Enquête kann viel erreichen
blogfraktion | 15.04.2010 | 13:49 | 0 Kommentare
Der designierte Vorsitzende der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” im Video-Interview mit politik-digital.de
Der designierte Vorsitzende der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” im Video-Interview mit politik-digital.de
Zu den Themen der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” ist von der Bibliothek des Deutschen Bundestages eine Bibliographie erstellt worden. iRights.info veröffentlicht die Bibliographie.
Das Dokument (PDF) ist inzwischen auf den Seiten des Bundestages abrufbar.
iRights.info hat ein Wiki eingerichtet, in das alle Interessierten Veröffentlichungen eintragen können, von denen sie denken, dass sie für die Mitglieder der Enquete hilfreich sein könnten.
Mit der Wahl unserer Experten wollen wir eine große Bandbreite von Internetwissen und Medienerfahrung abdecken. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, kontroverse Meinungen in die Enquete-Kommission einzubringen, damit sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger vertreten fühlen.
Mehr als 60 mögliche Experten sind uns von verschiedener Seite empfohlen worden. Wir haben uns die Auswahl der sechs Sachverständigen, die wir als CDU/CSU-Bundestagfraktion benennen konnten, nicht leicht gemacht. Insgesamt wird die fraktionsübergreifend beschlossene Enquete-Kommission 17 Sachverständige umfassen. Für die CDU/CSU spielt eine breite Partizipation der Bürgerinnen und Bürger eine große Rolle. Für uns ist der Bürger der 18. Sachverständige unserer Enquete-Kommission.
Innerhalb weniger Jahre hat sich das Internet von einem Medium für einige technisch Versierte zu einem gesellschaftlichen Massenphänomen entwickelt. Für immer mehr Menschen verlagern sich Teiles ihres Lebens und ihrer Arbeitswelt gleichsam ins Internet. Wir leben mit dem Internet, wir leben im Internet, wir arbeiten damit, gestalten unsere Freizeit und unseren Alltag mit ihm. Das Internet ist ein Abbild unserer Gesellschaft. Das sind wir.
Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt. Es ist bunt, vielfältig, informativ, voller Wissen und voller Unterhaltung. Und es wird natürlich auch zu kriminellen Handlungen genutzt – weil es ein Abbild unserer Gesellschaft ist.
In unserer Gesellschaft und weltweit gibt es Kinder, die vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden. Ihnen zu helfen sowie sexuellen Missbrauch nachdrücklich zu bekämpfen, ist eine große Herausforderung. Die strafrechtlichen Bestimmungen in Deutschland sind eindeutig.
Abbildungen von sexuellem Kindesmissbrauch müssen so schnell wie möglich aus dem Netz. Niemand, der ernsthaft diskutiert, stellt dies in Frage. Strittig sind nur die Mittel. Deshalb sollten wir überlegen: Was ist tauglich, wirkungsvoll und effizient? Vor allem aber: Welche Strukturen sind dem Internet angemessen? Das Netz ist schnell, flexibel und weltumspannend. Es braucht kein Feigenblatt.
Über den Sinn von Jugendschutzprogrammen bei 14-Jährigen denkt Thomas Jarzombek nach, wenn das Weltweite am Web gefiltert und soziale Netzwerke außen vor bleiben. Für ihn steht fest: Schon der Text des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist schwer verständlich. Und: Viele Leute, die eigentlich innovativ tätig sein sollten, werden mit dem Klassifizieren des Internets beschäftigt sein.
„Generation Porno“, so heißt ein neuer Elternratgeber, der die virtuelle Wirklichkeit von sexuellen Darstellungen schon mit seinem Titel zutreffend beschreibt. Da wundern sich Mutti und Vati, was es auf einmal alles auf den PCs ihrer Kinder gibt – „eine Sauerei“! Ja denkt denn jeder nur noch an Porno? Man könnte fast den Eindruck bekommen. Und es ist sicher kein pädagogisches Ziel, den eigenen Kindern unlimitiertes Sexualvergnügen vor ihren Computern zu ermöglichen. Doch was tun?
Die Beamten in den Staatskanzleien der Bundesländer haben dazu lange gearbeitet und miteinander verhandelt – nun ist er da: der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Ministerpräsidenten haben das Werk am 25. März 2010 abgesegnet und die Zustimmung der Landtage ist eine reine Formsache – sind doch die Möglichkeiten der Landesparlamente bei Staatsverträgen auf ein Minimum reduziert. Damit wird der neue JMStV zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, doch ist dieses Gesetzwerk die Lösung für die Herausforderungen des Jugendschutzes im Netz?
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