Einträge von Peter Tauber

Veränderungen bestimmen unser Leben und frei nach Heraklit von Ephesus gilt die alte Weisheit: „Nichts ist so beständig wie die Lageänderung“. Nach der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst startete zum 1. Juli diesen Jahres der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser neue Dienst ist – entgegen landläufiger Meinung – nicht der direkte Nachfolger des Zivildienstes und er ist vor allem auch kein Konkurrenzdienst zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Der BFD ist vielmehr eine Chance und eine sinnvolle Ergänzung. Der ehemalige Zivildienst war ein Ersatzdienst der jungen Männern offen stand, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe nicht leisten wollten. Die beiden Freiwilligendienste FSJ und FÖJ beruhen zwar auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, stehen aber ausschließlich jungen Freiwilligen offen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anderen Menschen zu helfen, gibt dem eigenen Leben einen Sinn - in jedem Alter (Rosie O'Beirne on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Der neue BFD ist also aus vielen Gründen eine Chance. Er ist eine Chance für alle Menschen, die einen sinnstiftenden Betrag leisten wollen und bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der BFD ist eine Chance für die Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Platz für das FSJ bekommen haben. Viele wissen nicht, dass es nach aktuellen Zahlen 60.000 Bewerberinnen und Bewerber für das FSJ gibt, aber nur 35.000 Plätze. Mit dem BFD ist nun ein Instrument geschaffen worden, das die zusätzliche Nachfrage bedienen kann. Nun muss kein Freiwilliger mehr abgelehnt werden. Bund und Länder müssen jetzt an einem Strang ziehen – zumal es für die Bewerberinnen und Bewerber keinen Unterschied macht, ob sie einen Platz im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst erhalten.

Bereits im April 2011 waren Dr. Carsten Linnemann, MdB und ich sicher, dass es bei entsprechender Begleitung im Rahmen des BFD, gelingen kann, Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive zu geben. Wir widersprachen auch dem oft gezeichneten Klischee, Hartz IV-Empfänger seien für den Einsatz im sozialen Bereich generell ungeeignet. Solche plakativen Unterstellungen sind absolut ungehörig und widersprechen meinem Menschenbild.

Aus meiner Sicht ist zurzeit problematisch, dass Hartz-IV-Empfänger, die am BFD teilnehmen möchten, für ihr Engagement eher bestraft als belohnt werden: Von den üblichen 330 Euro „Taschengeld“ im Monat dürfen sie nur 60 Euro behalten – so niedrig ist der Freibetrag. Die jetzige Regelung verspielt die Chance, Arbeitslosen die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden Betätigung und einem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dr. Linnemann und ich werden sofort nach der parlamentarischen Sommerpause die Initiative im Bundestag ergreifen um den Freibetrag von 60 auf 175 Euro anzuheben. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, welches wir in Auftrag gegeben haben.

Über unseren Vorschlag berichteten die Medien bundesweit positiv, unter anderem Spiegel Online, Welt Online, Bild, n-tv, Freie Presse, Mitteldeutsche Zeitung und viele mehr. Wir haben uns sehr über die positive und sehr sachliche Resonanz gefreut. Wenn der BFD für Hartz IV-Empfänger attraktiver wird, rechnen Experten damit, dass rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäftigung finden. Der BFD ist eine gute Gelegenheit, sich zu beweisen, neues Selbstwertgefühl zu entwickeln und im Idealfall eine Tätigkeit kennenzulernen, aus der sich unter Umständen eine berufliche Qualifikation ergibt. Diese Chance sollten wir für die Menschen nicht ungenutzt lassen.

Im Interesse aller Freiwilligen und vor allem auch im Interesse der Menschen denen durch die Freiwilligendienste geholfen wird, sollten Politik und Träger nun an einem Strang ziehen.


Erneut vertagt hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Deshalb konnten leider die Ergebnisse der Projektgruppen Netzneutralität und Datenschutz nicht beraten und beschlossen werden. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedauerlich, denn die Ergebnisse zumindest der Projektgruppe Netzneutralität – für die ich sprechen kann – können sich sehen lassen. Unmittelbar nachdem die Enquete-Kommission sich vertagt hat, schossen die Spekulationen ins Kraut. Auch die Medien beteiligten sich fleißig an der Ursachensuche. Dabei kamen auch skurrile Überschriften zustande. Besonders gut gefallen hat mir: „Regierungskoalition verhindert Netzneutralität.“ Selten so gelacht. Aber zurück zum Thema.

Zuerst einmal die gute Nachricht: Netzneutralität ist in Deutschland derzeit nicht akut in Gefahr. Es gibt keine erkennbare Zahl an Verstößen. Auch diejenigen, die eine gesetzliche Absicherung fordern, konnten außer Unkenrufen und düsteren Zukunftsprognosen keine belastbaren Fakten vorbringen, die aktuell eine Gefährdung der Netzneutralität im Grundsatz belegen. Diese Sicht war auch Mehrheitsmeinung in der entsprechenden Projektgruppe Netzneutralität.

Und noch eine gute Nachricht: Nicht nur die Projektgruppe Netzneutralität, sondern wahrscheinlich alle Mitglieder der Enquete-Kommission halten die Netzneutralität für einen zentralen Aspekt, um auch künftig auf ein offenes Internet, in der Form wie wir es kennen und schätzen (manche vielleicht auch lieben) gelernt haben.

Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am Laptop

Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am Laptop (Dt. Bundestag/Melde)

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Am 6. Juni hat sich die Projektgruppe Netzneutralität zu ihrer letzten Sitzung getroffen. Auf dieser Projektgruppensitzung haben die Mitglieder den seit Juni 2010 erarbeiteten Text noch einmal gemeinsam in Gänze durchgesprochen und sich über die Handlungsempfehlungen verständigt. Am 27. Juni soll dann die Gesamtenquete über den Text der Projektgruppe abstimmen.

Peter Tauber erläutert in dem Video die Arbeit und die Ergebnisse der Projektgruppe.


Alle Daten sind anders, alle Daten sind gleich (Image by Jan Slangen on flickr.com CC BY-NC-SA 2.0)

Viele sind sich nicht bewusst, dass wir derzeit eine Revolution miterleben – und damit meine ich nicht die Ereignisse in Nordafrika. Wir erleben eine Revolution, die wohl nur mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Ich spreche vom Internet. Das Internet eröffnet den Menschen neue Chancen und Möglichkeiten in der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Partizipation, der Innovation, der Wissenschaft, aber auch der Unterhaltung.

Auch deshalb hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU eine Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” eingesetzt. Unser Ziel in der Netzpolitik sollte sein, vor allem Chancen und Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, ohne freilich Risiken auszublenden. Sich aber allein auf die Risiken zu fokussieren – so wie das in der Diskussion um die Netzneutralität geschieht – ist kein guter Weg.

Es ist ein Wesensmerkmal des Internets, dass es für Bürgerinnen und Bürger, für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen, für die Wissenschaft, für die Unternehmen der Wirtschaft, aber auch für den Staat neue Möglichkeiten eröffnet. Diese gilt es nicht zu beschneiden, sondern zu erhalten oder im Idealfall noch zu erweitern. Für die Union ist klar: wir halten das Internet für ein Segen für eine moderne, pluralistische und demokratische Gesellschaft. Darum gibt es keine Frage: auch für uns ist die Netzneutralität eine der Voraussetzungen für ein Internet wie wir es kennen, schätzen und brauchen – auch in der Zukunft.

Der wissenschaftliche Dienst hat es kurz und knapp formuliert: „Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet. Das bedeutet alle Datenpakete werden gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher sie stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generieren. Dies galt“ – und man möchte hinzufügen gilt – „bislang als essentielle Eigenheit des weltweiten Netzes.“

Diese Definition klammert freilich die Frage des Netzwerkmanagements weitgehend aus. In der Tat bleibt Raum für weitergehende Diskussionen, was unter Netzneutralität zu fassen ist, wie eng dieser Begriff ausgelegt werden kann und ob man Ende – wie es manche fordern – ein kostengünstiger Breitbandzugang eine Voraussetzung für Netzneutralität ist.

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Von europäischen Richtlinien über das TKG bis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Netzneutralität wird an vielen Stellen normiert. Deshalb hat sich die Projektgruppe erst einmal einen Überblick verschafft und die Bestandsaufnahme der Regulierungsvorschriften diskutiert.

In der letzten Sitzung war vorgeschlagen worden, eine Anhörung oder ein Expertengespräch zum Thema “Kapazitätsengpässe, Differenzierung, Netzwerkmanagement” vor allem mit Technikern abzuhalten. Die Obleute aller Fraktionen haben sich für eine Anhörung im Rahmen der Enquete-Kommission entschieden. Diese Anhörung findet am 4. Oktober 2010 statt. In der Sitzung wurde über die Sachverständigen für die Anhörung, soweit bis dahin bereits benannt, und die Fragen diskutiert.

Im zweiten Teil der Sitzung wurden die Arbeitsaufträge anhand der Gliederung vergeben. Jedes Mitglied der Projektgruppe kann an den Themen arbeiten, die ihm wichtig sind und die zu seinem Fachgebiet gehören. Da die geplante Anhörung vor allem zur technischen Bestandsaufnahme des Themas Netzneutralität beitragen soll, beginnt die Arbeit an den Texten erst danach.

Die nächsten geplanten Sitzungstermine der Projektgruppe sind:

  • 4. Oktober 2010
  • 8. November 2010
  • 6. Dezember 2010


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