Kategorie “Wirtschaft”

Die Nachrichten sind weiterhin positiv. Der Arbeitsmarkt hat sich auch im Sommer dieses Jahres günstig entwickelt.

Insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit ist zum ersten Mal nach der Wirtschaftskrise zurückgegangen. In vielen Branchen sind seit langer Zeit erstmals wieder kräftige Lohnzuwächse zu verzeichnen. Die Arbeitnehmer profitieren vom Aufschwung.

Unserem Land geht es weiter gut. Das ist umso erfreulicher, als es in diesen Tagen auch eine Reihe von Warnsignalen gibt. Der Börsentrend zeigt nach unten. Es bahnt sich eine gewisse Vertrauenskrise unter den Banken an. Da ist es gut, dass sich unsere Wirtschaft so robust zeigt. Das sollten wir den Menschen dann aber auch immer wieder bewusst machen.

Mit dem Bundeshaushalt 2012 schafft die christlich-liberale Koalition die Voraussetzung, dass Deutschland auch in Zukunft auf einem sicheren Fundament stehen wird. Wir können voraussichtlich die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr stärker senken als geplant. Ein solider Haushalt ist die Voraussetzung dafür, dass auch der Euro stabil bleiben wird. Wir Deutsche machen unsere Hausarbeiten. Unsere Stabilitätspolitik wird zu einem Vorbild für Europa. Spanien hat bereits eine Schuldenbremse nach unserem Muster eingeführt. Italien zieht nun nach. Portugal könnte schon bald folgen.

Rote Linie

Rote Linie (jazzlog on flickr.com CC BY-NC-ND 2.0)

Rote Linie: Euro-Bonds

Die Opposition redet zwar von Stabilität. Aber dort, wo sie an der Regierung ist, verhält sie sich in der Regel ganz anders. Wo ist das Bemühen um ausgeglichene Haushalte in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz und in Berlin? Von Bremen ganz zu schweigen. Nein – Rot-Grün oder Rot-Rot stehen nur für steigende Ausgaben – auch um die ansonsten brüchigen Koalitionen zusammenzuhalten.

Genauso verhält es sich, man kann es nicht oft genug sagen, mit den Forderungen der Opposition nach Euro-Bonds. Wir wollen ein solides und stabiles Europa. Euro-Bonds würden genau das Gegenteil bewirken. Die überwiegende Zahl an Fachleuten sagt mittlerweile, dass Euro-Bonds die Neigung zum Schuldenmachen nur weiter fördern. Deutschland würde direkt für die Schulden anderer haften. Das wollen wir nicht.

Nein zu Euro-Bonds ist die eine rote Linie, die wir nicht überschreiten werden. Die andere ist, dass wir nur dann zu weiteren Hilfen für Griechenland bereit sein werden, wenn die Regierung in Athen weiterhin alles Notwendige unternimmt, um ihren Haushalt und die Wirtschaft des Landes in den Griff zu bekommen. Die Kanzlerin hat diese Position in der Fraktion unterstrichen. Daran werden wir nicht rütteln.


Verteidigung funktioniert heute nicht mehr wie früher - mehr Offenheit ist gefordert (lewishamdreamer on flickr.com, CC BY-NC 2.0)

Hacker-Angriffe auf IT-Systeme werden auch in Zukunft nicht nachlassen. Daher muss das Problembewusstsein für diese Gefahren geschärft und das Wissen über effektive Schutzmaßnahmen verbreitet werden.

Unternehmen und Behörden müssen ihre IT-Systeme besser schützen. Tatsache ist, dass einerseits viele kleine und mittelständische Unternehmen immer noch nicht wissen, welchen Gefahren sie eigentlich ausgesetzt sind. Zudem gibt es viele Unternehmen, die einen erfolgten Hacker-Angriff nicht anzeigen, weil sie durch die Bekanntgabe in der Öffentlichkeit eine Gefährdung des eigenen Geschäfts befürchten.

Das ungeteilte Wissen verhindert, dass andere rechtzeitig gewarnt und geschützt werden können. Betroffene Unternehmen tragen in dieser Hinsicht eine große Verantwortung und sollten sich dieser unbedingt bewusst werden. Alternativ müssten wir strenge Berichtspflichten für Unternehmen einführen.

Einen erheblichen Beitrag zum Wissensaustausch über erfolgte Angriffe kann durch Wirtschaftsverbände und das kürzlich gegründete Cyber-Abwehrzentrum geleistet werden.

Ich setze darauf, dass es – vor allem durch Information und Aufklärung – gelingen wird, die Menschen für die Problematik zu sensibilisieren. Die Durchführung von Risikoanalysen und Vermittlung von detaillierten Schutzmaßnahmen ist Aufgabe von Unternehmen und Behörden. Die Schaffung eines Problembewusstseins ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

 


Investitionschancen des deutschen Mittelstandes in Entwicklungsländern nutzen

Entwicklungsländer sind wichtige Wirtschaftspartner: In den wenigsten deutschen Köpfen herrscht eine derartige Sichtweise vor. Dieses Verständnis hat sich viel zu spät in unserer öffentlichen Wahrnehmung durchgesetzt. Das bringt leider unnötige Denkschranken mit sich. Die Chinesen etwa haben hier schneller gehandelt. Sie machen mit den Ressourcen und Märkten der Entwicklungsländer nun gute Geschäfte – nicht immer im Interesse einer internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Entwicklungsländer sind wichtige Wirtschaftspartner (Anne Wangalachi/CIMMYT on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaft

Entwicklungsländer bieten Absatzmärkte, sie bieten Rohstoffe. Bei Metallen wie Kobalt, Platin, Titan, Indium und seltenen Erden wie Neodym ist die Bundesrepublik hochgradig importabhängig. Diese strategischen Rohstoffe sind für Schlüsseltechnologien und damit für unsere technologische Zukunft jedoch unabdingbar. In meiner aktuellen Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geht es primär um die parlamentarische Betreuung, Kontrolle und Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Süden. Aber auch darum, Vorurteile und Schubladendenken in der deutschen Wirtschaft gegenüber Entwicklungsländern abzubauen.

Wie kommen wir zu einer Verzahnung von Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung? Und wie können wir mittelständische Auslandsinvestitionen unterstützen? Dauerhafte Subvention der Arbeit von deutschen Unternehmen in Entwicklungsländern ist keine Lösung. Wichtig ist vielmehr, dass wir Erstinvestitionen von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) in Entwicklungsländern punktuell fördern. Damit kann ein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung geleistet werden.

Die „Schublade” Entwicklungspolitik

Menschen denken in vielen Bereichen des Lebens und so auch in der Politik gerne in Schubladen. In die „Schublade Entwicklungspolitik“ stecken sie die Notwendigkeit, den Armen in Entwicklungsländern zu helfen, deren Not und Armut zu lindern. Zuständig sei das Entwicklungsministerium. In die „Schublade Wirtschaftspolitik“ stecken sie die Befriedigung der Interessen der deutschen Wirtschaft, Exporte, Außenwirtschaftsförderung und Absatzmärkte. Zuständig sei hier stets das Wirtschaftsministerium. Dies war und ist aber so nicht richtig, wie beim Schubladendenken fast immer der Fall.

Als Entwicklungspolitikerin verstehe ich den Sinn und Zweck der Entwicklungspolitik so: Wir wollen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen ihr Potenzial nutzen, um sich aus eigener Kraft aus der Armut zu befreien. Denn weltweit leben über eine Milliarde Menschen in Armut. Es wäre also naiv zu glauben, dass staatliche Entwicklungspolitik allein die Herkulesaufgabe bewältigen könnte, Armut und Hunger zu beseitigen. Als Wirtschaftspolitikerin kann ich sagen: Die Privatwirtschaft gestaltet die Welt von heute entscheidend mit. Auslandsinvestitionen bilden neben dem internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen die zweite große Säule des internationalen Wirtschaftsverkehrs.

Und als Unionspolitikerin, die in beiden Politikbereichen zu Hause und aktiv ist, schließe ich daraus: Wirtschaft ist für uns ein unverzichtbarer Partner im Kampf gegen Armut in Deutschland wie in Entwicklungsländern. Der deutsche Mittelstand ist hierbei der entscheidende Partner für uns!

Hilfe zur Selbsthilfe

Wir wollen die Rolle privaten Kapitals sowie Kraft und Know-How der Wirtschaft stärker für Entwicklung nutzen. Nirgendwo auf der Welt hat es jemals eine nachhaltige Entwicklung gegeben ohne eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Ausländische Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern übersteigen die öffentlichen Entwicklungsleistungen heute schon bei Weitem.

Wie können wir das erreichen? Das Investitionsklima in Entwicklungsländern muss verbessert werden. Dazu kann die deutsche Entwicklungspolitik beitragen. Zentrale Bedingung ist dafür eine gute Regierungsführung. Dazu gehören z. B. eine weitgehende Korruptionsfreiheit, eine funktionierende Verwaltung, ein sicherer Rechtsrahmen für ausländische Investoren und politische Stabilität. Für die deutschen Unternehmer stellen sich bei Investitionen regelmäßig Probleme, die vor allem mit der Langfristigkeit der Investitionszeit einhergehen: direkte und indirekte Enteignungen durch die fremden Regierungen, Diskriminierung einer Investition durch Begünstigung (häufig einheimischer) Dritter, Beschränkung des Gewinntransfers aus dem Land, keine Schutzgewährung bei Unruhen oder Umstürzen oder aber auch die Nichteinhaltung von staatlichen Zusagen in den Gaststaaten. All diese Formen der faktischen Beeinträchtigung ausländischer Investitionen stellen teilweise erhebliche Risiken für ein Projekt dar. Hier liegt es an der Politik, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Vorteile für die deutschen Unternehmen bei Investitionen in Entwicklungsländern sind demgegenüber günstige Produktionsstandorte mit möglichst guter Infrastruktur, Marktnähe bzw. Erschließungsmöglichkeit neuer Märkte, die Vermeidung von Wechselkursrisiken, Umgehung von Importbeschränkungen und häufig eine niedrige Besteuerung.

Der entwicklungspolitische Faktor von Auslandsinvestitionen wird allerdings seitens der Industrienationen bei ihrer Entwicklungspolitik noch viel zu sehr vernachlässigt. Eine mögliche erste Maßnahme, dem zu begegnen, wäre zum Beispiel, Teile der für Entwicklungspolitik zur Verfügung stehenden Mittel in bestehende Garantieprogramme zu investieren und die Vergabe solcher Garantien an bestimmte Kriterien nachhaltiger Investitionen zu knüpfen. Dies könnte in den Entwicklungsländern vor allem einen positiven Effekt in den zentralen Bereichen Infrastruktur, Bildung und Transfer von Know How haben. Neben der guten Regierungsführung ist eine solche nachhaltige Wirtschaftsförderung eine der sechs “Schlüsselsektoren” der deutschen Entwicklungspolitik, die wir im Koalitionsvertrag benannt haben.

In der Privatwirtschaftsförderung ist die Bundesrepublik international der größte Geber. Wir möchten, dass gute deutsche Produkte in Entwicklungsländern genutzt werden. Entwicklungspolitik soll, auf sinnvolle und nachhaltige Art und Weise, Türen für die Wirtschaft öffnen, damit sie diese Chancen nutzen können.

Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat kürzlich eine Strategie für eine engere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erarbeitet („Die Wirtschaft als Partner der Entwicklungspolitik“). Dabei hat es den Mittelstand besonders im Blick. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen konnten bisher leider noch nicht ausreichend von den Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit profitieren. Das soll sich in Zukunft ändern! Zum einen durch die Einrichtung eines zusätzlichen Wirtschaftsreferats im BMZ, das für die Betreuung von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) zuständig sein wird. Zum anderen durch die Bereitstellung von insgesamt 60 Mio. Euro für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Entwurf des Bundeshaushalts für das laufende Jahr 2011. Darüber hinaus sollen durch so genannte “Entwicklungs-Scouts”, die als Verbindungsreferenten in allen großen Wirtschaftsverbänden arbeiten, gemeinsame Projekte gefunden, die Zusammenarbeit verstärkt und Vorurteile abgebaut werden. Und zu guter Letzt müssen wir auch auf europäischer Ebene aktiv tätig werden, denn seit dem Vertrag von Lissabon liegt die Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen bei der Europäischen Union, die künftig für die gesamte EU bilaterale Investitionsabkommen, die rechtliche Grundlage für Auslandsinvestitionen unserer Unternehmen, abschließen wird.

Wir leben in einem globalen Dorf – dies ist keine neue Erkenntnis. Aber es wird Zeit, dass wir auch politisch so handeln. Wir müssen deshalb sehen, dass wir die ins Stocken geratene Doha-Runde zu einem entwicklungsorientierten Abschluss führen und handelsverzerrende Maßnahmen beseitigen. Die Entwicklungsländer erleiden allein deswegen einen Schaden von 700 Milliarden Euro – sechs Mal mehr, als für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit der Welt zur Verfügung gestellt wird. Das können die Geberländer nicht aus ihren Steuergeldern bezahlen.

Wir müssen die große Schnittmenge zwischen wirtschafts- und entwicklungspolitischen Interessen nutzen, um erfolgreich Entwicklung voranzutreiben. Die Schubladen können wir dafür getrost geschlossen lassen.

Dagmar G. Wöhrl ist Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Deutschen Bundestag.

 


Die Pleite des Bankhauses Lehman Brothers im Herbst 2008 hat die Finanzwelt taumeln lassen und eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst. Regierungen setzten große Programme auf, um Wirtschaft und Banken zu stützen, auf dass sich die Krise nicht noch vertiefe. Inzwischen sind aufgrund dieser Kosten sogar einzelne Staaten selbst an den Rande der Zahlungsfähigkeit geraten. Was für Möglichkeiten gibt es, den Finanzsektor daran zu beteiligen? Welche Maßnahmen können von den Regierungen getroffen werden, damit sich eine solche Krise nicht wiederholt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 29. Juni, an dem auch Professor Dr. Karl-Georg Loritz teilnimmt. Im Vorfeld veröffentlicht der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht der Universität Bayreuth an dieser Stelle seine Thesen.

da.mas on flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0

 

1. Der wirtschaftliche und finanzpolitische Hintergrund

Die Wirtschaftsordnungen, Finanz- und Bankensysteme der modernen Industriestaaten haben eine Komplexität, Kompliziertheit und teilweise Intransparenz erreicht, die es zunehmend erschweren, künftige Entwicklungen und Krisen oder auch nur deren Symptome rechtzeitig zu erkennen.

Schon deshalb ist es schwierig, gezielte Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Instrumentarien zu dem Zweck einzuführen, die Verantwortlichen in möglichst zielgerichteter und „gerechter“ Weise an den Kosten staatlicher Krisenverhinderungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen.

Die explosiv gewachsene Zahl von Derivaten und OTC-Geschäften, die wirtschaftlich große Risiken mit sich bringen, sind (auch) Ausfluss einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die immer mehr Marktteilnehmern immer größere Geldvolumina verschafft hat. Das Bestreben und die Möglichkeit, für das eingesetzte Kapital durch hoch­spekulative Finanzgeschäfte eine deutlich höhere Rendite zu erwirtschaften als etwa durch Investments in Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, aber auch in Immobilien und „klassische“ Wertpapiere und sonstige Anlagevehikel, werden auch weiterhin die Finanzmärkte antreiben. Das mag man für gefährlich und in Teilen unerwünscht halten, verhindern kann man es nicht.

2.   Die Schwierigkeit einer Festlegung klarer politischer Ziel

Das Bestreben der Politik, die Verantwortlichen an den Kosten der letzten Finanzkrise finanziell zu beteiligen und ein finanzielles „Sicherheitspolster“ für künftige Krisen zu schaffen, ist verständlich und entspricht den Erwartungen weiter Teile der Bevölkerung.

Die Betrachtung darf dennoch nicht primär retrospektiv, sondern muss vor allem zukunftsgerichtet erfolgen. M. E. werden Finanzkrisen bedauerlicherweise künftig zur Normalität gehören, so dass man auch etwa die Krise des Neuen Marktes und die Finanzkrise des Jahres 2007 eines Tages vermutlich mit anderen Augen sehen und nicht mehr als außergewöhnlich, sondern eher als Teil einer unvermeidbaren Entwicklung einstufen wird.

Die Kreativität und Dynamik in diesen Bereichen ist ungebrochen und keine Finanzaufsicht und kein Gesetzgeber der Welt werden in der Lage sein, sie mit gesetzgeberischen Maßnahmen „einzufangen“ oder gar zu unterbinden. Das kann auch nicht gewollt, sein weil wir gerade in den Finanzmärkten laufende Innovationen benötigen. Die Weltwirtschaft lebt stärker denn je von der Bereitschaft der Investoren, ihr Kapital auch risikoreich einzusetzen.

Ehe neue Abgaben eingeführt werden, müssen deren Zielsetzungen klar festgelegt werden. Geht es primär um staatliche Einnahmeerzielung? Soll auch eine Lenkungswirkung (Verhinderung bestimmter Finanzgeschäfte und wenn ja, welcher) erreicht werden? Sollen vor allem die verantwortlichen Akteure belastet oder sollen alle Akteure im Finanzmarkt eine Art „Solidaritätsfonds“ finanzieren?

3.   Lückenhafte empirische Grundlagen über positive und negative (auch ungewollte) Wirkungen und Praktikabilität der diskutierten Instrumentarien

Diskutiert werden, längst nicht nur in Deutschland, vor allem drei Instrumentarien: Bankenabgabe, Finanzaktivitätssteuern und Finanztransaktionssteuern

Eine gewinnabhängige Bankenabgabe als parafiskalische Sonderabgabe und eine ebenfalls gewinnabhängige Finanzaktivitätssteuer würden ungeachtet der Schwierigkeiten, die sachgerechte Bemessungsgrundlage zu finden, vor allem Akteure stärker belasten, die wirtschaftlich erfolgreich sind. Diese waren für die Krise oftmals nicht verantwortlich (z.B. die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, aber auch zahlreiche andere Banken), müssten unter diesen Umständen aber das Meiste bezahlen.

Vor allem die Finanzaktivitätssteuer könnte eine Verlagerung zahlreicher Finanzgeschäfte aus den Ländern, die diese Steuern erheben, bewirken. Insofern ist sie wirtschaftspolitisch kontraproduktiv und sollte nicht erhoben werden.

Die Finanztransaktionssteuer hätte den Vorteil, dass bei flächendeckender Einführung, falls die Erhebung tatsächlich gelänge, bereits ein relativ niedriger Abgabensatz ausreichte. Die Belastung der Märkte wäre hierdurch vermutlich nicht allzu hoch.

Die mit Abstand an der Finanzkrise „hauptschuldigen“ Akteure, die US-amerikanischen Hypothekenbanken, können vom deutschen Fiskus ohnehin nicht zur Finanzierung mit herangezogen werden. Jede Abgabe trifft somit großenteils Unbeteiligte und nicht Verantwortliche. Selbst die Landesbanken, die sich durch den Erwerb „toxischer“ Wertpapiere in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht haben, sind nicht die Primärverursacher der Krise, sondern  – bei aller Missbilligung ihrer zum Teil groben Fehler – „nur“ die „Importeure“. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.

Damit wird wirtschaftlich jede Abgabe für die meisten Abgabepflichtigen zu einer Art Beitrag zu einem „Solidarfonds“. Deshalb muss die Politik mit Hilfe der Medien alles tun, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermeiden, man erhebe eine Finanzmarktabgabe gleichsam als Strafsteuer und Sanktion zu Lasten der Banken. Es gilt klarzustellen, dass der größte Teil der deutschen Banken und die Sparkassen für die Finanzkrise nicht verantwortlich waren, sondern in höchst lobenswerter Weise dazu beigetragen haben, den Kollaps der Finanzmärkte zu verhindern und die Folgen der Krise zu beseitigen.

Ist eine Finanzmarktsteuer, wenn sie kommen sollte, in Wahrheit eine Art wirtschaftlicher „Solidarbeitrag“, dann darf sie nur in einer sehr geringen Höhe im Bereich eines Promillesatzes erhoben werden, damit sie verhältnismäßig, möglichst wenig spürbar sowie nicht geschäftsverhindernd ist und möglichst geringe Ausweichreaktionen auslöst.

4.    Das Problem der Wettbewerbsverzerrungen

Alle drei Instrumentarien könnten, wenn sie nur in einzelnen Staaten und damit nicht flächendeckend in Europa, in den USA und in den sonstigen Finanzhandelsplätzen der Welt eingeführt würden, zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. In Zeiten globaler Finanzmärkte werden dann die Nationalstaaten oftmals die intendierten Finanzierungs- und Lenkungswirkungen nicht erreichen.

Das Mindestmaß wäre eine flächendeckende Einführung in den Staaten der EU. Ansonsten ist eine neuerliche Abgabe m.E. weithin sinnlos und sogar kontraproduktiv.

Vor isolierten, die deutsche Finanzwirtschaft belastenden Maßnahmen ist zu warnen. Gerade Deutschland hat erlebt, wie ein erheblicher Teil der offenen Fonds das Land „verlassen“ hat und inzwischen in Luxemburg aufgelegt wird, weil dort die steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen vorzugswürdig erscheinen. Derartige Entwicklungen sollten im Vorfeld berücksichtigt werden. Die Attraktivität Deutschlands als internationaler Finanzplatz muss gesteigert werden, weil sie maßgeblich mit über den künftigen Wohlstand des Landes und die Beschäftigungssituation entscheidet. Deutschland hat sich in der Vergangenheit schon zu viele Chancen entgehen lassen.

5. Rechtsgrundlagen

Wegen der beschränkten Regelungskompetenz der EU sind die rechtlichen Möglichkeiten einer Einführung von Finanzmarktabgaben durch die EU umstritten.

Bei einem gemeinsamen Vorgehen der EU-Länder und anderer Wirtschaftsnationen sehe ich allerdings im Ergebnis keine Hindernisse zur Einführung von Instrumentarien wie einer Finanz­transaktionssteuer auf der Ebene der Nationalstaaten.

6.    Rechtspolitische und praktische Fragen

Da auch bezüglich einer Finanztransaktionssteuer noch keine ausreichende Faktengrundlage existiert, müssen ihre nützlichen und schädlichen Wirkungen noch sehr genau diskutiert und analysiert werden. Viele ihrer Wirkungsweisen werden heute rein spekulativ in den Raum gestellt. Nur einige Aspekte seien erwähnt.

Die Vorstellungen über die Lenkungswirkungen sind ungenau. Es ist nicht einmal klar, welche Finanzgeschäfte (möglichst) verhindert werden sollen. Die heutigen Kapitalmärkte sind auch auf Spekulationsgeschäfte und Spekulanten ange­wiesen, die gezielt Risiken tragen wollen („Hedging“). International tätige Unte­nehmen, insbesondere auch mittelständische, brauchen zum Beispiel Marktteilnehmer, die ihnen Währungsrisiken, Preisrisiken für Rohstoffe und andere Waren und weitere Risiken „abnehmen“. Eine belastbare Abgrenzung der wirtschaftlich erwünschten, also „guten“, von den wirtschaftlich unerwünschten, also „schlechten“ Geschäften mit spekulativem Charakter ist bisher nicht gelungen und wird es auch nicht geben.

Damit trägt eine solche Abgabe systemimmanent den Mangel in sich, auch Geschäfte zu belasten, die wie z.B. Aktien- und Anleihenkäufe politisch erwünscht und für das Funktionieren der Märkte unverzichtbar sind. Es entsteht dann, wie erwähnt, zwangsläufig wirtschaftlich der Charakter einer Art Solidarbeitrag. Vergleicht man das mit dem System der Zwangsbeiträge für deutsche Unternehmen zum Pensionssicherungsverein, wodurch im Insolvenzfall eines Unternehmens die Betriebsrenten und die unverfallbaren Rentenanwartschaften abgesichert werden, so zeigt sich Folgendes: Die „guten“ Unternehmen finanzieren versicherungsmäßig die wirtschaftlichen Fehler der insolventen Unternehmen.

Nur wenn solche Abgaben relativ gering sind, haben sie eine Chance auf allgemeine Akzeptanz.

Wichtig ist, dass vor allem auch diejenigen Geschäfte von einer Finanztransaktionssteuer erfasst werden, die ihrer Natur nach auch künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit für Krisen verantwortlich sein werden, nämlich Finanztransaktionen außerhalb der Börsen, wie insbesondere Derivate und OTC-Geschäfte.

Die rechtlich-theoretische und normative Erfassung gerade solcher Geschäfte ist kein Problem. Viel schwieriger ist die praktische Umsetzung. Sie kann nur gelingen, wenn sie in allen wichtigen Ländern, in denen solche Geschäfte weltweit durchgeführt werden können, eingeführt würde. Gelänge dies nicht, müssten in jedem Fall die Erwerber auch die außerhalb ihres Wohnsitzes bzw. Geschäftssitzes getätigten Finanztransaktionen deklarieren, damit sie von der Steuer erfasst werden können. Der Erfolg solcher Regelungen erscheint äußerst zweifelhaft, zudem sind sie umgehungsanfällig.

Werden solche Geschäfte nämlich über Kapitalgesellschaften in Staaten (die eine solche Steuer nicht einführen) abgewickelt, in denen, wie es die Regel ist, Gewinne aus unternehmerischen Aktivitäten im einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD der Steuerfreistellung unterliegen, dann geht die Transaktionssteuer ins Leere.

Deshalb dürfte auch die Möglichkeit, die Steuer z.B. mit einem höheren Satz für Derivate und OTC-Geschäfte einzuführen, nicht zum gewünschten finanziellen Erfolg führen.

Da die Volumina der weltweiten Derivate und OTC-Geschäfte ein Vielfaches der Umsätze mit Aktien und sonstigen Finanztransaktionen mit unterlegtem Nominalkapital betragen, müsste die Bemessungsgrundlage auch bei Derivaten und OTC-Geschäften die Anschaffungskosten/Erwerbskosten heranziehen. Der Wert des Underlyings alleine würde nicht genügen. Es ist offensichtlich, dass all dies einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand erfordert, zumal diese Geschäfte bekanntlich nicht über Banken abgewickelt werden.

7. Weitere Vor- und Nachteile

Nach meiner Einschätzung wäre es eher unwahrscheinlich, dass Finanzgeschäfte allein wegen einer sich im Promillebereich bewegenden, möglichst international flächendeckenden Finanztransaktionssteuer in politisch unsichere Länder ohne die entsprechende Infrastruktur und ohne geregelte Finanzmärkte verlagert würden.

Verlagerungen in erheblichem Umfang drohten aber, wenn, was  zu erwarten ist, auch in Ländern mit geregelten Finanzmärkten und stabilen politischen Systemen, die eine solche Abgabe nicht einführten, ausgewichen werden könnte. Insbesondere standortflexible Anbieter, wie namentlich Hedgefonds und weitere „Kapitalsammelbecken“ sowie große Privat­ver­mögen fänden mit hoher Wahrscheinlichkeit diese und weitere Ausweichmöglichkeiten.

Die Finanztransaktionssteuer ist von ihrem systematischen Ansatz her nicht geeignet, Krisen zu verhindern. Wenn nämlich noch nicht einmal mit hinreichender Genauigkeit feststellbar ist, welche Finanzgeschäfte in welcher Größenordnung und ab welchem Risikopotential generell geeignet sind, Krisen herbeizuführen, könnte man logischer­weise auch keine unerwünschten Finanztransaktionen verhindern, indem man für bestimmte Finanzgeschäfte etwa eine höhere oder gar „abschreckend“ wirkende Finanztransaktionsabgabe auferlegt.

Es wäre eine Illusion zu glauben, dass bei Einführung einer solchen Abgabe Spekulationsgeschäfte, die auf sehr geringen Volatilitäten und Margen aufbauen, verhindert werden könnten. Die Märkte und insbesondere die Spekulanten sind immer findiger als jede gesetzliche Regelung dies erfassen kann.

8.    Der Einsatz der Mittel

Fließt eine Finanztransaktionssteuer – anders als eine parafiskalische Sonderabgabe – in die allgemeinen Staatshaushalte, dann wird angesichts der Finanznot der westlichen Industrienationen dieses Geld ausgegeben und steht im Krisenfall nicht zu Verfügung. Der Zusammenhang zwischen der Abgabe und ihrem Zweck ginge schnell verloren; auch sähe der Staat dann, wenn das Geld über Jahre oder Jahrzehnte nicht benötigt würde, vermutlich keinen Anlass, diese Abgabe zu senken, auszusetzen oder auch ganz abzuschaffen. Es sollte aber generell verhindert werden, dass sich immer mehr Steuern wie z.B. der Solidaritätszuschlag festsetzen, die dann aus haushaltspolitischen Gründen nicht mehr abgeschafft werden.

Deshalb ist über die zielgerichtete Mittelverwendung zu diskutieren und darüber, ob das Geld nicht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zweckgebunden festgelegt werden kann.

Die Konsequenz im Rahmen der EU wäre, dass auch künftig die „großen Staaten“ die Hauptlasten einer Krise einschließlich der Sanierung finanziell maroder Mitgliedsländer tragen. Dies gilt z.B. auch bei der Rettung sog. systemischer Banken und sonstiger Institutionen vor der Insolvenz und zwar ungeachtet, dass ein Land wie Deutschland keinerlei Verantwortlichkeit für oder Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik der Banken der anderen EU-Mitgliedsländer hat.

9. Unverzichtbarkeit effektiverer Aufsichtssysteme

Die Diskussion um neue Finanzmarktabgaben und –steuern darf nicht den Blick verstellen, dass eine Verbesserung der Aufsichtssysteme im Vordergrund stehen sollte. Es reicht jedoch nicht aus, die bestehenden Aufsichtssysteme personell und bezüglich ihrer Eingriffskompetenzen zu verstärken. Diskutiert und offen gelegt werden müssen die erheblichen Defizite, die sich bei Anwendung der vorhandenen Instrumentarien auch in Deutschland gezeigt haben.

Bei der letzten Finanz­krise wurde in Deutschland von der Aufsichtsbehörde offenbar nicht  bemerkt, jedenfalls nicht ver­hindert, dass einige Landesbanken mit dem kreditfinanzierten Ankauf sog. toxischer Wertpapiere faktisch ein neues risikoreiches, ja „explosives“ Geschäfts­modell verwirklicht hatten. Es wäre fatal und falsch, den Fokus nicht auf Mittel zur Verhinderung der zumindest gröbsten Fehler der Banken und anderer wichtiger Finanzakteure durch weniger, aber gezieltere marktaufsichtliche Maß­nahmen zu richten.

Auch der untragbare Zustand, dass die 3 „großen“ Ratingagenturen faktisch unkontrolliert und für Fehler nicht haftbar sind, aber dennoch in den weltweiten Finanzmärkten agieren, sollte von der europäischen Politik nicht länger hingenommen werden. Hier gilt es, sofort zu handeln und nicht länger nur zu diskutieren.

Eine Finanztransaktionssteuer verhindert kein unternehmerisches Fehlverhalten der Akteure. Sie kann sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nur darin erschöpfen, zusätzliche Mittel zu beschaffen.

Wir stehen erst am Anfang eines Denk- und Regulierungsprozesses und es ist noch ein intensives Zusammenarbeiten von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erforderlich, um zu den notwendigen und richtigen Schritten zu gelangen.


Ob Diesel, Bleifrei oder normal - die Preise für Kraftstoff schwanken nicht nur aufgrund von Angebot und Nachfrage (jcarlosn on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Was wir alle im Gefühl hatten, hat das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht „Sektorenuntersuchung Kraftstoffe“ (PDF) bestätigt. In der Mineralölwirtschaft herrschen Marktstrukturen, die eindeutig zum Nachteil des Verbrauchers wirken. Deshalb sollten wir gesetzlich festschreiben, dass Benzinpreise nur noch einmal am Tag erhöht werden dürfen. Die Preistreiberei muss eingedämmt werden, die fünf großen Mineralölkonzerne missbrauchen ihre Marktmacht.

Bereits im März habe ich gefordert, dass in Deutschland die Spritpreise wie nach österreichischem Vorbild nur ein Mal am Tag erhöht werden dürfen. Auch die  jetzt von Kollegen aus dem Bundestag ins Gespräch gebrachte australische Variante zeigt Lösungen auf. Bei unserem EU-Nachbarn können Tankstellen nur noch einmal täglich zur Mittagszeit die Preise anheben, aber so oft senken, wie sie wollen. In einem australischen Bundesstaat müssen die Konzerne Preisänderungen zudem einen Tag vorher den Behörden melden, die diese im Internet veröffentlichen.

Die täglichen, manchmal stündlichen, Preisschwankungen an den Tankstellen stehen in keinem Verhältnis zu Angebot und Nachfrage. Der Verweis auf den Erdölpreis ist nicht haltbar, denn der Kraftstoff an den Tankstellen wird nur einmal am Tag geordert.

Natürlich wird ein Großteil der Preise, die die Verbraucher an der Tankstelle zahlen, durch die Rohöl- und Produktpreise am Rotterdamer Ölmarkt, die Kosten für Transport, Lagerung und Vertrieb sowie für die Beimischung von Bioethanol bzw. Biodiesel und die Nachfrage am Markt bestimmt. Hinzu kommen Beiträge für die gesetzlich geregelte Erdölbevorratung sowie die Energie- und die Mehrwertsteuer. Da es in diesem Markt jedoch  ein Oligopol der Mineralölkonzerne gibt, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Präsidenten des Bundeskartellamtes den klaren Arbeitsauftrag bekommen, Verbesserungen für die Verbraucher durch regulative Eingriffe zu prüfen.

Sowohl für die Kartellwächter, als auch für die Autofahrer und die Politiker ist vor diesem Hintergrund auch nicht erklärbar, warum freitags die Preise steigen, montags wiederum fallen, und auch saisonal vor Feiertagen und Ferienbeginn Benzin und Diesel teurer wird. Als Verbraucherschützer ist es unsere Aufgabe, die Menschen vor Marktstrukturen zu schützen, die sich einseitig gegen sie richten. Unser Ziel muss sein, für offene Strukturen zu sorgen. Sobald der informierte Autofahrer weiß, dass ein Konzern die Preise erhöht, kann er diesen durch seine Entscheidung für eine andere Tankstelle abstrafen. Somit wandert das Heft des Handels vom Oligopol wieder in die Hand des Verbrauchers. Gerade freie Tankstellen, die sich nicht an Preisüberbietungswettbewerben beteiligen, und der freie Wettbewerb werden hierdurch gestärkt.

Die Union setzt sich für Transparenz und stabile Preise ein. Eine politische Offensive stärkt sowohl die unabhängigen Tankstellen gegenüber der marktbeherrschenden Stellung des fünfköpfigen Oligopols als auch die Verbraucher.

Mechthild Heil ist die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion