die Facebook nicht nutzen. *

Privatsphäreeinstellungen bei Facebook: Viel kann man auch selbst in die Hand nehmen

Auf der anderen Seite bringen die neuen technischen Möglichkeiten auch neue Fragestellungen mit sich, die es so zuvor noch nicht gegeben hat. Für manche stellt sich die Frage, ob die Meinungsvielfalt in Gefahr gerät – oder Gefahr birgt, welche neuen Regeln es für den Umgang der Menschen miteinander in sozialen Netzwerken geben muss, oder wie die Fragen der Rechtssicherheit und des Datenschutzes in sozialen Netzwerken zu beantworten sind. Die Komplexität der Veränderungen resultiert in der Notwendigkeit aller Beteiligten, gemeinsam Antworten auf diese Fragen zu finden und zu diskutieren.

Facebook weiß um seine Verantwortung und arbeitet kontinuierlich daran, sich weiterzuentwickeln. Den Menschen, die Facebook nutzen, bieten wir Hilfestellung, um die Sicherheit auf der Plattform konstant hoch zu halten (zum Beispiel im Facebook Hilfebereich: http://www.facebook.com/help/). Die Menschen können ihre Profilseiten personalisieren und genau bestimmen, wie präsent sie für andere auf Facebook oder im Internet sind. Sie haben jederzeit die Kontrolle über ihre Daten – können diese auch wieder löschen, wenn sie das möchten. In den ‎Privatsphäre-Einstellungen‎ (http://www.facebook.com/settings/?tab=privacy) kann jeder individuell genau die Einstellungen wählen, die für ihn persönlich richtig sind. Und die überwältigende Mehrheit tut genau dies. Mehr als die Hälfte der Menschen, die Facebook nutzen, verändern im Laufe der Zeit die Privatsphäre-Einstellungen ihres Profils. Sie posten Informationen wohl überlegt an unterschiedliche Leserkreise (benutzerdefiniert, nur für Freunde, auch für Freunde von Freunden, für Freunde und Netzwerke etc.) und sie legen Gruppen von Freunden an, mit denen sie bestimmte Informationen teilen. Gerade der riesige Erfolg der Gruppenfunktion zeigt, dass die Menschen die Möglichkeiten der Plattform, sie individuell zu nutzen, verstehen.

Erst vor kurzem hat Facebook seinen überarbeiteten Sicherheitsbereich für Familien (http://www.facebook.com/safety) vorgestellt. Hier werden Eltern, Teenager und Pädagogen aktiv eingebunden. Sie finden hilfreiche Artikel und Videos rund um die Themen Sicherheit und Privatsphäre sowie viele weitere Informationen.

Auch die Nutzer von Facebook haben eine Verantwortung, mit ihren Informationen sorgsam umzugehen und sich angemessen zu verhalten. Es bleibt jedoch eine gemeinsame Aufgabe von Facebook und seinen Nutzern, ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, in dem jeder Einzelne authentisch agieren und sich selbst und sein Netzwerk über Neuigkeiten und alle für ihn relevanten Themen auf dem Laufenden halten kann.

Facebook steht mit den deutschen Behörden in Kontakt und pflegt unter anderem regelmäßig den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes. Unser Angebot ist es, mit ihnen im Dialog zu bleiben und anstehende Themen gemeinsam anzugehen. Dieses Angebot möchten wir hiermit auch allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages machen.

* Quelle: Pew Internet & American Life, “Social Networking Sites and Our Lives” (June 16, 2011) http://www.pewinternet.org/Reports/2011/Technology-and-social-networks.aspx

Richard Allan ist Director of European Public Policy bei Facebook. In diesem Beitrag hat er die Positionen, die er bei der fraktionsoffenen Sitzung am 07. Juni 2011 im Reichstag zum Thema Datenschutz erläutert hat, noch einmal für blogfraktion.de zusammengefasst.


Nach Wolfgang Schäuble erklärt auch Maria Michalk, warum es wichtig war, dass der Bundestag nach Berlin umgezogen ist. Auch sie setzte sich 1991 in der Debatte unter den Abgeordneten für Berlin ein – und vertritt diese Entscheidung noch heute vehement.

Abstimmung über den Umzug im Bundestag am 20. Juni 1991 (DBT/Presse-Service Steponaitis)

Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag den Umzug nach Berlin. Bei 338 Stimmen für Berlin und 320 Stimmen für Bonn wird heute noch deutlich, welche Spannung in dieser 12-stündigen Debatte um den  Regierungs- und Parlamentssitz lag. Meine Position war von Anfang an auf Berlin festgelegt.

Einerseits fürchtete die Region Bonn wirtschaftliche Nachteile. Dem stand eine Ausgleichsvereinbarung gegenüber. Mir ist auch die Mahnung noch sehr gegenwärtig, die Arbeit werde in Berlin durch permanente Demonstrationen gelähmt. Das betrachtete ich als Scheinargument, denn freie Meinungsäußerung ist ein wichtiges Element unserer Demokratie.

Andererseits war der Bonner Übergangsstatus keine neue Erfindung. Wenn die Teilung überwunden werde, dann sei der Regierungs- und Parlamentssitz selbstverständlich wieder in Berlin. So haben es immer wieder Politiker vor allem auch aus der CDU/CSU-Frakion öffentlich bekundet. Zudem  konnte man in keiner Region Deutschlands die Herausforderungen zur Überwindung der Folgen der Teilung unseres Landes so deutlich sehen und nachvollziehen wie in Berlin.

Die Menschen im Osten Deutschlands mußten mit Umstellungen in fast allen Lebensbereichen zurecht kommen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir in den neuen Bundesländern schon 1 Million Arbeitslose. 2 Millionen standen vor der Kurzarbeit. Viele richteten sich auf das Dasein als Pendler in den Westen ein, was Familien vor große Kompromisse stellte und vor allem die Jugend traf.

Die Menschen in der Bonner Region bildeten Menschenketten, um gegen die scheinbare Zumutung zu kämpfen, in ein paar Jahren an einen sicheren Arbeitsplatz nach Berlin umziehen zu müssen.

Zu diesem Gemisch von unterschiedlichen Interessen kam der Respekt  gegenüber den Menschen, die 40 Jahre in Berlin Blockadepolitik und Luftbrücke, Mauerbau und Schießbefehl ertragen haben. Meine Fahrten in die „Hauptstadt der DDR“, waren immer mit dem komischen Gefühl verbunden, in einen besonderen Hochsicherheitstrakt zu fahren, denn der Überwachungsturm am Schönefelder Kreuz war kein Alibistützpunkt, sondern eine Warnung. Ich schaue heute noch immer wieder mal in meine alte Berlin-Karte, die das gesamte Territorium von Berlin abbildet. Aber West-Berlin enthält keine Straßen, es war ein weißer Fleck. Das SED-Herrschaftssystem wollte so die Teilung Berlins und Deutschlands einfach manifestieren. Das ist ihnen nicht gelungen. Die Kraft der Realität war stärker und deshalb war es nur konsequent, an Berlin als Hauptstadt des vereinten Deutschlands festzuhalten.

20 Jahre danach kann ich nur feststellen: Der Ausgang dieser Debatte war ein Glücksfall für Deutschland. Manche Schwierigkeit musste in Berlin überwunden werden. Aber Berlin  und damit Deutschland hat seinen Status in Europa und in der Welt wieder gefunden. Berlin war das Symbol für Teilung und ist das Symbol für Deutsche Einheit. Von hier aus werden die Herausforderungen unseres Landes erkannt und mit den Ländern nach unserem föderalen Prinzip diskutiert und entschieden. Der Bonn-Berlin-Beschluss hat auch den Föderalismus gestärkt und damit die einzelnen Regionen. Ich finde, es ist insgesamt ein größeres Selbstbewusstsein entstanden, was den Prozeß der Gestaltung der Deutschen Einheit beflügelt.

Wenn wir in Berlin heute vom Parlament der kurzen Wege sprechen, dann waren die Wege in Bonn allerdings viel kürzer. Klein und fein, so ist mir Bonn in Erinnerung. Zu jedem parlamentarischen Abend traf man sich mit den Kolleginnen und Kollegen, mit denen man tagsüber auch zusammengearbeitet hat. Die Kontakte waren intensiv. In Berlin ist alles viel größer, umfassender. Es gibt viel mehr Veranstaltungen und es passiert, dass man sich zum parlamentarischen Abend als einziges Mitglied des Bundestages einfindet. Die Weltoffenheit von Berlin tut unserer parlamentarischen Arbeit gut. Deshalb war der Beschluss richtig. Seit dem 19. April 1999 arbeitet der Bundestag im Berliner Reichstagsgebäude und ich finde, in letzter Konsequenz gehört die gesamte Regierung nach Berlin.

Das offizielle Protokoll (PDF) und die Rede von Maria Michalk zum Nachlesen.