Kategorie “Politik”

Veränderungen bestimmen unser Leben und frei nach Heraklit von Ephesus gilt die alte Weisheit: „Nichts ist so beständig wie die Lageänderung“. Nach der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst startete zum 1. Juli diesen Jahres der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser neue Dienst ist – entgegen landläufiger Meinung – nicht der direkte Nachfolger des Zivildienstes und er ist vor allem auch kein Konkurrenzdienst zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Der BFD ist vielmehr eine Chance und eine sinnvolle Ergänzung. Der ehemalige Zivildienst war ein Ersatzdienst der jungen Männern offen stand, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe nicht leisten wollten. Die beiden Freiwilligendienste FSJ und FÖJ beruhen zwar auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, stehen aber ausschließlich jungen Freiwilligen offen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anderen Menschen zu helfen, gibt dem eigenen Leben einen Sinn - in jedem Alter (Rosie O'Beirne on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Der neue BFD ist also aus vielen Gründen eine Chance. Er ist eine Chance für alle Menschen, die einen sinnstiftenden Betrag leisten wollen und bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der BFD ist eine Chance für die Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Platz für das FSJ bekommen haben. Viele wissen nicht, dass es nach aktuellen Zahlen 60.000 Bewerberinnen und Bewerber für das FSJ gibt, aber nur 35.000 Plätze. Mit dem BFD ist nun ein Instrument geschaffen worden, das die zusätzliche Nachfrage bedienen kann. Nun muss kein Freiwilliger mehr abgelehnt werden. Bund und Länder müssen jetzt an einem Strang ziehen – zumal es für die Bewerberinnen und Bewerber keinen Unterschied macht, ob sie einen Platz im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst erhalten.

Bereits im April 2011 waren Dr. Carsten Linnemann, MdB und ich sicher, dass es bei entsprechender Begleitung im Rahmen des BFD, gelingen kann, Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive zu geben. Wir widersprachen auch dem oft gezeichneten Klischee, Hartz IV-Empfänger seien für den Einsatz im sozialen Bereich generell ungeeignet. Solche plakativen Unterstellungen sind absolut ungehörig und widersprechen meinem Menschenbild.

Aus meiner Sicht ist zurzeit problematisch, dass Hartz-IV-Empfänger, die am BFD teilnehmen möchten, für ihr Engagement eher bestraft als belohnt werden: Von den üblichen 330 Euro „Taschengeld“ im Monat dürfen sie nur 60 Euro behalten – so niedrig ist der Freibetrag. Die jetzige Regelung verspielt die Chance, Arbeitslosen die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden Betätigung und einem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dr. Linnemann und ich werden sofort nach der parlamentarischen Sommerpause die Initiative im Bundestag ergreifen um den Freibetrag von 60 auf 175 Euro anzuheben. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, welches wir in Auftrag gegeben haben.

Über unseren Vorschlag berichteten die Medien bundesweit positiv, unter anderem Spiegel Online, Welt Online, Bild, n-tv, Freie Presse, Mitteldeutsche Zeitung und viele mehr. Wir haben uns sehr über die positive und sehr sachliche Resonanz gefreut. Wenn der BFD für Hartz IV-Empfänger attraktiver wird, rechnen Experten damit, dass rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäftigung finden. Der BFD ist eine gute Gelegenheit, sich zu beweisen, neues Selbstwertgefühl zu entwickeln und im Idealfall eine Tätigkeit kennenzulernen, aus der sich unter Umständen eine berufliche Qualifikation ergibt. Diese Chance sollten wir für die Menschen nicht ungenutzt lassen.

Im Interesse aller Freiwilligen und vor allem auch im Interesse der Menschen denen durch die Freiwilligendienste geholfen wird, sollten Politik und Träger nun an einem Strang ziehen.


Die jüngeren Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer weiteren Verzögerung der Pflegereform. Sie müsse noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden, um nicht noch mehr Zeit beim Aufbau einer Kapitalrücklage zu verlieren. Ergänzend zum Umlageverfahren, soll diese Rücklage den ”Beitragssatz für die Arbeitnehmer der kommenden 2030er, 2040er und 2050er Jahre stabilisieren und bezahlbar halten”. Blogfraktion.de veröffentlicht den Beitrag von 22 der Jüngeren der Fraktion zur Diskussion um die Anpassungen der Pflegeversicherung, die in diesem Jahr anstehen:

Damit es auch in Zukunft noch genügend freie Pflegeplätze gibt (rkimpeljr on flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Fakten zur Pflegeversicherung

2010 waren in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Die Lebenserwartung, die um 1900 für Jungen 41 Jahre und für Mädchen 44 Jahre betrug, wird wahrscheinlich bis 2060 auf bis zu 88 Jahren für Jungen und 91 Jahre für Mädchen steigen.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit liegt vor dem 60. Lebensjahr bei rund 0,8 Prozent, zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr bei rund 4,7 und nach dem 80. Lebensjahr bei rund 29 Prozent. Jeder Dritte über 80 wird somit pflegebedürftig.

Im Jahr 2050 werden in Deutschland 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 85 Jahren leben. Sie sind alle schon geboren.

Bis 2030 wird von heute rund 2,4 Millionen Pflegebedürftigen ein Anstieg auf rund 3,4 Millionen erwartet. Berechnungen für das Jahr 2050 lassen erkennen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langfristig auf deutlich über 4 Millionen anwachsen werden.

Von den heutigen Pflegebedürftigen werden rund 1,5 Millionen zuhause betreut. Von diesen wiederum werden eine Million ausschließlich durch Angehörige gepflegt, die dafür ein Pflegegeld erhalten. Diese Pflege wird zu 73 Prozent von Frauen durchgeführt.

Die Zahl der Kinder, die die Pflege durchführen könnten oder wollten, sinkt.

Darüber hinaus sind diese Kinder durchschnittlich bereits 60 Jahre alt, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden. Dies wird den Trend in die stationäre Pflege eher beschleunigen.

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung, das heißt, sie zahlt nur fixe Beträge, nicht die entstehenden Gesamtkosten.

Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten liegen bei 3.300,- Euro, der maximale Betrag, den die Pflegeversicherung übernimmt bei 1.510,- Euro (durchschnittlich übernimmt sie über alle Pflegestufen 1.271,- EUR (ohne Härtefälle)), somit verbleibt bereits heute mindestens ein Eigenbeitrag von 1.790,- Euro im Monat. In den meisten Fällen ist es deutlich mehr.

Die Träger der Sozialhilfe tragen (2008) diesen Eigenanteil für 291 Tausend Menschen mit einer Gesamtsumme von 2,1 Mrd EUR – Tendenz Jahr für Jahr steigend.

Hochgerechnet auf eine durchschnittliche Pflegebedürftigkeit von 4 – 5 Jahren ergibt sich ein Volumen für die Eigenbeteiligung in der Pflegestufe III von mindestens 86.000 – 107.000 Euro.

Ohne Leistungsdynamisierung verringert sich der Wert der heutigen Pflegeleistungen bis zum Jahr 2060 auf nur noch rund 50 Prozent des Leistungsniveaus (bei einem unterstellten realen Wachstum von 1,5 Prozent p. a.). Der Eigenanteil müsste entsprechend steigen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt heute bei 1,95 %, für Kinderlose 2,2 %.

Experten rechnen für 2030 mit einem Pflegebeitrag von rd. 3 % (Quelle WIP) und im schlechtesten Fall bis 2050 mit bis zu 7% (Quelle Dt. Bank).

Generationengerechte Lösung

All diese Zahlen machen deutlich: Die Sicherung der Pflege alter Menschen ist die gesellschaftspolitische Zukunftsfrage. Und sie stellt uns auch finanziell vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen muss sich die christlich-liberale Koalition ehrlich stellen.

Es ist eine simple Wahrheit, dass die Sicherung des erreichten Niveaus der Pflegeversicherung, der steigende Anteil Hochbetagter in der Bevölkerung und die geplanten Verbesserungen bei Demenz zusätzlich Geld kosten werden. Die Konsequenz ist so simpel wie klar: Pflege wird teurer. Wichtig ist es, eine ausgewogene Balance zwischen nötigem Finanzbedarf und einer nicht übermäßigen Mehrbelastung der Versicherten zu finden.

Wir dürfen dabei aber unseren Blick nicht allein auf die gegenwärtige Situation richten, sondern müssen angesichts der steigenden finanziellen Last und der sinkenden Zahl von Beitragszahlern auch für kommende Generationen Vorsorge schaffen. Denn die Pflegeversicherung muss auf lange Sicht leistungsfähig bleiben.

Ziel muss es daher sein, insbesondere für den Zeitraum vorzusorgen, in dem die “Babyboomer”-Generationen der 50er und 60er-Jahre in das typische Pflegealter kommen. Denn dann müssen insgesamt hohe Leistungsansprüchen von weniger jüngeren Menschen finanziert werden. Dies wird ab 2030 und bis mindestens 2055 der Fall sein. Für diesen Zeitraum müssen wir jetzt beginnen, eine Rücklage zu schaffen, um den Beitragssatz für die Arbeitnehmer der kommenden 2030er, 2040er und 2050er – Jahre zu stabilisieren und bezahlbar zu halten.

Und es ist wichtig, dass wir jetzt, in dieser Legislatur beginnen, diese Rücklage zu schaffen. Es wurden durch mehrere verpasste Chancen zur Einführung einer Kapitalrücklage in der Pflege seit 1994 schon viel zu viele Jahre vergeudet, das Zeitfenster zum sinnvollen Start in eine solche Kapitalrücklage schließt sich mit jedem Tag, den wir zögern.

Bei der Ausgestaltung dieser Rücklage ist es zwingend erforderlich, dass sie vor einem zweckentfremdenden Zugriff geschützt ist und ihre Finanzierung niemanden überfordert.

Uns Jüngeren in der Unionsfraktion wird seit vielen Jahren versprochen, dass wir endlich mit der Bildung von Kapitalrücklagen in den sozialen Sicherungssystemen beginnen, zuletzt im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Leider ist bisher nichts passiert. Wir fordern bei der anstehenden Pflegereform eine Ergänzung des bestehenden Umlageverfahrens um eine Kapitalrücklage. Wer, wenn nicht die christlich-liberale Koalition soll die Kraft zu dieser Entscheidung haben? Alles andere wäre gegenwartsbezogen und zukunftsvergessen.

Peter Aumer, Dorothee Bär, Thomas Bareiß, Steffen Bilger, Reinhard Brandl, Olav Gutting, Florian Hahn, Christian Hirte, Michael Kretschmer, Dr. Günter Krings, Dr. Carsten Linnemann, Dr. Jan-Marco Luczak, Daniela Ludwig, Philipp Mißfelder, Stefan Müller, Nadine Schön, Tankred Schipanski, Thomas Silberhorn, Jens Spahn, Stephan Stracke, Dr. Peter Tauber, Marco Wanderwitz

 


Worum geht es beim Stuttgarter Bahnhofsprojekt eigentlich? Insgesamt 60 Kilometer neue Bahnstrecke und drei neue Bahnhöfe sorgen dafür, dass der Bahnknoten Stuttgart leistungsfähiger wird. Der Hauptbahnhof Stuttgart wird von einem Kopf- in einen leistungsfähigeren Durchgangsbahnhof umgebaut. Der historische Bahnhofsbau mit dem markanten Bahnhofsturm bleibt erhalten. Der Neubau bringt Verbesserungen im Fernverkehr, aber insbesondere auch im Regionalverkehr. Vom leistungsfähigen Bahnknoten und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm profitieren die Region Stuttgart, Baden-Württemberg und der ganze süddeutsche Raum. Stuttgart 21 ist aber nicht nur ein Verkehrsprojekt, sondern bietet auch eine einmalige Chance für die Stadtentwicklung in Stuttgart. Über 100 Hektar Gleisflächen werden frei. Die Stadt kann sich im Zentrum neu entwickeln. Die Stadtteile im Stuttgarter Norden und Osten wachsen wieder zusammen, es werden Wohnungen für 11.000 Bürgerinnen und Bürger entstehen. Der Schlossgarten wird um 20 Hektar erweitert und 5000 neue Bäume werden gepflanzt. Das alles kostet Geld. Voraussichtlich werden für das Projekt Stuttgart 21 (ohne die Neubaustrecke Stuttgart – Ulm) 4,1 Milliarden Euro investiert, weitere 400 Millionen Euro stehen als Risikopuffer bereit.

Zaun um die Baustelle (Timo Kozlowski on flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Das komplexe Projekt wurde unter verschiedensten Gesichtspunkten kontrovers diskutiert. Als der Streit in der zweiten Jahreshälfte 2010 immer weiter zu eskalieren drohte, einigten sich Gegner und Befürworter auf eine sogenannte Faktenschlichtung, die Ende vergangenen Jahres unter der Leitung von Bundesminister a.D. Dr. Heiner Geißler in sieben Sitzungen öffentlich tagte. Der Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler spricht sich grundsätzlich für eine Fortführung des Projekts aus. Allerdings verpflichtet er auch die Bahn, die Zweifel der Projektgegner bezüglich der Leistungsfähigkeit des neuen Bahnhofs auszuräumen. Die Bahn hat sich deshalb bereit erklärt, den sogenannten Stresstest durchzuführen, dessen Ergebnisse von der unabhängigen Schweizer Firma SMA überprüft werden. Konkret musste die Bahn mit einer aufwändigen Fahrplansimulation nachweisen, dass der neue Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Zughalte in der Hauptverkehrszeit von sieben bis acht Uhr morgens ermöglicht, als der heutige Kopfbahnhof. Leistet der Tiefbahnhof das nicht, so soll geprüft werden, welche weiteren Infrastrukturmaßnahmen notwendig sind.

Heute, am 29. Juli 2011, wird das Ergebnis des Stresstests präsentiert

Nach dem von der SMA testierten Ergebnis des Stresstests, das bereits vergangene Woche bekannt geworden ist, erfüllt der Tiefbahnhof die 30% Leistungssteigerung. Nur geringe zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen sind dafür notwendig. Bei verspätet ankommenden Zügen bauen sich keine zusätzlichen Verspätungen auf, was für eine gute Betriebsqualität steht.

Damit wurde gezeigt: Der neue Bahnhof erfüllt die zukünftigen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit. Eines der wichtigsten Argumente der Projektgegner wurde damit widerlegt!

Bringt eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 eine Befriedung des Konflikts?

Die neue grün-rote baden-württembergische Landesregierung ist bei Stuttgart 21 zerstritten. Während die SPD das Projekt befürwortet, lehnt der grüne Koalitionspartner das Projekt ab. Als Ausweg haben die Koalitionspartner eine Volksabstimmung über ein sogenanntes Ausstiegsgesetz vereinbart.

Diese Volksabstimmung verstößt nach fast einhelliger Meinung von Staatsrechtlern gegen die baden-württembergische Landesverfassung und wird aller Voraussicht nach einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Zudem wird in einer Volksabstimmung gar nicht darüber abgestimmt werden können, ob Stuttgart 21 gebaut wird oder nicht. Es kann lediglich um die Frage gehen, ob das Land aus den Finanzierungsverträgen aussteigt. Das Land Baden-Württemberg wäre dann gegenüber den anderen Vertragspartnern schadensersatzpflichtig.


Die RVO bildet die Grundlage für die heutige Sozialgesetzgebung, die in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist (Thomas Kees, CC-by-sa 3.0/de)

Die einheitliche Sozialgesetzgebung in Deutschland und damit eine wichtige Basis unseres Sozialstaates wird 100 Jahre alt. Mit dem Inkrafttreten der

(RVO) am 19. Juli 1911 wurden die Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze der Jahre 1883 bis 1889 über die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung erstmals zu einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die soziale Absicherung der Bevölkerung duch die Einführung neuer Sozialleistungen weiter ausgebaut. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch gehört die Reichsversicherungsordnung zu den bedeutendsten Gesetzen des frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland.

Die in der Reichsversicherungsordnung festgeschriebenen Prinzipien unseres Sozialstaates sind heute noch gültig. Die Sozialversicherung sichert den größten Teil der Bevölkerung im Krankheitsfall, bei Unfällen oder im Alter ab. In der Kranken- und Rentenversicherung erfolgt wie schon damals eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Versicherte, die Unfallversicherung finanzieren alleine die Arbeitgeber. Festgeschrieben wurde auch eine Autonomie der Sozialversicherung gegenüber dem Staat durch die Mitwirkung und Mitbestimmung der Betroffenen in der Selbstverwaltung.

Mit der Reichsversicherungsordnung verfügte Deutschland zeitlich weit vor vergleichbaren Industriestaaten über ein einheitliches Gesetzbuch der Sozialen Sicherheit und war damit in diesem Bereich fortschrittlich und beispielgebend. Die Regelungen der Reichsversicherungsordnung und die ihnen zugrundeliegenden Prinzipien wurden seit 1976 schrittweise in das heute geltende Sozialgesetzbuch integriert, einzelne Vorschriften sind bis heute in Kraft. Damit ist die Reichsversicherungsordnung die Wurzel unseres heutigen Sozialrechts und so auch nach hundert Jahren eine tragende und verlässliche Säule unseres heutigen Sozialstaates.

In dieser Zeit hat sich unser Sozialversicherungssystem immer wieder den großen Herausforderungen gestellt. Die Bewältigung der Folgen der beiden Weltkriege und die Wiedervereinigung wären ohne die Sozialversicherung nicht möglich gewesen. Unser Sozialversicherungssystem wird sich aber weiterentwickeln und an den stetigen gesellschaftlichen Wandel anpassen müssen, um die soziale Absicherung der Bevölkerung auch zukünftig sicherzustellen.

Dr. Dirk von der Heide ist Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Auftrag des Staates die Altersvorsorge, die Absicherung von Hinterbliebenen und im Invaliditätsfall von fast drei Viertel der Menschen in Deutschland organisiert.


Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze wichtig für die innere Sicherheit

Die Sicherheitsgesetze werden befristet verlängert – das ist eine gute Nachricht für die Menschen und die Sicherheit in Deutschland. Ich bin außerordentlich froh darüber, dass es Bundesinnenminister Hans-PeterFriedrich gelungen ist, eine Einigung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger herbeizuführen.Eine weitere Verzögerung, die einen Wegfall aller Eingriffsbefugnisse zur Folge gehabt hätte, wäre unverantwortlich gewesen. Bis zuletzt rang der Bundesinnenminister mit seiner Kabinettskollegin von der FDP um ein gutes Ergebnis. Die Gesetze ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, in begründeten Fällen Einblick in den Bankverkehr und die Kommunikation von Terrorverdächtigen zu nehmen. Die überwiegende Mehrzahl der Gesetze, die die rot-grüne Regierung nach dem 11.September 2001 verabschiedet hatte, wird nun um weitere vier Jahre verlängert.

Die christlich-liberale Koalition beweist damit, dass sie auch künftig der Gefahr von terroristischen Anschlägen in Deutschland wirkungsvoll und zielgenau entgegentreten wird. Ein Beleg für die Wirksamkeit der Gesetze sind insbesondere die vielen vereitelten Anschläge der letzten Jahre. Auch die frühzeitige Auflösung der sogenannten Düsseldorfer Terrorzelle gehört dazu. Die Anti-Terror-Gesetze sind dabei nicht mehr als die Mindestvoraussetzung für solche Fahndungserfolge.

Kommunikationsdaten sollten nicht nur im Quick-Freeze-Verfahren gespeichert werden (Waleed Alzuhair on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Ein weiterer Baustein für die innere Sicherheit unseres Landes duldet ebenfalls keinen Aufschub mehr: die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Seit mehr als einem Jahr warten wir auf einen verfassungskonformen und den EU-Richtlinien entsprechenden Gesetzentwurf. Der bisher vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet ist aber nur ein untauglicherVersuch. Es ist zwingend nötig, die europarechtlichen Vorgaben einer Mindestspeicherung von Kommunikationsdaten zur Aufklärung von schwerer Kriminalität und terroristischen Anschlägen in nationales Recht umzusetzen. Dabei muss die kriminalpolizeiliche Realität beachtet werden. Das im Diskussionsentwurf vorgeschlagene „Quick-freeze-Verfahren“, das Einfrieren von Kommunikationsdaten, die die Privatwirtschaft für eigene Zwecke gespeichert hat, hat für die Praxis der Sicherheitsbehörden keinen nachhaltigen Wert. Es wird zu Recht sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der EU-Kommission nicht als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung angesehen. Schließlich sind aufgrund der hohen Vorgaben des nationalen und europäischen Datenschutzes in vielen Fällen überhaupt keine Daten mehr zum Einfrieren vorhanden. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass bis Ende dieses Jahres ein europarechtskonformer Gesetzentwurf als Verhandlungsgrundlage vorgelegt wird.


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