Einträge von Georg Nüßlein

Georg Nüßlein ist Beauftragter für IT-, Kommunikations- und Postpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Telekommunikationsgesetz ist außerdem das erste Gesetz, in dem die Netzneutralität garantiert wird. Die Bundesregierung kann eine Rechtsverordnung erlassen, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, die gleiches Recht für alle sicherstellt – ausführlich bloggt dazu Thomas Jarzombek, einer der Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Dass schnelle, leistungsfähige Internetanschlüsse heute für eine hohe Lebensqualität der Bürger und für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland unverzichtbar sind, ist mittlerweile eine Binsenweisheit genauso wie die Feststellung, dass eine stabile Stromversorgung aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Dabei haben sowohl die Bewohner in den Städten und Ballungszentren als auch die Bewohner im ländlichen Raum Anspruch auf eine adäquate Breitbandanbindung. Das gibt uns das Grundgesetz in Art. 87 f. Absatz 1 zu recht vor.

Herausforderung: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb, gerade für den ländlichen Raum (flöschen on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Trotz aller bisherigen Bemühungen der Politik und der Wirtschaft ist noch immer ein Teil der Bevölkerung von schnellen Internetanschlüssen abgeschnitten, vor allem Internetnutzer, die im ländlichen Raum leben. Um den Weg zum digitalen Deutschland weiter zu ebnen, haben wir im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in Gang gesetzt. Neben gezielten Fördermaßnahmen und verbesserten Informationsangeboten läuft derzeit der Ausbau der sogenannten LTE-Technik an, um die übriggebliebenen weißen Flecken in unserem Land zu schließen. Mittels dieser Funktechnik sollen zunächst gezielt die kleinen Dörfer und Gemeinden versorgt werden, bevor die Funkmasten in größeren Städten aufgestellt werden dürfen. Das ist nur sinnvoll. Andererseits aber auch nur ein Zwischenschritt. Die politische wie technisch-ökonomische Herausforderung heißt: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb. Das ist neu.

Die derzeitige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, dem Breitbandausbau in Deutschland einen weiteren deutlichen Schub zu geben. Die Novelle soll nicht einfach eine Umsetzung von EU-Richtlinien sein. Vielmehr gestalten wir das neue TKG so, dass wir die beteiligten Telekommunikationsunternehmen so regulieren, dass sich für sie Investitionen auch in den ländlichen Raum lohnen. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen.

So wollen wir den Unternehmen im TKG Antragsrechte auf konkrete Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) darüber einräumen, zu welchen zukünftigen Zugangsbedingungen sie reguliert werden, wenn sie denn investieren. Wenn ein Unternehmer nicht weiß, was auf ihn zukommt, lässt er lieber die Finger davon. Das ändern wir jetzt. Dabei muss die BNetzA künftig den Markt nicht nur aus bundespolitischer Brille, sondern regional betrachten und analysieren. Dementsprechend hat sie ihre Regulierungsvorschriften zu erlassen. So verhindern wir regionale Monopole, die den Wettbewerb vor Ort bremsen können. Mit unserem Open Access-Ansatz wollen wir ermöglichen, dass grundsätzlich jeder Anbieter das Netz bzw. die Infrastruktur des anderen Anbieters für die Breitbandversorgung mitnutzen kann – natürlich gegen entsprechende Mitnutzungsentgelte, die die Unternehmen selbst vereinbaren müssen. Außerdem wollen wir es möglich machen, dass TK-Unternehmen auf alle für den Breitbandausbau nutzbaren, in und außerhalb von Gebäuden befindlichen Infrastrukturen in privater und öffentlicher Trägerschaft Zugang bekommen – natürlich auch wieder gegen untereinander vereinbarte Entgelte. So werden Doppelstrukturen vermieden und Kosten in Milliardenhöhe eingespart. Die viel diskutierte Universaldienstverpflichtung wäre nur eine ultima ratio bei einem absoluten Marktversagen in den weißen Flecken – und nur da. Da sich diese Maßnahme als politisch schwer durchsetzbar erweist, sollte das Augenmerk auf die genannten und weitere geplanten Maßnahmen für eine investitionsfördernde Regulierungspolitik und somit für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland gelegt werden. Wichtig ist es, jetzt gemeinsam zu handeln und die Stunde zu nutzen. Debattiert haben wir genug.


Enquete-Kommission: „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“

Einen anderen Blick auf Wachstum und Wohlstand wagen (Foto von J&L Design Fotografies auf flickr.com (Lizenz: CC BY-ND 2.0))

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen den Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft” angenommen. Aufgabe der Enquete-Kommission wird es sein, eine programmtische Auseinandersetzung mit den Wohlstandperspektiven Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte, mit unserem Wohlstandsverständnis voranzubringen. Dabei sollen u.a. Antworten auf die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gefunden werden. So werden auch die zunehmenden Gefahren der Staatsverschuldung, des Klimawandels, der Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Generationengerechtigkeit – mit Blick auf eine immer älter werdende Gesellschaft – im Fokus der Debatte stehen. Damit eine sachgerechte Bearbeitung des Themas möglich ist, wurde beschlossen fünf Projektgruppen zu gründen, die sich thematisch an den fünf Abschnitten des Beschlusses orientieren.

  1. Stellenwert von Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft (Vorsitz: FDP)
  2. Entwicklung eines ganzheitlichen Wohlstands-/ Fortschrittsindikators (Vorsitz: CDU/CSU)
  3. Wachstum, Ressourcenverbrauch und technischer Fortschritt – Möglichkeiten und Grenzen der Entkopplung (Vorsitz: Bündnis 90/ Die Grünen)
  4. Nachhaltig gestaltende Ordnungspolitik (Vorsitz: SPD)
  5. Arbeitswelt, Konsumverhalten und Lebensstile (Vorsitz: Die Linke)

Die ersten drei Projektgruppen tagen bereits und die Gruppen 4 und 5 werden ihre Arbeit im Jahr 2012 aufnehmen. In der ersten Sitzung am 14. März (Video) wurde über die Definition des Wachstumsbegriff debattiert. Ein erster Arbeitsentwurf des Schlussberichtes soll Ende Dezember 2012 / Anfang Januar 2013 der Kommission vorgelegt werden. Nach Abstimmung des Kommissionsberichtes (Februar-April 2013) soll der Schlussbericht im Mai 2013 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben werden. Anschließend erfolgt die Plenardebatte im Deutschen Bundestag.

Damit Deutschland im globalen Wettbewerb, auch und gerade mit den aufstrebenden Schwellenländern (u.a. die BRIC-Staaten: Brasilien, Russland, Indien und China), nicht den Anschluss verliert, ist es von ganz wesentlicher Bedeutung den technischen Fortschritt so im Blick zu haben und geeignete politische Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine Wirtschaftspolitik – die auch die Interessen unserer zukünftigen Generationen berücksichtigt – weiterhin Wachstum generiert. Dabei wird sicherlich eine entscheidende Frage sein, wie das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch, d.h., von den fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl und Erdgas) abgekoppelt werden kann.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Antworten auf diese wichtigen Fragen innerhalb unserer erfolgreichen Sozialen Marktwirtschaft gefunden werden. So wird es eine Aufgabe der Politik sein, Rahmenbedingungen so zu entwickeln, das Wachstumsquellen identifiziert und auch gefördert werden. Bildung und Innovation sind hierbei sicherlich Schlüsselelemente, die den Weg in neue Märkte, z.B. einen Hightech-Umweltschutz und  Gesundheit, ebnen können.

Weitere Informationen auf der Seite der Enquete-Kommission auf www.bundestag.de.


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