Kategorie “Internationales”

Das Tor für die Briten bleibt offen (BobbiLe Ba Photography & Cards on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Aus der Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Fiskalunion

Die Staatsschuldenkrise in Europa ist nicht über Nacht entstanden. Sie lässt sich auch nicht von einem Tag auf den anderen beheben. Ihre Wurzeln sind vielfältig – wobei vor allem von der Verwässerung des europäischen Stabilitätspakts unter der Regierungsverantwortung von Rot-Grün eine außerordentlich fatale Wirkung ausging.

Im Mittelpunkt der Bewältigung der Krise stehen bilaterale Kredithilfen sowie ein Rettungsschirm, der im kommenden Jahr in einen dauerhaften Stabilitätsmechanismus münden wird. Mit diesen Hilfen ist es bislang gelungen, die Zahlungsfähigkeit der Krisenstaaten sicherzustellen und drohende Ansteckungs- und Dominoeffekte zu verhindern. Trotz unverkennbarer Spannungen auf dem Geldmarkt haben diese Maßnahmen dazu beigetragen, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Sie reichen jedoch nicht aus, um die Märkte dauerhaft zu beruhigen.

Der jüngste EU-Gipfel am 8. und 9. Dezember 2011 in Brüssel hat einen entscheidenden Schritt getan, um die europäische Integration zu vertiefen. Die Wirtschafts- und Währungsunion wird um eine Fiskalunion erweitert. Alle Staaten verpflichten sich, eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen. Wer die Vorgaben des Stabilitätspakts im Hinblick auf die Defizitquote einerseits und die Gesamtverschuldungsquote andererseits nicht einhält, den treffen künftig die sanktionsbewehrten Durchgriffsrechte der europäischen Ebene. Der Automatismus bei der Verhängung von Sanktionen wird ausgeweitet. Mit diesen Beschlüssen schaffen wir die Basis für eine echte Stabilitätskultur in Europa. Es muss nun alles getan werden, um die Beschlüsse möglichst schnell umzusetzen.

Das Tor für die Briten bleibt offen

Das Paket von Brüssel trägt die Handschrift von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hat einmal mehr ihre Führungsstärke unter Beweis gestellt und ist ihrer europapolitischen Verantwortung gerecht geworden. Deutschland und Frankreich haben sich erneut als Motor der europäischen Integration erwiesen.

Es ist bedauerlich, dass sich Großbritannien auf dem Gipfel selbst isoliert hat. Die Beschlüsse können nicht über eine Änderung der EU-Verträge, sondern müssen über einen völkerrechtlichen Vertrag umgesetzt werden. Das Tor für die Briten bleibt jedoch offen. Wir brauchen ihre Mitarbeit in der Europäischen Union: Nur ein mit einer Stimme sprechendes Europa kann sein ganzes Gewicht auf der weltpolitischen Bühne in die Waagschale legen.

 


Ich bin über das Ergebnis der UN-Klimakonferenz in Durban erleichtert. Es hat sich gelohnt, bis zuletzt hartnäckig zu verhandeln – nachdem zuvor nicht wenige schon das Scheitern der Verhandlungen befürchtet hatten. Was in Durban vereinbart wurde, gibt aber auch keinen Grund zur Euphorie. Trotzdem steht fest: Der globale Klimaschutz bleibt auf dem richtigen Kurs – und das ist die zentrale Botschaft, die von der in letzter Minute gefundenen Einigung ausgeht. Deutschland und die EU-Partner sind in Südafrika für realistische und verbindliche Ziele eingetreten. Dass diese nun erreicht wurden, ist ein großer Erfolg für die europäische und deutsche Klimaschutzpolitik.

Zum Klimagipfel in Durban haben viele Menschen eine Einigung gefordert - auch in diesem Mosaik haben sie unterschrieben (Oxfam International on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Die Einigung war auch deshalb wichtig, weil der Handlungsdruck beim Klimaschutz größer denn je ist: In den vergangenen zwölf Monaten ist der CO2-Ausstoß so stark angestiegen wie noch nie zuvor innerhalb eines Jahres. Der globale Klimaschutz duldet deshalb überhaupt keinen Aufschub. Ganz im Gegenteil: die Weltgemeinschaft muss ihre Anstrengungen noch intensivieren. Auf Druck der EU hat die Staatengemeinschaft in Durban anerkannt, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um das Zwei-Grad-Ziel (also das Ziel, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen) zu erreichen.

Umso wichtiger ist es, dass es nun gelungen ist, einen Fahrplan für ein globales Klimaschutzabkommen festzulegen, das spätestens 2015 verabschiedet und nach 2020 rechtsverbindlich in Kraft treten soll. Dieses Abkommen soll alle Emittenten umfassen – also auch Staaten wie die USA, China und Indien – und damit Länder, die nach dem bisherigen Kyoto-Protokoll keine Reduktionsverpflichtungen eingegangen waren. Die bisherige Rollenverteilung – nämlich Reduktionsverpflichtungen für Industriestaaten und freiwillige Maßnahmen für Entwicklungsländer, wozu auch die großen Schwellenländer offiziell zählen – kann damit endlich Geschichte werden. Denn der Klimaschutz nimmt künftig alle Staaten in die Pflicht – und das ist ein wirklich großer Schritt nach vorne.

Nur auf Basis dieser globalen Verpflichtung war es auch möglich, dass sich die im Kyoto-Protokoll verpflichteten Staaten auf eine zweite Verpflichtungsperiode nach 2013 verständigt haben. Auch, wenn die im Kyoto-Protokoll verbliebenen Staaten nur rund 15 Prozent der globalen CO2-Emissionen ausmachen, ist diese Festlegung eine wichtige Übergangslösung: die bewährten Regeln und Mechanismen von Kyoto wie der „Clean Development Mechanism“ bleiben so am Leben. Wie genau die zweite Verpflichtungsperiode ausgestaltet werden soll, wird bis zur nächsten UN-Klimakonferenz geklärt, die Ende 2012 in Katar stattfinden wird.

Wichtige Fortschritte wurden in Durban zudem bei der Einrichtung des „Grünen Klimafonds“ erzielt, mit dessen Geldern (ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar) Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt und klimafreundliche Projekte finanziert werden sollen. Gerade durch die starke Allianz der EU mit den Entwicklungsstaaten konnte ein Scheitern der Verhandlungen von Durban abgewendet werden. Der „Grüne Klimafonds“ kann jetzt seine Arbeit aufnehmen. Um den Sitz seines Sekretariats bewirbt sich auch Deutschland. Es wäre ein starkes Signal, wenn das Sekretariat in Bonn angesiedelt würde.

Denn Deutschland ist und bleibt im internationalen Klimaschutz treibende und führende Kraft. 17,3 Milliarden Euro investiert unser Land derzeit im Kampf gegen den Klimawandel. Das ist mehr als jedes andere Land – sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zum Gesamthaushalt. Zu diesem Ergebnis kam jüngst eine Studie, die von Ernst & Young beim Forschungsinstitut Oxford Economics in Auftrag gegeben worden war. Unser nationales Klimaschutzziel steht: die Treibhausgasemissionen sollen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken. Mit unserer Energiepolitik verfolgen wir den Entwicklungspfad, die Treibhausgasemissionen bis 2050 in einer Größenordnung von 80 bis 95 Prozent zu senken. Und die mit der Energiewende verbundenen Innovations- und Wachstumschancen sind enorm. Klimaschutz ist deshalb vor allem auch Wachstumslokomotive. Wir müssen diese Chance konsequent nutzen.

Dr. Christian Ruck ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion  und u. a. zuständig für Umwelt- und Naturschutz sowie Entwicklungspolitik.


Der Verlauf der jüngsten Duma-Wahlen gibt Anlass zu ernster Sorge über die innere Entwicklung Russlands. Die offensichtlichen Unregelmäßigkeiten, vor allem die Behinderung unabhängiger Wahlbeobachter, Cyberattacken gegen eine Reihe von Internet-Medien und diverse dokumentierte Manipulationen von Wahlergebnissen, verstoßen gegen die Prinzipien freier und fairer Wahlen, zu denen Russland sich verpflichtet hat. Die russische Führung hat die Chance nicht genutzt, durch faire und transparente Wahlen der wachsenden Kluft zwischen russischem Staat und Gesellschaft entgegenzuwirken.

Das Gebäude der Duma in Moskau (Bucephalus on Wikipedia.de, All Rights Released)

Vor allem der Druck gegen die unabhängige Wahlbeobachtungsorganisation GOLOS, die mehr als 5300 Verstöße gegen die russische Wahlgesetzgebung registriert hat, ist inakzeptabel. Derartige Methoden bedeuten einen Rückfall in alte Muster. Eine freie und unabhängige Wahlbeobachtung gehört zu den Kernelementen europäischer und internationaler demokratischer Standards.

Nach Aussagen der OSZE-Wahlbeobachter (ODIHR) waren die Duma-Wahlen durch deutliche Verstöße gegen demokratische Standards gekennzeichnet, denen Russland durch seine Verfassung und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen wie der OSZE und dem Europarat verpflichtet ist. Die offensichtlichen Unstimmigkeiten bei der Wahl müssen aufgeklärt werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die russische Parteiengesetzgebung als übermäßig restriktiv bewertet. Auch das EU-Parlament hatte Russland aufgefordert, “freie und faire Wahlen zu gewährleisten und Beschlüsse und Regelungen zurückzunehmen, die im Widerspruch zu diesem Grundsatz stehen“.

Die politische Führung hat eine wichtige Chance verspielt, eine „Modernisierungspartnerschaft“ mit der eigenen Gesellschaft aufzubauen. Damit droht die besorgniserregende Entfremdung zwischen Staat und Gesellschaft in Russland sich weiter zu vertiefen. Der eingeschränkte politische Wettbewerb, der durch die Nichtzulassung oppositioneller Parteien besteht, erschwert den Dialog zwischen Staat und Gesellschaft, der für eine umfassende Modernisierung nötig wäre. Sorge bereitet vor allem, dass die wachsende russische Mittelschicht – die wichtigste Modernisierungskraft  des Landes – im aktuellen politischen System Russlands nicht adäquat repräsentiert ist.


Solidarität, Eigenverantwortung und Reform

Die Stabilitätsunion baut auf den Säulen der Solidarität, Eigenverantwortung und zukunftsweisender Reform der EU

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung am Freitag noch einmal eindrucksvoll die Position der Bundesregierung für die Lösung der Euro-Krise dargelegt. Wir brauchen in Europa ein zusammenhängendes Konzept von Solidarität, Eigenverantwortung und zukunftsweisender Reform der Europäischen Union. Nur wenn wir in Zukunft die Stabilitätskriterien über den Europäischen Gerichtshof und die europäischen Institutionen durchsetzen, können wir das Vertrauen der Anleger und der Finanzmärkte in die dauerhafte Stabilität der Euro-Zone zurückgewinnen.

Deswegen wird Deutschland beim Europäischen Rat am 9. Dezember gemeinsam mit Frankreich dafür werben, dass die Europäische Union schnellstmöglich die notwendigen Voraussetzungen schafft, um EU-Haushaltssünder stärker als bisher zur Rechenschaft zu ziehen.  Die Bundesregierung und die Unionsfraktion werden weiterhin der europäischen Öffentlichkeit verdeutlichen, dass die gegenwärtige schwierige Lage der Euro-Zone nicht etwa daran liegt, dass die Europäische Zentralbank keine unbegrenzte Staatsfinanzierung betreibt oder dass es keine Eurobonds gibt, mit denen die Schulden vergemeinschaftet würden. Vielmehr werden wir unablässig klarmachen, dass das Problem in der übermäßigen Staatsverschuldung und der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit einzelner Länder der Euro-Zone sowie in grundlegenden Konstruktionsmängeln der Wirtschafts- und Währungsunion liegt.

Wir haben keine Zeit zu verlieren, denn es geht um sehr viel. Die Kanzlerin hat recht: Scheitert der Euro, scheitert Europa. Für Deutschlands Zukunft, für seinen Wohlstand, für sein soziales Gemeinwesen ist ein prosperierendes Europa mit einem stabilen Euro unverzichtbar. Insofern wäre Deutschlands Zukunft niemals von der Zukunft der Europäischen Union trennbar.

Wir brauchen klare Regeln

Deshalb muss nun die Vertragsänderung schnell vonstatten gehen, damit sie als Signal der Entschlossenheit der Europäischen Union wahrgenommen wird.  An der Bereitschaft zur Mitwirkung an einer dauerhaften Stabilitätsunion wird man ablesen können, ob die Länder, die jetzt Probleme haben, in Zukunft entschlossen auf einen stabilen Haushaltspfad zurückkehren werden.

Wir brauchen klare Regeln für die Euro-Zone. Wir sind entschlossen, sie so gemeinschafts- und unionsfreundlich wie möglich zu gestalten. Dafür brauchen wir aber die Mitwirkung der anderen Partner in der Europäischen Union. Es muss gelten: Kein Land der EU hat das Recht, die anderen daran zu hindern, notwendige Vertragsreformen zu vereinbaren.


Die Verhandlungen zum neuen EU-Mehrjahresfinanzrahmen 2014-2020 im Spannungsfeld zwischen Konsolidierungszwang und erhöhtem Finanzbedarf

Fünf Monate nach der Veröffentlichung der Vorschläge zum Mehrjahresfinanzrahmen 2014-2020 durch die Europäische Kommission stehen die Verhandlungen in Brüssel noch immer am Anfang. Während bezüglich der Struktur und der Dauer des neuen Finanzrahmens keine großen Differenzen innerhalb und zwischen den Institutionen bestehen, weisen die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Mittelausstattung sowie der Einführung neuer Eigenmittel auf einen schwierigen und langwierigen Entscheidungsprozess hin.

Neue Aufgaben durch den Lissabon-Vertrag und Sparzwang der Mitgliedsstaaten - ein Balanceakt (orangebrompton on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Die neuen Spielregeln unter dem Lissabon-Vertrag

Die Verhandlungen finden erstmals nach den Regeln des Lissabon-Vertrags statt. Der Finanzrahmen, welcher die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenkategorien für die EU-Jahreshaushalte und damit die politischen Schwerpunkte festschreibt, wurde damit zu einer rechtsverbindlichen Verordnung aufgewertet. Für dessen Verabschiedung bedarf es der Einstimmigkeit im Rat nach vorheriger Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Bisher gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Rat aus Parlamentssicht konstruktiv. Dies ist vor allem der polnischen Ratspräsidentschaft zu verdanken, die einen engen Austausch mit dem Parlament pflegt. So findet im Vorfeld und Nachgang jeder Sitzung des Allgemeinen Rats, der den Finanzrahmen zum Thema hat, ein Informationsaustausch zwischen der Triopräsidentschaft und einer Parlamentsdelegation bestehend aus den zuständigen Berichterstattern und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses statt. Die bisherigen Kontakte mit der dänischen bzw. zypriotischen Präsidentschaft (1. bzw. 2. Halbjahr 2012) lassen auf eine Fortsetzung dieser guten Zusammenarbeit schließen.

Balanceakt zwischen Sparzwang und gesteigertem Finanzierungsbedarf

Die Verhandlungspartner stehen vor der schwierigen Aufgabe, einen Balanceakt zu meistern: Zum einen muss eine solide Finanzierung der durch den Lissabon-Vertrag übertragenen Aufgaben sowie der vielfältigen innenpolitischen Zielsetzungen (z.B. die EU2020-Strategie inkl. 3 % des EU-BIP für Forschung und Entwicklung) und internationalen Selbstverpflichtungen (z.B. 0,7 % des EU-BNE für Entwicklungshilfe) des Europäischen Rats gewährleistet werden – dies beinhaltet auch eine weiterhin starke Landwirtschafts- sowie Regionalpolitik, da diese einen großen Beitrag zu den EU2020-Zielen leisten. Zum anderen wird es aufgrund der prekären Haushaltslage in vielen Mitgliedsstaaten keine signifikante Mittelerhöhung für den EU-Haushalt geben.

Das Parlament hat im Rahmen eines Sonderausschusses seine Position zum neuen Finanzrahmen erarbeitet und diese bereits im Vorfeld des Kommissionsvorschlags vorgelegt. Zur Finanzierung der politischen Prioritäten sieht das Parlament eine Anhebung des Niveaus von 2013 um 5 % vor, was einem Anteil von 1,11 % am EU-BNE entspräche. Für den Fall, dass der Rat der Mittelerhöhung nicht zustimmt, wird dieser aufgefordert, diejenigen Prioritäten zu nennen, deren Finanzierung ausgesetzt bzw. gestrichen werden soll. Um die Effizienz der auch dann noch knapp bemessenen Mittel zu steigern, fordert das Parlament weiterhin Maßnahmen zur Abschaffung unnötiger Bürokratie und administrativer Doppelstrukturen sowie eine höhere Flexibilität innerhalb und zwischen den Ausgabenrubriken einschließlich der Möglichkeit, nicht verwendete Mittel auf das Folgejahr zu übertragen.

Im Rat gibt es zur Mittelausstattung noch keine einheitliche Linie. Allen inhaltlichen Verhandlungen vorgreifend haben sich jedoch bereits Ende 2010 fünf Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, in einem Brief an Kommissionspräsident Barroso für das Einfrieren des EU-Haushalts auf dem Niveau von 2013 mit einer Anpassung unterhalb der Inflation ausgesprochen. Im Rat drängen diese und einige andere Mitgliedsstaaten nun darauf, sich zunächst auf die Zahlen zu einigen und erst im Anschluss über die Inhalte der Politiken zu verhandeln. Ein solches Vorgehen ist jedoch inakzeptabel, da bereits vor der Zuteilung der Mittel klar sein muss, wofür diese ausgegeben werden sollen. Daher ist es erforderlich, die Finanzausstattung parallel zu den politischen Inhalten zu verhandeln.

Auf den ersten Blick stellt der Kommissionsvorschlag vom 29. Juni 2011 einen Kompromiss zwischen den beiden Standpunkten dar. So schlägt die Kommission eine Finanzausstattung von 1,05 % vor, lagert jedoch einige Posten wie die Großprojekte GMES und den Fusionsreaktor ITER sowie verschiedene Fonds aus dem Finanzrahmen aus. Addiert man beide Teile zusammen, so erhält man 1,11 %. Diese Vorgehensweise ist jedoch inakzeptabel, da sie gegen den Grundsatz der Einheit des Haushalts verstößt und die Ausgabenpolitik dadurch intransparent würde.

Reform des Eigenmittelsystems

Die Einnahmeseite des Haushalts ist neben der Höhe der Mittelausstattung der zweite große Streitpunkt. Der Lissabon-Vertrag gibt den klaren Auftrag einer Finanzierung der EU aus Eigenmitteln. Das derzeit weitgehend auf Beiträgen der Mitgliedsstaaten basierende System widerspricht diesem Passus und ist darüber hinaus aufgrund der komplizierten Rechenmethode und zahlreicher Rabatte für Nettozahler kompliziert und intransparent. Darum fordert das Parlament ein gerechteres, transparenteres und einfacheres Finanzsystem und spricht sich für eine Umstrukturierung der Einnahmeseite aus. Dazu sollten neue Eigenmittelquellen geprüft werden, die schrittweise die Mitgliedsbeiträge ersetzen und die nationalen Haushalte damit entlasten können. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang, Einnahmen aus einer zu schaffenden Finanztransaktionssteuer dem Haushalt zufließen zu lassen. Gleichzeitig sollten die vielzähligen Rabatte, Ausnahmen und Korrekturmechanismen zur Entlastung der Nettozahler auslaufen.

Der Kommissionsvorschlag kommt den Forderungen des Parlaments weitgehend nach. So sollen die Rabatte und Korrekturmechanismen vereinfacht und die Beiträge der Mitgliedsstaaten durch die Einnahmen einer neu einzuführenden Finanztransaktionssteuer und einer Mehrwertsteuerquelle gesenkt werden.

Im Rat besteht zwar mittlerweile weitgehende Einigkeit über die Einführung der Finanztransaktionssteuer, deren Einnahmen sollen jedoch den nationalen Haushalten zufließen. Hinsichtlich der Rabatte stehen sich die Länder, die von den Rabatten profitieren und an diesen festhalten wollen und die Länder, die ebenfalls Nettozahler sind, bisher jedoch keine Rabatte erhalten, gegenüber. Inwieweit Fortschritte bei der Reform des Eigenmittelsystems erzielt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Es ist allerdings wichtig, dass diese Debatte angeschoben wurde.

Einigung im Zeitfenster zwischen den Wahlen

Im Lichte der immer weiter um sich greifenden Staatsschuldenkrise stehen noch schwierige Verhandlungen bevor, da die Mitgliedsstaaten aufgrund des eigenen Sparzwangs nicht willig sind, mehr Geld nach Brüssel zu geben.

Nachdem die Verhandlungen bisher weitgehend allgemein gehalten worden sind, hofft die dänische Ratspräsidentschaft, im Zuge des ersten Halbjahres 2012 eine Einigung zu den wichtigsten Punkten erzielen zu können, damit das Dossiers noch vor Ende 2012 von der zypriotischen Präsidentschaft geschlossen werden kann. Damit bliebe noch genügend Zeit für die Verabschiedung der sektoralen Mehrjahresprogramme, damit diese pünktlich zum 01. Januar 2014 in Kraft treten können. Gleichzeitig würde damit das Zeitfenster zwischen den französischen Präsidentschaftswahlen im Sommer 2012 und den deutschen Bundestagswahlen im Herbst 2013 genutzt, in deren Umfeld keine Einigung zu erwarten ist.

Voraussetzung für die Zustimmung des Parlaments zum neuen Finanzrahmen ist, dass der Rat darin den wesentlichen Forderungen des Parlaments nachkommt. Sollte die Einigung tatsächlich, wie von den “Großen 5″ gefordert, auf dem Niveau von 2013 erfolgen, so muss das Parlament seine Zustimmung verweigern – mit der Konsequenz des Weiterlaufens des aktuellen Finanzrahmens über 2014 hinaus, bis eine Einigung erzielt wird.

Reimer Böge ist einer der renommiertesten Haushaltspolitiker des Europäischen Parlaments. Gehört der CDU/CSU-Gruppe und der EVP an.