Einträge von Michael Meister

In diesen Tagen hat die SPD ihr neues Finanzkonzept vorgestellt. Es richtet sich gegen weite Teile der Gesellschaft und ist kein Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte:

Geldbörse mit Herzen

Die Steuervorschläge der Sozialdemokraten werden Geringverdiener nicht lieben (smil on flickr.com CC BY-NC-ND 2.0)

1. SPD spaltet mit ihren Vorschlägen die Gesellschaft.

  • Die SPD verabschiedet sich gänzlich von der arbeitenden Bevölkerung und den Sparern. Sie erteilt einerseits den Geringverdienern eine Absage, indem sie steuerliche Entlastungen und Entlastungen bei den Sozialabgaben de facto ausschließt, und andererseits den Wohlhabenden in die Tasche greift. Union und FDP werden noch in dieser Wahlperiode zumindest die sog. kalte Progression abmildern ohne anderen Menschen in die Tasche zu greifen.
  • Das beste Programm gegen Einkommens- und Vermögensunterschiede ist, die Menschen in Arbeit zu bringen. Der Abbau der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze ist besser als jedes staatliche Programm und jede Umverteilungsmaßnahme. Hierfür setzt sich die Union mit Erfolg ein.

2. Die Vorschläge der SPD sind schon heute überholt.

  • Die SPD will Entschuldung – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Ein Blick in den Entwurf des Bundeshaushalts zeigt, dass der Bund wird die Schuldenbremse bis 2016 verlässlich einhalten und die Neuverschuldung kontinuierlich absenken wird. Wichtiger wäre es, wenn sich einige Länder wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Berlin an den Abbau der Verschuldung machten.
  • Die SPD will mehr Geld für Bildung – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Der Zukunftsbereich Bildung und Forschung wird in den Jahren 2010 bis 2013 mit insgesamt 12 Milliarden Euro gestärkt. Für die Jahre 2014 und 2015 Fortschreibung auf erreichtem Niveau. Möglichkeiten der Studienfinanzierung wurden verbessert; die Forschung an den Hochschulen weiter ausgebaut.
  • Die SPD will mehr Geld für die Kommunen – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Die Kommunen werden durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund mit 12 Milliarden Euro gestärkt. Die Kommunalhaushalte sind insgesamt gesehen ausgeglichen. Einzelnen, hoch verschuldeten Kommunen kann man mit noch so viel Bundesgeld nicht erreichen. Dies ist auch Sache der betroffenen Länder.

3. Alter Wein in neuen Schläuchen

  • Viele Vorschläge sind nicht neu. Die wiederholte Diskussion über die Wiederbelebung der Vermögensteuer, die Erhöhung der Erbschaftsteuer, die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und die Erhöhung Abgeltungssteuer machen die Vorschläge nicht richtiger.
  • Die bessere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ist Peer Steinbrück in seiner Amtszeit nicht gelungen, warum sollte sie jetzt gelingen?
  • Arbeitsplätze müssen sich rechnen. Überspannte Anforderungen an Mindestlöhne werden daher Arbeitsplätze gefährden. Die Branchen sind mit den jetzt getroffenen gesetzlich geregelten Mindestlöhnen zufrieden. Im Übrigen will die Union nicht in die Tarifhoheit der Gewerkschaften eingreifen.


Union und FDP haben zu Beginn der Legislaturperiode eine Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten vereinbart. Wir wollen – selbstverständlich unter Beachtung der haushalterischen Notwendigkeiten – das gegenwärtige Regelungsgestrüpp lichten und die Abzugsmöglichkeiten für Ausbildungskosten verbessern.

Das Gestrüpp aus Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten ist kaum nachvollziehbar (graymalkn on flickr.com, CC BY 2.0)

Die gegenwärtigen steuerlichen Fördermöglichkeiten tragen den Bildungserfordernissen von heute nur unzureichend Rechnung. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2002 systematischere Regelungen angemahnt (4.12.2002, VI R 120/01). Die damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen haben jedoch die bildungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gesetzlich überschrieben und im Ergebnis den alten Rechtszustand wiederhergestellt.Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung beschränkt steuerlich absetzbar. Erfolgt das Studium hingegen neben der Berufstätigkeit, sind die Aufwendungen uneingeschränkt abziehbar. Aufwendungen für ein Erststudium nach erstmaliger Berufsausbildung hingegen sind nicht abziehbar. Kaum jemand kann diese Regelungen nachvollziehen. Vom Bundesfinanzhof erhalten wir nun Schützenhilfe. In den von Rot-Grün verabschiedeten Neuregelungen erkennt er nicht „die Schaffung eines wirklich neuen Regelwerks“.

Bildung ist ein hohes Gut. Eine vernünftig bezahlte Arbeit, Wohlstand, Glück und Zufriedenheit hängen nicht zuletzt von der erworbenen Bildung ab. Bildung eröffnet Chancen auf ein erfülltes Leben. Deshalb ist es wichtig, einen guten Zugang zu den zahlreichen Bildungsangeboten zu haben. Hierfür wollen wir sorgen.


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