Einträge von Andrea Voßhoff

Unseriöse Angebote im Internet sind oft als unverbindliche Gewinnspiele getarnt oder werden als gratis oder kostenlos angepriesen. Wenn überhaupt vorhanden, werden Angaben über Kosten irgendwo auf der Internetseite des Anbieters versteckt. Das böse Erwachen folgt dann Wochen später, wenn der Verbraucher mit zum Teil erheblichen Forderungen konfrontiert wird. Eine jahrelange Plage kann die Folge sein, wenn die vermeintlichen Forderungen auch noch von unseriösen Inkassounternehmen eingetrieben werden. Viele Verbraucher fühlen sich dann überfordert oder resignieren und zahlen früher oder später.

Künftig müssen alle Zahlungen online durch den Klick eines so oder so ähnlich gestalteten Buttons getätigt werden

Vor diesem Hintergrund hat die christlich-liberale Koalition einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt, der in dieser Woche in 1. Lesung vom Bundestag debattiert wurde. Die Koalition stellt damit unter Beweis, dass sie auf die Herausforderungen in der digitalen Welt mit neuen, maßgeschneiderten rechtlichen Regelungen reagiert.

Das Grundkonzept des Gesetzesentwurfes sieht mit der sogenannten Schaltflächen-Lösung vor, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher nur zu Stande kommt, wenn die finale Schaltfläche für die Bestellung im Internet mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen unmissverständlichen Formulierung beschriftet ist. Der Unternehmer muss also die Bestellsituation im elektronischen Geschäftsverkehr so gestalten, dass der Verbraucher mit dem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Zugleich muss er unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über wesentliche Merkmale des Produkts, die Mindestlaufzeit, den Gesamtpreis sowie die Liefer- und Versandkosten informiert werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar: Wenn die Gestaltungspflichten nicht erfüllt sind, kommt kein Vertrag zustande. Wer als Anbieter die weiteren Informationspflichten nicht erfüllt, dem drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.

Zwar steht der Bürger Kostenfallen im Internet mitsamt der teils unseriösen Inkassopraxis schon nach gegenwärtiger Rechtslage nicht schutzlos gegenüber. Dennoch bedarf es angesichts der weiterhin großen Zahl getäuschter Verbraucher gesetzlicher Regelungen, die die bestehenden Pflichten der Unternehmer konkretisieren. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird der deutsche Gesetzgeber in Rekordzeit auch dem Umsetzungsbedarf aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die soeben erst – am 12. Dezember 2011 – in Kraft getreten ist und die auf maßgebliches Betreiben der Bundesregierung ebenfalls die Schaltflächen-Lösung vorschreibt, Rechnung tragen.

Mit dem gesetzlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen wird sich die Koalition zudem in Kürze einem weiteren wichtigen rechts- und verbraucherpolitischen Thema zuwenden.


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