
Das Tor für die Briten bleibt offen (BobbiLe Ba Photography & Cards on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)
Aus der Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Fiskalunion
Die Staatsschuldenkrise in Europa ist nicht über Nacht entstanden. Sie lässt sich auch nicht von einem Tag auf den anderen beheben. Ihre Wurzeln sind vielfältig – wobei vor allem von der Verwässerung des europäischen Stabilitätspakts unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün eine außerordentlich fatale Wirkung ausging.
Im Mittelpunkt der Bewältigung der Krise stehen bilaterale Kredithilfen sowie ein Rettungsschirm, der im kommenden Jahr in einen dauerhaften Stabilitätsmechanismus münden wird. Mit diesen Hilfen ist es bislang gelungen, die Zahlungsfähigkeit der Krisenstaaten sicherzustellen und drohende Ansteckungs- und Dominoeffekte zu verhindern. Trotz unverkennbarer Spannungen auf dem Geldmarkt haben diese Maßnahmen dazu beigetragen, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Sie reichen jedoch nicht aus, um die Märkte dauerhaft zu beruhigen.
Der jüngste EU-Gipfel am 8. und 9. Dezember 2011 in Brüssel hat einen entscheidenden Schritt getan, um die europäische Integration zu vertiefen. Die Wirtschafts- und Währungsunion wird um eine Fiskalunion erweitert. Alle Staaten verpflichten sich, eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen. Wer die Vorgaben des Stabilitätspakts im Hinblick auf die Defizitquote einerseits und die Gesamtverschuldungsquote andererseits nicht einhält, den treffen künftig die sanktionsbewehrten Durchgriffsrechte der europäischen Ebene. Der Automatismus bei der Verhängung von Sanktionen wird ausgeweitet. Mit diesen Beschlüssen schaffen wir die Basis für eine echte Stabilitätskultur in Europa. Es muss nun alles getan werden, um die Beschlüsse möglichst schnell umzusetzen.
Das Tor für die Briten bleibt offen
Das Paket von Brüssel trägt die Handschrift von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hat einmal mehr ihre Führungsstärke unter Beweis gestellt und ist ihrer europapolitischen Verantwortung gerecht geworden. Deutschland und Frankreich haben sich erneut als Motor der europäischen Integration erwiesen.
Es ist bedauerlich, dass sich Großbritannien auf dem Gipfel selbst isoliert hat. Die Beschlüsse können nicht über eine Änderung der EU-Verträge, sondern müssen über einen völkerrechtlichen Vertrag umgesetzt werden. Das Tor für die Briten bleibt jedoch offen. Wir brauchen ihre Mitarbeit in der Europäischen Union: Nur ein mit einer Stimme sprechendes Europa kann sein ganzes Gewicht auf der weltpolitischen Bühne in die Waagschale legen.
Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze wichtig für die innere Sicherheit
Die Sicherheitsgesetze werden befristet verlängert – das ist eine gute Nachricht für die Menschen und die Sicherheit in Deutschland. Ich bin außerordentlich froh darüber, dass es Bundesinnenminister Hans-PeterFriedrich gelungen ist, eine Einigung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger herbeizuführen.Eine weitere Verzögerung, die einen Wegfall aller Eingriffsbefugnisse zur Folge gehabt hätte, wäre unverantwortlich gewesen. Bis zuletzt rang der Bundesinnenminister mit seiner Kabinettskollegin von der FDP um ein gutes Ergebnis. Die Gesetze ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, in begründeten Fällen Einblick in den Bankverkehr und die Kommunikation von Terrorverdächtigen zu nehmen. Die überwiegende Mehrzahl der Gesetze, die die rot-grüne Regierung nach dem 11.September 2001 verabschiedet hatte, wird nun um weitere vier Jahre verlängert.
Die christlich-liberale Koalition beweist damit, dass sie auch künftig der Gefahr von terroristischen Anschlägen in Deutschland wirkungsvoll und zielgenau entgegentreten wird. Ein Beleg für die Wirksamkeit der Gesetze sind insbesondere die vielen vereitelten Anschläge der letzten Jahre. Auch die frühzeitige Auflösung der sogenannten Düsseldorfer Terrorzelle gehört dazu. Die Anti-Terror-Gesetze sind dabei nicht mehr als die Mindestvoraussetzung für solche Fahndungserfolge.

Kommunikationsdaten sollten nicht nur im Quick-Freeze-Verfahren gespeichert werden (Waleed Alzuhair on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)
Ein weiterer Baustein für die innere Sicherheit unseres Landes duldet ebenfalls keinen Aufschub mehr: die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Seit mehr als einem Jahr warten wir auf einen verfassungskonformen und den EU-Richtlinien entsprechenden Gesetzentwurf. Der bisher vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet ist aber nur ein untauglicherVersuch. Es ist zwingend nötig, die europarechtlichen Vorgaben einer Mindestspeicherung von Kommunikationsdaten zur Aufklärung von schwerer Kriminalität und terroristischen Anschlägen in nationales Recht umzusetzen. Dabei muss die kriminalpolizeiliche Realität beachtet werden. Das im Diskussionsentwurf vorgeschlagene „Quick-freeze-Verfahren“, das Einfrieren von Kommunikationsdaten, die die Privatwirtschaft für eigene Zwecke gespeichert hat, hat für die Praxis der Sicherheitsbehörden keinen nachhaltigen Wert. Es wird zu Recht sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der EU-Kommission nicht als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung angesehen. Schließlich sind aufgrund der hohen Vorgaben des nationalen und europäischen Datenschutzes in vielen Fällen überhaupt keine Daten mehr zum Einfrieren vorhanden. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass bis Ende dieses Jahres ein europarechtskonformer Gesetzentwurf als Verhandlungsgrundlage vorgelegt wird.
Die Stabilität unserer Währung ist ein hohes Gut – gerade für Deutschland als größte, im Wettbewerb erfolgreichste Volkswirtschaft Europas. Rund 41 Prozent trägt der Euro-Raum zum deutschen Export bei. Der Euro hat großen Anteil daran, dass wir die Finanz- und Wirtschaftskrise im weltweiten Vergleich gut bewältigt haben. Sein starker Binnen- wie Außenwert unterstreicht: Wir müssen nicht eine Währungskrise bewältigen, sondern die Haushaltskrisen einzelner Euro-Staaten.

Euro in Europa (wfarby on flickr.com CC BY 2.0)
Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten beim Europäischen Rat am 24./25. März umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität. Dazu gehört erstens ein strengerer Stabilitätspakt: präzisere Kontrollen, früher einsetzende, quasi-automatische Sanktionen und die Berücksichtigung der Gesamtverschuldung im Defizitverfahren. Dazu gehört zweitens der Pakt für die Wettbewerbsfähigkeit. Ziel der besseren Koordination in der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik ist, dass alle Euro-Staaten zu den jeweils wettbewerbsfähigsten aufschließen. Und dazu gehört drittens ein dauerhafter Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) ab 2013. So macht Europa deutlich: Wir stehen zusammen, spekulative Angriffe auf einzelne Staaten können keinen Erfolg haben.
Dieses Paket greift zentrale deutsche Anliegen auf. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung des ESM. Er wird durch Vertrag der beteiligten Staaten und nicht als EU-Einrichtung gegründet. Er darf als „ultima ratio“ nur tätig werden, wenn ein Euro-Staat über keinen Marktzugang mehr verfügt und die Stabilität der Euro-Zone insgesamt in Gefahr ist. Er wird nur auf einstimmigen Beschluss tätig, so dass Deutschland ein Vetorecht hat. Eine Unterstützung aus dem ESM wird an strenge Sanierungsauflagen gebunden. Die Hilfen werden als Kredite gegeben; sie müssen zurückgezahlt und verzinst werden. Nur in Ausnahmefällen können dazu Anleihen des betroffenen Staates direkt („auf dem Primärmarkt“) erworben werden. Wenn ein Euro-Staat über seine Verhältnisse lebt, werden dafür künftig nicht mehr allein die Steuerzahler aufkommen; vielmehr werden die privaten Gläubiger bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit eines Euro-Staates an der Sanierung beteiligt. Deutschland wird zum ESM entsprechend seinem Anteil an der Wirtschaftskraft der Euro-Zone so beitragen, dass er Rating-Bestnoten bekommt. Der Einlage dort wird damit ein verzinster Eigentumsanteil gegenüberstehen, der seinen Wert behalten wird.
Die Größenordnung des ESM mit seinem effektiven Volumen von 500 Milliarden Euro macht eine angemessene Einbindung des Bundestags erforderlich: Das gilt selbstverständlich für die Gründung des ESM, die auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Eine möglichst enge parlamentarische Beteiligung muss nach meiner Überzeugung aber auch vor jeder künftigen Aktivierung des ESM zwingend erfolgen.
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