Kategorie “Wirtschaft”

Gestern fand der Kongress der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion  zum Thema Topfit bis ins Alter – Konzepte für die Arbeitswelt von morgen” statt.

Das Podium war von verschiedenen Leuten aus allerlei Bereichen besetzt. Sowohl die Diskussionsteilnehmer als auch das Publikum hatten Zeit Ihre Meinung zu äußern.

Doch eins wurde klar: das Thema Leiharbeit, Befristung und prekäre Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor waren die Themen, die am häufigsten Anklang fanden.

Es ist wichtig, sowohl für die jungen Arbeitnehmer als auch für die älter werdende Belegschaft, rechtzeitig für Nachwuchs zu sorgen. Einmal um einen gleitenden Übergang in die Rente zu ermöglichen, aber auch um das unersetzbare Wissen der Arbeitnehmer, die bereits über Jahrzehnte hinweg Erfahrungen gesammelt haben, zu sichern.

Tabea Burchartz während ihres Redebeitrags

Tabea Burchartz erläutert ihre Positionen während ihres Redebeitrags (Foto: CDU/ CSU-Bundestagsfraktion)

Hierbei wurde deutlich, dass man jungen Arbeitnehmern durch unbefristete Übernahme ins Arbeitsverhältnis und angemessene Entlohnung eine sichere Zukunft ermöglichen muss, um späteren psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Zudem soll jungen Menschen dadurch die Möglichkeit gegeben werden, eine Familie mit Haus und allem  was dazu gehört, zu gründen. Nicht nur, dass man damit den jungen Arbeitnehmern eine sichere Existenz ermöglicht, durch angemessenen Lohn bewahrt man die Arbeitnehmer auch später vor drohender Altersarmut.

Meine beiden Forderungen lauten deshalb: Es muss gesetzliche Regelungen für Kettenbefristungen und Leiharbeit geben, um den momentan ausufernden Missbrauch zu vermeiden und zu unterbinden und um die jungen Arbeitnehmer frühzeitig in ein sicheres Arbeitsverhältnis zu übergeben. Zweitens sollte es für gleiche Arbeit auch die gleiche Entlohnung geben. Es muss eine gesetzliche Regelung für eine Lohnuntergrenze eingeführt werden, um Existenzen zu sichern, um somit späterer Altersarmut entgegenwirken zu können.

Jeder, egal ob jung oder alt, hat einen sicheren und seinen Bedürfnissen gerecht werdenden Arbeitsplatz und angemessene Entlohnung verdient.

Tabea Burchartz ist Jugend- und Auszubildendenvertreterin der Bayer Pharma AG in Wuppertal.

 

Sie war Referentin beim Kongress “Topfit bis ins Alter – Konzepte für die Arbeitswelt von morgen” der CDU/CSU-Fraktion am 7. Mai 2012.


Seit Mitte des letzten Jahrzehnts ist die Beschäftigung in Deutschland nahezu stetig angestiegen. Maßgeblich waren die günstige Weltkonjunktur, eine beschäftigungsfreundliche Tariflohnpolitik sowie die Arbeitsmarktreformen.(1) Im Krisenjahr 2009 reagierten viele Betriebe auf die wirtschaftliche Entwicklung, indem sie – auch aufgrund des vorher erfahrenen Fachkräftebedarfs – Arbeitskräfte „horteten“. Betriebsinterne Flexibilitätsstrategien wurden deutlich intensiver als bei früheren Nachfrageinbrüchen eingesetzt. Instrumente waren verkürzte Wochenarbeitszeiten, der Abbau von Überstunden und Guthaben auf Arbeitszeitkonten sowie die Kurzarbeit. Eine Rolle spielten auch der Rückgang der Stundenproduktivität und Lohnzugeständnisse, u.a. im Rahmen betrieblicher Bündnisse für Arbeit. Unternehmen hatten im vorangegangenen Aufschwung zudem weniger Beschäftigung aufgebaut, als zu erwarten gewesen wäre, was den Anpassungsbedarf verminderte.

Der Beschäftigungsaufbau hat die Abgangschancen aus Arbeitslosigkeit für alle Gruppen verbessert.(2) So sank auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen vom 1.7 Mio. im Jahr 2007 auf gut eine Million im Jahr 2011. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen beträgt dabei aber immer noch etwa ein Drittel. Häufig handelt es sich um Geringqualifizierte; weitere überproportional betroffene Gruppen sind Alleinerziehende, Ältere und Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Arbeit im Niedriglohnsektor: Bahnhofsreiniger (Foto: Theo Heimann/ ddp)

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Es ist kein Widerspruch: 125 Jahre nach Erfindung des Automobils steht das Konzept so stark da wie je zuvor, muss sich aber ändern. Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs macht das Auto zukunftsfest.

Der Bauplan des Patent-Wagens von Carl Benz von 1886 - die Wirtschaftlichkeit, nicht die physikalische Effizienz des Benzin war sein Geheimnis (Andy_BB on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Stark auch im 21. Jahrhundert

42 Millionen zugelassene Autos in Deutschland sprechen eine klare Sprache, genauso wie die Rekordexporte der deutschen Autohersteller: Unter den käuflichen Gütern bleibt das Auto nicht nur der Deutschen liebstes Kind. Mehr als andere Verkehrsmittel steht es für die Freiheit, zu einem selbstgewählten Zeitpunkt mit bis zu vier Mitfahrern – und mehr Gepäck als man tragen kann – an jeden anderen, an einer Straße gelegenen Ort zu fahren. Das wirkt auf immer mehr Kontinenten: Den Traum vom „heiligen Blechle“ träumen zunehmend auch die aufstrebenden Mittelschichten in den Schwellenländern. Fallende Führerscheinquoten bei jungen Erwachsenen, Smart-Phone und virtuelle Mobilität per Skype hin und her: Auch im 21. Jahrhundert wird der Verkehr weltweit auf Sicht noch maßgeblich vom Automobil geprägt sein.

Wo Licht ist, da ist auch Schatten

Natürlich gibt es auch Nachteile, sie sind uns spätestens seit den Ölkrisen der Siebziger bewusst. So bewusst vielleicht, dass wir vielleicht schon wieder gelernt haben, mit diesen Nachteilen zu leben. Aber sie gehören genauso zum Bild, gerade im Bereich Umwelt: Menschen leiden unter Staub- und Geräuschemissionen wegen des Autos, und der Einfluss des Straßenverkehrs auf das Klima ist enorm: Autos produzieren beinahe ein Fünftel unserer CO2-Emissionen. Und wie wenig wünschenswert unsere Abhängigkeit von ausländischem Rohöl ist, merken Fahrerinnen und Fahrer nicht nur bei jeder Preiserhöhung an der Tankstelle.

Individuelle Mobilität als Grundbedürfnis

Wegen seiner Nachteile wird die individuelle Motorisierung in Autos von interessierter politischer Seite häufig pauschal verdammt. Wir aber glauben, dass dies viel zu eindimensional gedacht ist. Denn verantwortungsvolle Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger muss auch die Vorteile dieses Verkehrsmittels anerkennen. Die Lösung heißt: Das Auto muss umweltfreundlich werden!

Der Verbrennungsmotor hat eine Ergänzung bekommen

Die vielleicht vielversprechendste Lösung zur Minimierung der Umweltnachteile des Autos ist derzeit eine technische: Unsere Autowelt steht am Anfang eines technischen Strukturwandels Richtung Elektrifizierung. Der wird sich nicht so bald und nicht über Nacht abspielen. Dieser Strukturwandel folgt Innovationszyklen und den Gesetzen des Marktes. Dennoch wird er sich in einer zunehmenden Elektrifizierung des Antriebsstrangs abspielen – zusätzlich zu immer effizienteren Verbrennungsmotoren.

Triumph des Benzintanks

Carl Benz möge es verzeihen, aber schon immer war der Triumph des Verbrennungsmotors in der Masse weniger der Triumph des von ihm erfundenen „Gasmotors“, sondern der Triumph des Benzintanks. Es war die günstige, im Gegensatz zur Kohle leicht zuzuführende Energie in Form von flüssigem Brennstoff, die dem Auto mit Verbrennungsmotor nach Benz zum Durchbruch verhalf.

Dabei wird oft vergessen, dass ein Verbrennungsmotor physikalisch gesehen hochgradig ineffizient ist. Denn selbst modernste Verbrennungsmotoren wandeln erheblich mehr Kraftstoff in Wärme um als in Fortbewegungsenergie. Verloren gehen bei Benz‘ Erfindung auch heute noch über 60 Prozent der Energie! Ganz im Gegensatz zum Elektromotor, der es schafft, über 90 Prozent der zugeführten Elektroenergie in Bewegung umzusetzen. Ganz klar also: In der Wirtschaftlichkeit, nicht in der physikalischen Effizienz liegt der Vorteil des Verbrennungsmotors.

Der Langfristtrend spricht gegen den Verbrennungsmotor

Physikalische Effizienz ist wichtig, ohne Wirtschaftlichkeit aber nicht ausreichend. Doch das muss nicht so bleiben. Auch bei der Wirtschaftlichkeit wird der Elektromotor den Verbrennungsmotor herausfordern. Die Dinge sind in Bewegung. Einige mächtige Faktoren wirken auf die wirtschaftlichen Verhältnisse:

  • Der deutliche technische Fortschritt bei den Batteriespeichern und der Brennstoffzelle, der sich in höherer Leistung und günstigeren Herstellungskosten äußert.
  • Die immer höheren Erdölförderkosten, die bei steigender Weltbevölkerung und gleichzeitiger Massenmobilisierung in den Schwellenländern den Ölpreis zwangsläufig immer weiter nach oben treiben.
  • Die weitgehende Ausgereiztheit des Verbrennungsmotors, dem Ingenieure bei gleicher Leistung noch maximal 30 Prozent weniger Spritverbrauch zutrauen.
  • Last but not least die Umweltseite: Wir müssen unseren Ausstoß von Treibhausgasen drastisch reduzieren, im Verkehrsbereich gegen Null. Die Szenarien zum Energiekonzept der Bundesregierung enthalten ein striktes sektorales Einsparungsziel für den Verkehr von 90 Prozent bis 2050, gemessen am Stand von 2008. Wenn wir trotzdem weiter Auto fahren wollen, müssen wir auch im Verkehr Erneuerbare Energien nutzen. Zumindest der PKW-Bereich und leichte Nutzfahrzeuge sind dann am günstigsten mit ökologisch erzeugtem, inländischem Strom zu betreiben.

Politik und Elektromobilität

Zum 125. Jubiläum des Autos stehen wir vor der Aufgabe, die segensreiche Erfindung der individuellen motorisierten Fortbewegung nachhaltig und zukunftsfest zu machen. Das schaffen wir am besten durch eine Verbesserung und Diversifizierung der Antriebstechnik. Den langfristigen Umschwung in Richtung elektrischer Antriebe bei den PKWs unterstützen wir. Denn mit erneuerbarem Strom betankt werden unsere Autos effektiv zu Null-Emissionsfahrzeugen. Ökostrom ist das Benzin der Zukunft!

 


Dürfen Ratingagenturen bei der Bewertung von Finanzprodukten und Staaten nach der letzten Finanzkrise eine derart exponierte Stellung haben?

Von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden primär Maßnahmen unterstützt, mit denen die Verwendung externer Ratings, sowohl durch öffentliche Stellen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich, verringert werden können. Die Verpflichtungen bzw. die Anreize für Investoren zu einer eigenständigen Risikobeurteilung von beispielsweise Banken und Versicherungen sollten weiter verstärkt und von den entsprechenden Aufsichtsstellen regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Einhaltung hin überprüft werden. Dabei ist es das Ziel, die Entwicklung konkreter gesetzlicher Maßnahmen auf europäischer Ebene schnellstmöglichst voranzutreiben.

Es muss besser reguliert werden, wenn Rating-Agenturen die Daumen senken werden (comedy_nose on flickr.com, CC BY 2.0)

Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen geprüft werden, die darauf abzielen, die Ratingqualität zu verbessern, den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken, zivilrechtliche Haftungsregelungen für Ratingagenturen einzuführen und Interessenkonflikte bei Ratingagenturen zu mindern. Um insbesondere den Wettbewerb im Ratingmarkt zu stärken, begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich die Gründung einer europäischen Ratingagentur. Es ist allerdings abzulehnen, wenn diese öffentlich-rechtlich mit Steuergeldern organisiert wird oder sich der Bund bzw. die EU an ihr beteiligen. Außerdem muss sie so organisiert sein, dass das Leitungsorgan vollständig unabhängig von den Kapitalgebern ist. Nur so wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Interessenkonflikte verringert werden können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt aktiv eine weitere Regulierung von Ratingagenturen. Dazu wurde dem Deutschen Bundestag bereits ein Antrag der Koalitionsfraktionen vorgelegt („Effektive Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise“). Aktuell wird ein weiterer Antrag bezüglich der Regulierung von Ratingagenturen in der Koalition abgestimmt. Darin werden neben der Reduzierung der Ratingabhängigkeit u.a. eine Wettbewerbsstärkung des Ratingmarktes, eine stärkere Transparenz und eine bessere Qualität von Ratinggrundlagen sowie eine Schaffung besserer und effektiverer Aufsichtsstrukturen gefordert.

Am 07. November veranstaltet die Bundesfraktion zudem einen Kongress, auf dem mit Experten gemeinsam erörtert wird, wie Regulierung und Wettbewerb unter den Rating-Agenturen verbessert werden können.

Was ist bereits unternommen worden?

Die EU-Ratingverordnung, ein europäisches Regelwerk für die Aufsicht über Ratingagenturen, und das entsprechende deutsche Ausführungsgesetz traten bereits Ende 2009 in Kraft. Die Ratingagenturen unterliegen damit erstmals einer umfangreichen Überwachung und wurden u. a. verpflichtet, einen Registrierungsprozess zu durchlaufen. Nach der Übertragung der Zuständigkeit für die Beaufsichtigung von Ratingagenturen auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) befindet sich die Verordnung momentan in einer inhaltlichen Überarbeitung. Dazu hat die Europäische Kommission im November 2010 einen Konsultationsprozess eingeleitet. Folgende fünf Maßnahmen werden in diesem Prozess diskutiert:

-          Verringerung der Verwendung externer Ratings,

-          Verbesserungen bei Staatsanleihe-Ratings,

-          Stärkung des Wettbewerbs im Ratingmarkt,

-          Einführung zivilrechtlicher Haftungsregelungen und

-          Verminderung von Interessenskonflikten (Emittenten der zu bewertenden Finanzprodukte sollen nicht mehr für die Erstellung der Ratings zahlen).

Nach Auswertung der Konsultation wird mit einem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zu einer weiteren Regulierung der Ratingagenturen im November 2011 gerechnet.

Mehr zur Finanzmarktregulierung allgemein und den Maßnahmen, die in den letzten Jahren getroffen worden sind, auf cducsu.de und in der Broschüre unserer Fraktion zum Thema.


Georg Nüßlein ist Beauftragter für IT-, Kommunikations- und Postpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Telekommunikationsgesetz ist außerdem das erste Gesetz, in dem die Netzneutralität garantiert wird. Die Bundesregierung kann eine Rechtsverordnung erlassen, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, die gleiches Recht für alle sicherstellt – ausführlich bloggt dazu Thomas Jarzombek, einer der Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Dass schnelle, leistungsfähige Internetanschlüsse heute für eine hohe Lebensqualität der Bürger und für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland unverzichtbar sind, ist mittlerweile eine Binsenweisheit genauso wie die Feststellung, dass eine stabile Stromversorgung aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Dabei haben sowohl die Bewohner in den Städten und Ballungszentren als auch die Bewohner im ländlichen Raum Anspruch auf eine adäquate Breitbandanbindung. Das gibt uns das Grundgesetz in Art. 87 f. Absatz 1 zu recht vor.

Herausforderung: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb, gerade für den ländlichen Raum (flöschen on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Trotz aller bisherigen Bemühungen der Politik und der Wirtschaft ist noch immer ein Teil der Bevölkerung von schnellen Internetanschlüssen abgeschnitten, vor allem Internetnutzer, die im ländlichen Raum leben. Um den Weg zum digitalen Deutschland weiter zu ebnen, haben wir im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in Gang gesetzt. Neben gezielten Fördermaßnahmen und verbesserten Informationsangeboten läuft derzeit der Ausbau der sogenannten LTE-Technik an, um die übriggebliebenen weißen Flecken in unserem Land zu schließen. Mittels dieser Funktechnik sollen zunächst gezielt die kleinen Dörfer und Gemeinden versorgt werden, bevor die Funkmasten in größeren Städten aufgestellt werden dürfen. Das ist nur sinnvoll. Andererseits aber auch nur ein Zwischenschritt. Die politische wie technisch-ökonomische Herausforderung heißt: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb. Das ist neu.

Die derzeitige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, dem Breitbandausbau in Deutschland einen weiteren deutlichen Schub zu geben. Die Novelle soll nicht einfach eine Umsetzung von EU-Richtlinien sein. Vielmehr gestalten wir das neue TKG so, dass wir die beteiligten Telekommunikationsunternehmen so regulieren, dass sich für sie Investitionen auch in den ländlichen Raum lohnen. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen.

So wollen wir den Unternehmen im TKG Antragsrechte auf konkrete Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) darüber einräumen, zu welchen zukünftigen Zugangsbedingungen sie reguliert werden, wenn sie denn investieren. Wenn ein Unternehmer nicht weiß, was auf ihn zukommt, lässt er lieber die Finger davon. Das ändern wir jetzt. Dabei muss die BNetzA künftig den Markt nicht nur aus bundespolitischer Brille, sondern regional betrachten und analysieren. Dementsprechend hat sie ihre Regulierungsvorschriften zu erlassen. So verhindern wir regionale Monopole, die den Wettbewerb vor Ort bremsen können. Mit unserem Open Access-Ansatz wollen wir ermöglichen, dass grundsätzlich jeder Anbieter das Netz bzw. die Infrastruktur des anderen Anbieters für die Breitbandversorgung mitnutzen kann – natürlich gegen entsprechende Mitnutzungsentgelte, die die Unternehmen selbst vereinbaren müssen. Außerdem wollen wir es möglich machen, dass TK-Unternehmen auf alle für den Breitbandausbau nutzbaren, in und außerhalb von Gebäuden befindlichen Infrastrukturen in privater und öffentlicher Trägerschaft Zugang bekommen – natürlich auch wieder gegen untereinander vereinbarte Entgelte. So werden Doppelstrukturen vermieden und Kosten in Milliardenhöhe eingespart. Die viel diskutierte Universaldienstverpflichtung wäre nur eine ultima ratio bei einem absoluten Marktversagen in den weißen Flecken – und nur da. Da sich diese Maßnahme als politisch schwer durchsetzbar erweist, sollte das Augenmerk auf die genannten und weitere geplanten Maßnahmen für eine investitionsfördernde Regulierungspolitik und somit für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland gelegt werden. Wichtig ist es, jetzt gemeinsam zu handeln und die Stunde zu nutzen. Debattiert haben wir genug.


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