Kategorie “Politik”

In diesen Tagen hat die SPD ihr neues Finanzkonzept vorgestellt. Es richtet sich gegen weite Teile der Gesellschaft und ist kein Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte:

Geldbörse mit Herzen

Die Steuervorschläge der Sozialdemokraten werden Geringverdiener nicht lieben (smil on flickr.com CC BY-NC-ND 2.0)

1. SPD spaltet mit ihren Vorschlägen die Gesellschaft.

  • Die SPD verabschiedet sich gänzlich von der arbeitenden Bevölkerung und den Sparern. Sie erteilt einerseits den Geringverdienern eine Absage, indem sie steuerliche Entlastungen und Entlastungen bei den Sozialabgaben de facto ausschließt, und andererseits den Wohlhabenden in die Tasche greift. Union und FDP werden noch in dieser Wahlperiode zumindest die sog. kalte Progression abmildern ohne anderen Menschen in die Tasche zu greifen.
  • Das beste Programm gegen Einkommens- und Vermögensunterschiede ist, die Menschen in Arbeit zu bringen. Der Abbau der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze ist besser als jedes staatliche Programm und jede Umverteilungsmaßnahme. Hierfür setzt sich die Union mit Erfolg ein.

2. Die Vorschläge der SPD sind schon heute überholt.

  • Die SPD will Entschuldung – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Ein Blick in den Entwurf des Bundeshaushalts zeigt, dass der Bund wird die Schuldenbremse bis 2016 verlässlich einhalten und die Neuverschuldung kontinuierlich absenken wird. Wichtiger wäre es, wenn sich einige Länder wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Bremen oder Berlin an den Abbau der Verschuldung machten.
  • Die SPD will mehr Geld für Bildung – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Der Zukunftsbereich Bildung und Forschung wird in den Jahren 2010 bis 2013 mit insgesamt 12 Milliarden Euro gestärkt. Für die Jahre 2014 und 2015 Fortschreibung auf erreichtem Niveau. Möglichkeiten der Studienfinanzierung wurden verbessert; die Forschung an den Hochschulen weiter ausgebaut.
  • Die SPD will mehr Geld für die Kommunen – die christlich-liberale Koalition tut es bereits: Die Kommunen werden durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund mit 12 Milliarden Euro gestärkt. Die Kommunalhaushalte sind insgesamt gesehen ausgeglichen. Einzelnen, hoch verschuldeten Kommunen kann man mit noch so viel Bundesgeld nicht erreichen. Dies ist auch Sache der betroffenen Länder.

3. Alter Wein in neuen Schläuchen

  • Viele Vorschläge sind nicht neu. Die wiederholte Diskussion über die Wiederbelebung der Vermögensteuer, die Erhöhung der Erbschaftsteuer, die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und die Erhöhung Abgeltungssteuer machen die Vorschläge nicht richtiger.
  • Die bessere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ist Peer Steinbrück in seiner Amtszeit nicht gelungen, warum sollte sie jetzt gelingen?
  • Arbeitsplätze müssen sich rechnen. Überspannte Anforderungen an Mindestlöhne werden daher Arbeitsplätze gefährden. Die Branchen sind mit den jetzt getroffenen gesetzlich geregelten Mindestlöhnen zufrieden. Im Übrigen will die Union nicht in die Tarifhoheit der Gewerkschaften eingreifen.


Ein hochgewachsener Vater runzelt ein wenig die Stirn. Um ihn herum zwei Söhne, seine Tochter. Er dreht den Kuli in der Hand und denkt laut: „Ja, die Bundeskanzler… nach dem Schmidt kam der… ?“ Er stoppt kurz und seine Tochter ruft hinein: „Der Kohl“ – „Richtig, der Kanzler der Einheit!“ Die nächste Frage des Quiz möchte gern wissen, nach welcher Ordnung die Abgeordneten im Fraktionssitzungssaal sitzen. Wieder weiß die Tochter Bescheid: „Nach den Landesgruppen!“ Im Gegensatz zum Vater war sie wohl schon im Saal gewesen, wo anschaulich mit Schildchen die Tische gekennzeichnet waren.

Die Familie aus dem Süden Bayerns ist zum Tag der Ein- und Ausblicke gekommen und absolviert das Quiz, das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion anbietet. Mit ihrem Gewinn, einem USB-Stick, in der Hand ziehen sie weiter durch die Fraktionsebene.

Bevor es los ging: Der Stand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der Fraktionsebene des Reichstags

Hier stellen sich am Tag der Ein- und Ausblicke die Fraktionen vor. Es ist die letzte Station auf der von einem roten Teppich gekennzeichneten Tour durch den Bundestag, auf der die Besucher das Parlament, das Herz unserer Demokratie, einmal von innen kennenlernen können. Am Sonntag, 4. September, kamen rund 25.000 Menschen, die sich den Reichstag sowie die umgrenzenden Parlamentsgebäude anschauen konnten, um live zu sehen, wo in Deutschland Gesetze gemacht werden.

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Union und FDP haben zu Beginn der Legislaturperiode eine Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten vereinbart. Wir wollen – selbstverständlich unter Beachtung der haushalterischen Notwendigkeiten – das gegenwärtige Regelungsgestrüpp lichten und die Abzugsmöglichkeiten für Ausbildungskosten verbessern.

Das Gestrüpp aus Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten ist kaum nachvollziehbar (graymalkn on flickr.com, CC BY 2.0)

Die gegenwärtigen steuerlichen Fördermöglichkeiten tragen den Bildungserfordernissen von heute nur unzureichend Rechnung. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2002 systematischere Regelungen angemahnt (4.12.2002, VI R 120/01). Die damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen haben jedoch die bildungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gesetzlich überschrieben und im Ergebnis den alten Rechtszustand wiederhergestellt.Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium oder eine erste Berufsausbildung beschränkt steuerlich absetzbar. Erfolgt das Studium hingegen neben der Berufstätigkeit, sind die Aufwendungen uneingeschränkt abziehbar. Aufwendungen für ein Erststudium nach erstmaliger Berufsausbildung hingegen sind nicht abziehbar. Kaum jemand kann diese Regelungen nachvollziehen. Vom Bundesfinanzhof erhalten wir nun Schützenhilfe. In den von Rot-Grün verabschiedeten Neuregelungen erkennt er nicht „die Schaffung eines wirklich neuen Regelwerks“.

Bildung ist ein hohes Gut. Eine vernünftig bezahlte Arbeit, Wohlstand, Glück und Zufriedenheit hängen nicht zuletzt von der erworbenen Bildung ab. Bildung eröffnet Chancen auf ein erfülltes Leben. Deshalb ist es wichtig, einen guten Zugang zu den zahlreichen Bildungsangeboten zu haben. Hierfür wollen wir sorgen.


Veränderungen bestimmen unser Leben und frei nach Heraklit von Ephesus gilt die alte Weisheit: „Nichts ist so beständig wie die Lageänderung“. Nach der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst startete zum 1. Juli diesen Jahres der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser neue Dienst ist – entgegen landläufiger Meinung – nicht der direkte Nachfolger des Zivildienstes und er ist vor allem auch kein Konkurrenzdienst zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Der BFD ist vielmehr eine Chance und eine sinnvolle Ergänzung. Der ehemalige Zivildienst war ein Ersatzdienst der jungen Männern offen stand, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe nicht leisten wollten. Die beiden Freiwilligendienste FSJ und FÖJ beruhen zwar auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, stehen aber ausschließlich jungen Freiwilligen offen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anderen Menschen zu helfen, gibt dem eigenen Leben einen Sinn - in jedem Alter (Rosie O'Beirne on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0)

Der neue BFD ist also aus vielen Gründen eine Chance. Er ist eine Chance für alle Menschen, die einen sinnstiftenden Betrag leisten wollen und bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der BFD ist eine Chance für die Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Platz für das FSJ bekommen haben. Viele wissen nicht, dass es nach aktuellen Zahlen 60.000 Bewerberinnen und Bewerber für das FSJ gibt, aber nur 35.000 Plätze. Mit dem BFD ist nun ein Instrument geschaffen worden, das die zusätzliche Nachfrage bedienen kann. Nun muss kein Freiwilliger mehr abgelehnt werden. Bund und Länder müssen jetzt an einem Strang ziehen – zumal es für die Bewerberinnen und Bewerber keinen Unterschied macht, ob sie einen Platz im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst erhalten.

Bereits im April 2011 waren Dr. Carsten Linnemann, MdB und ich sicher, dass es bei entsprechender Begleitung im Rahmen des BFD, gelingen kann, Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive zu geben. Wir widersprachen auch dem oft gezeichneten Klischee, Hartz IV-Empfänger seien für den Einsatz im sozialen Bereich generell ungeeignet. Solche plakativen Unterstellungen sind absolut ungehörig und widersprechen meinem Menschenbild.

Aus meiner Sicht ist zurzeit problematisch, dass Hartz-IV-Empfänger, die am BFD teilnehmen möchten, für ihr Engagement eher bestraft als belohnt werden: Von den üblichen 330 Euro „Taschengeld“ im Monat dürfen sie nur 60 Euro behalten – so niedrig ist der Freibetrag. Die jetzige Regelung verspielt die Chance, Arbeitslosen die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden Betätigung und einem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dr. Linnemann und ich werden sofort nach der parlamentarischen Sommerpause die Initiative im Bundestag ergreifen um den Freibetrag von 60 auf 175 Euro anzuheben. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, welches wir in Auftrag gegeben haben.

Über unseren Vorschlag berichteten die Medien bundesweit positiv, unter anderem Spiegel Online, Welt Online, Bild, n-tv, Freie Presse, Mitteldeutsche Zeitung und viele mehr. Wir haben uns sehr über die positive und sehr sachliche Resonanz gefreut. Wenn der BFD für Hartz IV-Empfänger attraktiver wird, rechnen Experten damit, dass rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäftigung finden. Der BFD ist eine gute Gelegenheit, sich zu beweisen, neues Selbstwertgefühl zu entwickeln und im Idealfall eine Tätigkeit kennenzulernen, aus der sich unter Umständen eine berufliche Qualifikation ergibt. Diese Chance sollten wir für die Menschen nicht ungenutzt lassen.

Im Interesse aller Freiwilligen und vor allem auch im Interesse der Menschen denen durch die Freiwilligendienste geholfen wird, sollten Politik und Träger nun an einem Strang ziehen.


Die jüngeren Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor einer weiteren Verzögerung der Pflegereform. Sie müsse noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden, um nicht noch mehr Zeit beim Aufbau einer Kapitalrücklage zu verlieren. Ergänzend zum Umlageverfahren, soll diese Rücklage den ”Beitragssatz für die Arbeitnehmer der kommenden 2030er, 2040er und 2050er Jahre stabilisieren und bezahlbar halten”. Blogfraktion.de veröffentlicht den Beitrag von 22 der Jüngeren der Fraktion zur Diskussion um die Anpassungen der Pflegeversicherung, die in diesem Jahr anstehen:

Damit es auch in Zukunft noch genügend freie Pflegeplätze gibt (rkimpeljr on flickr.com, CC BY-SA 2.0)

Fakten zur Pflegeversicherung

2010 waren in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Die Lebenserwartung, die um 1900 für Jungen 41 Jahre und für Mädchen 44 Jahre betrug, wird wahrscheinlich bis 2060 auf bis zu 88 Jahren für Jungen und 91 Jahre für Mädchen steigen.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit liegt vor dem 60. Lebensjahr bei rund 0,8 Prozent, zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr bei rund 4,7 und nach dem 80. Lebensjahr bei rund 29 Prozent. Jeder Dritte über 80 wird somit pflegebedürftig.

Im Jahr 2050 werden in Deutschland 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 85 Jahren leben. Sie sind alle schon geboren.

Bis 2030 wird von heute rund 2,4 Millionen Pflegebedürftigen ein Anstieg auf rund 3,4 Millionen erwartet. Berechnungen für das Jahr 2050 lassen erkennen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langfristig auf deutlich über 4 Millionen anwachsen werden.

Von den heutigen Pflegebedürftigen werden rund 1,5 Millionen zuhause betreut. Von diesen wiederum werden eine Million ausschließlich durch Angehörige gepflegt, die dafür ein Pflegegeld erhalten. Diese Pflege wird zu 73 Prozent von Frauen durchgeführt.

Die Zahl der Kinder, die die Pflege durchführen könnten oder wollten, sinkt.

Darüber hinaus sind diese Kinder durchschnittlich bereits 60 Jahre alt, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden. Dies wird den Trend in die stationäre Pflege eher beschleunigen.

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung, das heißt, sie zahlt nur fixe Beträge, nicht die entstehenden Gesamtkosten.

Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten liegen bei 3.300,- Euro, der maximale Betrag, den die Pflegeversicherung übernimmt bei 1.510,- Euro (durchschnittlich übernimmt sie über alle Pflegestufen 1.271,- EUR (ohne Härtefälle)), somit verbleibt bereits heute mindestens ein Eigenbeitrag von 1.790,- Euro im Monat. In den meisten Fällen ist es deutlich mehr.

Die Träger der Sozialhilfe tragen (2008) diesen Eigenanteil für 291 Tausend Menschen mit einer Gesamtsumme von 2,1 Mrd EUR – Tendenz Jahr für Jahr steigend.

Hochgerechnet auf eine durchschnittliche Pflegebedürftigkeit von 4 – 5 Jahren ergibt sich ein Volumen für die Eigenbeteiligung in der Pflegestufe III von mindestens 86.000 – 107.000 Euro.

Ohne Leistungsdynamisierung verringert sich der Wert der heutigen Pflegeleistungen bis zum Jahr 2060 auf nur noch rund 50 Prozent des Leistungsniveaus (bei einem unterstellten realen Wachstum von 1,5 Prozent p. a.). Der Eigenanteil müsste entsprechend steigen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt heute bei 1,95 %, für Kinderlose 2,2 %.

Experten rechnen für 2030 mit einem Pflegebeitrag von rd. 3 % (Quelle WIP) und im schlechtesten Fall bis 2050 mit bis zu 7% (Quelle Dt. Bank).

Generationengerechte Lösung

All diese Zahlen machen deutlich: Die Sicherung der Pflege alter Menschen ist die gesellschaftspolitische Zukunftsfrage. Und sie stellt uns auch finanziell vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen muss sich die christlich-liberale Koalition ehrlich stellen.

Es ist eine simple Wahrheit, dass die Sicherung des erreichten Niveaus der Pflegeversicherung, der steigende Anteil Hochbetagter in der Bevölkerung und die geplanten Verbesserungen bei Demenz zusätzlich Geld kosten werden. Die Konsequenz ist so simpel wie klar: Pflege wird teurer. Wichtig ist es, eine ausgewogene Balance zwischen nötigem Finanzbedarf und einer nicht übermäßigen Mehrbelastung der Versicherten zu finden.

Wir dürfen dabei aber unseren Blick nicht allein auf die gegenwärtige Situation richten, sondern müssen angesichts der steigenden finanziellen Last und der sinkenden Zahl von Beitragszahlern auch für kommende Generationen Vorsorge schaffen. Denn die Pflegeversicherung muss auf lange Sicht leistungsfähig bleiben.

Ziel muss es daher sein, insbesondere für den Zeitraum vorzusorgen, in dem die “Babyboomer”-Generationen der 50er und 60er-Jahre in das typische Pflegealter kommen. Denn dann müssen insgesamt hohe Leistungsansprüchen von weniger jüngeren Menschen finanziert werden. Dies wird ab 2030 und bis mindestens 2055 der Fall sein. Für diesen Zeitraum müssen wir jetzt beginnen, eine Rücklage zu schaffen, um den Beitragssatz für die Arbeitnehmer der kommenden 2030er, 2040er und 2050er – Jahre zu stabilisieren und bezahlbar zu halten.

Und es ist wichtig, dass wir jetzt, in dieser Legislatur beginnen, diese Rücklage zu schaffen. Es wurden durch mehrere verpasste Chancen zur Einführung einer Kapitalrücklage in der Pflege seit 1994 schon viel zu viele Jahre vergeudet, das Zeitfenster zum sinnvollen Start in eine solche Kapitalrücklage schließt sich mit jedem Tag, den wir zögern.

Bei der Ausgestaltung dieser Rücklage ist es zwingend erforderlich, dass sie vor einem zweckentfremdenden Zugriff geschützt ist und ihre Finanzierung niemanden überfordert.

Uns Jüngeren in der Unionsfraktion wird seit vielen Jahren versprochen, dass wir endlich mit der Bildung von Kapitalrücklagen in den sozialen Sicherungssystemen beginnen, zuletzt im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Leider ist bisher nichts passiert. Wir fordern bei der anstehenden Pflegereform eine Ergänzung des bestehenden Umlageverfahrens um eine Kapitalrücklage. Wer, wenn nicht die christlich-liberale Koalition soll die Kraft zu dieser Entscheidung haben? Alles andere wäre gegenwartsbezogen und zukunftsvergessen.

Peter Aumer, Dorothee Bär, Thomas Bareiß, Steffen Bilger, Reinhard Brandl, Olav Gutting, Florian Hahn, Christian Hirte, Michael Kretschmer, Dr. Günter Krings, Dr. Carsten Linnemann, Dr. Jan-Marco Luczak, Daniela Ludwig, Philipp Mißfelder, Stefan Müller, Nadine Schön, Tankred Schipanski, Thomas Silberhorn, Jens Spahn, Stephan Stracke, Dr. Peter Tauber, Marco Wanderwitz

 


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