Wir wollen das Regelungsgestrüpp lichten
Michael Meister | 22.08.2011 | 15:09 | 6 Kommentare
Union und FDP haben zu Beginn der Legislaturperiode eine Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten vereinbart. Wir wollen – selbstverständlich unter Beachtung der haushalterischen Notwendigkeiten – das gegenwärtige Regelungsgestrüpp lichten und die Abzugsmöglichkeiten für Ausbildungskosten verbessern.

Das Gestrüpp aus Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten ist kaum nachvollziehbar (graymalkn on flickr.com, CC BY 2.0)
Die gegenwärtigen steuerlichen Fördermöglichkeiten tragen den Bildungserfordernissen von heute nur unzureichend Rechnung. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2002 systematischere Regelungen angemahnt (4.12.2002, VI R 120/01). Die damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen haben jedoch die bildungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gesetzlich überschrieben und im Ergebnis den alten Rechtszustand wiederhergestellt.Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung beschränkt steuerlich absetzbar. Erfolgt das Studium hingegen neben der Berufstätigkeit, sind die Aufwendungen uneingeschränkt abziehbar. Aufwendungen für ein Erststudium nach erstmaliger Berufsausbildung hingegen sind nicht abziehbar. Kaum jemand kann diese Regelungen nachvollziehen. Vom Bundesfinanzhof erhalten wir nun Schützenhilfe. In den von Rot-Grün verabschiedeten Neuregelungen erkennt er nicht „die Schaffung eines wirklich neuen Regelwerks“.
Bildung ist ein hohes Gut. Eine vernünftig bezahlte Arbeit, Wohlstand, Glück und Zufriedenheit hängen nicht zuletzt von der erworbenen Bildung ab. Bildung eröffnet Chancen auf ein erfülltes Leben. Deshalb ist es wichtig, einen guten Zugang zu den zahlreichen Bildungsangeboten zu haben. Hierfür wollen wir sorgen.





Aktuelle Kommentare