Georg Nüßlein ist Beauftragter für IT-, Kommunikations- und Postpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Telekommunikationsgesetz ist außerdem das erste Gesetz, in dem die Netzneutralität garantiert wird. Die Bundesregierung kann eine Rechtsverordnung erlassen, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, die gleiches Recht für alle sicherstellt – ausführlich bloggt dazu Thomas Jarzombek, einer der Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Dass schnelle, leistungsfähige Internetanschlüsse heute für eine hohe Lebensqualität der Bürger und für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland unverzichtbar sind, ist mittlerweile eine Binsenweisheit genauso wie die Feststellung, dass eine stabile Stromversorgung aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Dabei haben sowohl die Bewohner in den Städten und Ballungszentren als auch die Bewohner im ländlichen Raum Anspruch auf eine adäquate Breitbandanbindung. Das gibt uns das Grundgesetz in Art. 87 f. Absatz 1 zu recht vor.

Herausforderung: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb, gerade für den ländlichen Raum (flöschen on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Trotz aller bisherigen Bemühungen der Politik und der Wirtschaft ist noch immer ein Teil der Bevölkerung von schnellen Internetanschlüssen abgeschnitten, vor allem Internetnutzer, die im ländlichen Raum leben. Um den Weg zum digitalen Deutschland weiter zu ebnen, haben wir im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in Gang gesetzt. Neben gezielten Fördermaßnahmen und verbesserten Informationsangeboten läuft derzeit der Ausbau der sogenannten LTE-Technik an, um die übriggebliebenen weißen Flecken in unserem Land zu schließen. Mittels dieser Funktechnik sollen zunächst gezielt die kleinen Dörfer und Gemeinden versorgt werden, bevor die Funkmasten in größeren Städten aufgestellt werden dürfen. Das ist nur sinnvoll. Andererseits aber auch nur ein Zwischenschritt. Die politische wie technisch-ökonomische Herausforderung heißt: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb. Das ist neu.

Die derzeitige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, dem Breitbandausbau in Deutschland einen weiteren deutlichen Schub zu geben. Die Novelle soll nicht einfach eine Umsetzung von EU-Richtlinien sein. Vielmehr gestalten wir das neue TKG so, dass wir die beteiligten Telekommunikationsunternehmen so regulieren, dass sich für sie Investitionen auch in den ländlichen Raum lohnen. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen.

So wollen wir den Unternehmen im TKG Antragsrechte auf konkrete Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) darüber einräumen, zu welchen zukünftigen Zugangsbedingungen sie reguliert werden, wenn sie denn investieren. Wenn ein Unternehmer nicht weiß, was auf ihn zukommt, lässt er lieber die Finger davon. Das ändern wir jetzt. Dabei muss die BNetzA künftig den Markt nicht nur aus bundespolitischer Brille, sondern regional betrachten und analysieren. Dementsprechend hat sie ihre Regulierungsvorschriften zu erlassen. So verhindern wir regionale Monopole, die den Wettbewerb vor Ort bremsen können. Mit unserem Open Access-Ansatz wollen wir ermöglichen, dass grundsätzlich jeder Anbieter das Netz bzw. die Infrastruktur des anderen Anbieters für die Breitbandversorgung mitnutzen kann – natürlich gegen entsprechende Mitnutzungsentgelte, die die Unternehmen selbst vereinbaren müssen. Außerdem wollen wir es möglich machen, dass TK-Unternehmen auf alle für den Breitbandausbau nutzbaren, in und außerhalb von Gebäuden befindlichen Infrastrukturen in privater und öffentlicher Trägerschaft Zugang bekommen – natürlich auch wieder gegen untereinander vereinbarte Entgelte. So werden Doppelstrukturen vermieden und Kosten in Milliardenhöhe eingespart. Die viel diskutierte Universaldienstverpflichtung wäre nur eine ultima ratio bei einem absoluten Marktversagen in den weißen Flecken – und nur da. Da sich diese Maßnahme als politisch schwer durchsetzbar erweist, sollte das Augenmerk auf die genannten und weitere geplanten Maßnahmen für eine investitionsfördernde Regulierungspolitik und somit für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland gelegt werden. Wichtig ist es, jetzt gemeinsam zu handeln und die Stunde zu nutzen. Debattiert haben wir genug.


Vor nunmehr 50 Jahren wurde ein neues Kapitel in der Geschichte unseres Landes aufgeschlagen: Nachdem 1961 das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet wurde, leben inzwischen vier Generationen Einwanderer aus der Türkei in Deutschland. In den 60er Jahren brauchte die deutsche Wirtschaft Arbeitskräfte. Deshalb beschloss die Bundesregierung 1955 als „vorrübergehende Maßnahme“ die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Seit 1961 kamen Menschen aus der Türkei, zumeist aus ärmeren Regionen.

Gleichberechtigung, nicht Gleichgültigkeit - seit fünfzig Jahren leben Deutsche und Türken nun zusammen (patje_de on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wurden diese Menschen als Arbeitskräfte willkommen geheißen und haben im Laufe der Jahre erfolgreich am Erstarken der deutschen Wirtschaft mitgearbeitet. Dass sie sich in irgendeiner Form – neben der Arbeit – in unsere Gesellschaft integrieren sollten, wurde von niemandem gefordert, es war nicht einmal gewollt. Lange Zeit haben viele bei uns im „Belassen“, in der Unklarheit über Integration einen Beweis von Liberalität und Respekt gegenüber den anderen Kulturen gesehen. Den Zuwanderern gegenüber keine Erwartungen und Interessen zu äußern und auf Anpassungs- und Eingliederungsmaßnahmen zu verzichten galt als richtiger Schritt zu einer multikulturellen Gesellschaft.

Dass diese Form der Gleichgültigkeit nicht erfolgreich war, begannen wir erst ein Jahrzehnt später zu realisieren. Das Thema Integrationspolitik wurde von Seiten der Politik aber immer noch weitgehend ausgeklammert, deshalb beschränkte sich die öffentliche Diskussion vornehmlich auf arbeitsmarktpolitische und verteilungspolitische Gesichtspunkte.

Inzwischen wissen wir, auf was für einen Irrweg uns diese geradezu gleichgültige Haltung geführt hat. „Multikulturelle Gesellschaft“ – dieser Begriff klingt mehr und mehr nach unterlassener Hilfeleistung. Es hilft niemandem und ist kein Ausweis von Respekt vor fremden Kulturen, wenn von den Menschen, die zu uns kommen oder gekommen sind, nichts gefordert, nichts erwartet, ihnen nichts zugemutet wird. Sie werden auf diese Weise lediglich alleingelassen und ziehen sich in logischer Konsequenz in eigene Kulturkreise und letztlich Parallelgesellschaften zurück.

Der Kern des Problems lautet, dass Integration nicht ohne Identifikation geht. Wenn Integration erwartet und gefördert werden soll, dann geht es hier um die Identifikation mit unserer Kultur, Identifikation mit unserer gesellschaftlichen und staatlichen Verfassung, Identifikation mit unserer Art zu leben. Dies besagt schon das Wort Integration, welches laut Duden etwa „Herstellung einer Einheit, eines Ganzen“ bedeutet. Es ist immer wieder wichtig, darauf hinzuweisen, dass Integration für uns nicht Assimilation bedeutet, sondern die Verbindung von einzelnen Menschen unterschiedlichster Herkunft in Deutschland zu einer gesellschaftlichen Einheit auf der Basis des Grundgesetzes.

Sprache, und darauf aufbauend Bildung sind der Schlüssel für die Integration durch Identifikation. Nur durch das Erlernen der deutschen Sprache können Migranten Zugang zu Bildung bekommen und gute Abschlüsse erreichen. Sie können sich mit ihren Nachbarn unterhalten und neue Freunde gewinnen und können somit am Leben in Deutschland teilnehmen.

Hier hat sich die Union in der großen Koalition, aber auch unter Schwarz-Gelb für die weitere Verbesserung der Sprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgreich eingesetzt. Nun müssen wir daran arbeiten, das Niveau der einzelnen Kurse konstant zu halten. Die Herausforderung hierbei ist, dass diese – selbst innerhalb der einzelnen Regionen – von den unterschiedlichsten Anbietern durchgeführt werden. Deshalb sollten wir für die Zukunft an einem Kurs-TÜV arbeiten, welcher die Anbieter der Integrations- und Sprachkurse regelmäßig überwacht.

Sprachfähigkeit wollen wir natürlich so früh wie möglich fördern. Deshalb startete in diesem Jahr die Initiative „Offensive Frühe Chancen“. Der Bund wird bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um bis zu 4.000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” auszubauen.

Neben der Sprache, die als Grundstein für jede Integrationsleistung dient, bildet Arbeit den zweiten Faktor, der für die Integration eine entscheidende Rolle spielt. Wir arbeiten daran, auch Migranten noch stärker in sozialversicherungspflichtige Jobs zu vermitteln. Ein großer Teil der Migranten verfügt bereits über eine Ausbildung oder einen anderen Abschluss aus dem Ausland, der hier bisher nicht immer anerkannt wurde. Deshalb haben wir in diesem Jahr das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse verabschiedet, nach welchem die Berufsabschlüsse, die bereits im Heimatland erfolgreich absolviert wurden, bei der Feststellung einer Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen bei uns ebenfalls als Qualifikation anerkannt werden.

Zusammenfassend möchte ich behaupten: Es gibt zwar noch einiges zu verbessern. So sollten wir zum Beispiel mit Blick auf die Migrantenverbände in Deutschland von der Politik der Projektförderungen wegkommen und auf zielstrebig an Infrastrukturen für eine langfristig stabile Integrationspolitik arbeiten. Auch gilt es, mehr Unternehmer, die selbst Migrationshintergrund haben, dazu zu bewegen, selbst Migranten auszubilden, um so Integration durch ihre Vorbildfunktion zu schaffen. Im Ergebnis sehe ich uns aber migrations- und integrationspolitisch auf einem guten Kurs: Mit zielgerichteter Förderung von Migranten, aber auch dem Einfordern von Integrationsleistungen können wir die „Herstellung einer Einheit“ schaffen.

Michael Frieser ist Vorsitzender der Projektgruppe Integration der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Der Datenschutzbeauftragte von Facebook Richard Allan war zu Gast im Deutschen Bundestag. Gemeinsam mit einem Vertreter von Google Per Meyerdierks, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein Thilo Weichert nahm der Manager von Facebook Ireland Limited an einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien teil. Einen Videomitschnitt davon können Sie auf den Seiten des Bundestages ansehen.

Facebook sollte etwa beim Umgang mit seinem Like-Button an deutsches Recht halten (owenwbrown on flickr.com, CC BY 2.0)

Facebook ist nicht gerade beliebt bei Datenschützern und Netzpolitikern. Gerade in den vergangenen Monaten gab es eine ganz Reihe von datenschutzrechtlichen Streitfragen rund um die Einbindung von “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten, die Nutzung von Fanpages oder die automatische Gesichtserkennung. Thilo Weichert hat sogar angekündigt, verwaltungsgerichtlich gegen Betreiber von Webseiten in Schleswig-Holstein vorzugehen, die diese Services nutzen. Für ein paar Tage stand dann das Gerücht im Raum, dass Facebook für seine Nutzer aus diesem Bundesland einen abgeänderten Dienst anbieten wird. Ein beachtlicher Erfolg für das dortige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz. Aber in Wahrheit doch absurd.

Mindestens genauso absurd ist aber, dass Facebook zwar über 20 Millionen Nutzer in Deutschland hat, aber hier nur eine Mini-Repräsentanz betreibt. Das Unternehmen zieht sich auf die Position zurück, dass es seinen Europasitz in Irland hat und sie daher (nur) dem dortigen Recht bzw. der dortigen Aufsicht unterliegen würden. Die Ankündigung von Herrn Allan eine weitere Person in Berlin einzustellen, ist nur die berühmte weiße Salbe, die beruhigen soll, aber nichts hilft. Wenn 25 Prozent (!) der deutschen Bevölkerung einen Dienst nutzen, dann erwartet man auch, dass dieser Dienst sich vollständig an deutsches Recht hält. Genau das tut Facebook eben nicht.

Natürlich kann man nicht von jedem Internet Start-Up erwarten, dass es innerhalb der Europäischen Union in jedem Mitgliedsstaat eine Niederlassung unterhält und mit allen Datenschutzbehörden, die es in Deutschland noch dazu in jedem Bundesland gibt, seine Dienste abstimmt. Der gemeinsame Markt und gebündelten Zuständigkeiten sind gerade im Bereich des Internets sehr sinnvoll. Aber bei einem Unternehmen wie Facebook, das aufgrund der schieren Masse der Nutzer und der gesammelten Daten eine erhöhte Aufmerksamkeit des Staates erfordert, lassen solche an sich sinnvollen europäischen Bestimmungen die nationale Politik seltsam hilflos aussehen.

Dabei könnte Facebook selbst einiges dazu beitragen, die Situation zu entschärfen. Mehr Transparenz und Kooperationsbereitschaft wären ein gutes Zeichen. Die auch in der Anhörung angesprochenen kritischen Punkte, wie zum Beispiel das Sammeln der Daten von Nicht-Nutzern, sind meines Erachtens keine, die eine zwingende Grundlage des Geschäftsmodells sind. Zwingend für den langfristigen Erfolg des Unternehmens sind dagegen die Akzeptanz und das Vertrauen der Nutzer. Mit der Blockadehaltung und der andauernden öffentlichen Berichterstattung darüber setzt Facebook aber genau das auf Spiel.


Der Text ist Teil einer Broschüre, in der Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Europa und der Europäischen Union Stellung beziehen.

Derzeit werden wieder einmal die problematischen Seiten der europäischen Integration grell beleuchtet: Überschuldung einiger Euro-Staaten, Steuerdumping, überbordende Bürokratie oder mangelndedemokratische Kontrolle. Dabei wird häufig verdrängt und übersehen,welch ungeheuren Beitrag Europa seit 60 Jahren für Frieden und Wohlstand geleistet hat. Erst mit der Gründung des gemeinsamen Marktes und seiner Weiterentwicklung zum Binnenmarkt, erst mit der gemeinsamen Handelspolitik, mit der schrittweisen Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten konnten sich die produktiven Kräfte der deutschen und europäischen Volkswirtschaften voll entfalten. Noch nie in seiner Geschichte war Europa so friedlich, so wohlhabend, so prosperierend wie heute.

Europa - hier auf einem 100 Euro-Schein - muss weiter zusammen wachsen, um den Euro dauerhaft zu stabilisieren (Samuel Rönnqvist on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Dass dieses Europa so erfolgreich wurde, ist ganz erheblich das Verdienst der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Konrad Adenauer sprach schon 1946 von den Vereinigten Staaten von Europa, doch jeder einzelne Integrationsschritt musste mühsam im Deutschen Bundestag erkämpft und durchgesetzt werden. Die Montanunion von 1951 und die Römischen Verträge von 1957 stießen auf den erbitterten Widerstand der damaligen SPD-Opposition. Es gab tagelange Redeschlachten, weil die SPD weder die konsequente Westbindung noch die europaweite Durchsetzung der Marktwirtschaft akzeptieren wollte. Beides erkannte sie erst Jahrzehnte später als schweren Fehler und korrigierte ihre Haltung. Anfang der 50er Jahre wollten der Deutsche Konrad Adenauer und der Franzose Robert Schuman ihre Vision vom vereinigten Europanoch mit Siebenmeilenstiefeln verwirklichen. Schnell wurden sie sich bewusst, dass die politische Integration Europas nicht kurzfristig, sondern nur in langen und mühevollen Etappen zu erreichen ist.

Spätere epochale Integrationsschritte wie die Verwirklichung des Binnenmarktes, die Abschaffung der Grenzkontrollen, die Einführung des Euro, die europäische Innen- und Justizpolitik und schließlich die Osterweiterung wurden unter Helmut Kohl und unter Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem breiten parteiübergreifenden Konsens beschlossen. Welch revolutionäre Entscheidung die Abschaffung der Grenzkontrollen mit dem Schengener Abkommen 1995 war, macht sich heute niemand mehr bewusst – zu schnell werden herausragende Errungenschaften selbstverständlich. Auch die Erkenntnis der Unionsparteien Ende der 90er, dass es im deutschen Interesse ist, wenn die Staaten Osteuropas innerhalb der EU eine solide Wachstums- und Sicherheitsperspektive bekommen, stellte sich erst später als visionär heraus.

Der Lissabon-Vertrag ist wegweisend

Mit den Verträgen von Maastricht (1992), Amsterdam (1996) und Nizza (2001) bekam die Europäische Union in kürzester Zeit erheblich mehr Kompetenzen, was sie deutlich handlungsfähiger machte. Es war wiederum unsere Fraktion, die damals als erste erkannte, wie wichtig die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips und damit eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten werden würde. Deshalb haben wir 1999 die Einberufung des EU-Verfassungskonvents,der schließlich zum Lissabon-Vertrag führen sollte, durchgesetzt. Ohne den Lissabon-Vertrag wäre die EU heute institutionell nicht in der Lage, sich effizient mit Globalisierung, demografischer Verschiebung,Klimawandel, Energieversorgung und neuen Gefährdungen der Sicherheit auseinanderzusetzen. Dieser Vertrag brachte Wegweisendes für eine funktionierende Kompetenzabgrenzung und für die Rechte der nationalen Parlamente. Erstmals wurde klar, wer wofür zuständig ist. Erstmals können die nationalen Parlamente unmittelbar bei der Kommission intervenieren oder direkt vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und so an europäischen Gesetzen mitwirken. Seither sind Berichte über Brüsseler Kompetenzüberschreitungen wesentlich seltener geworden. Wiederum war es unsere Fraktion, die vor einem Jahr europaweit als erste von dem sogenannten Subsidiaritätsfrühwarnsystem erfolgreich Gebrauch machte: Die EU-Kommission passte daraufhin ihren Richtlinienvorschlag an.

Damit der Deutsche Bundestag immer auf der Höhe des politischen Geschehens in Brüssel ist, verfügt er mittlerweile dort über ein Verbindungsbüro, in dem auch die Fraktionen mit ihren Mitarbeitern vertreten sind. Das Verbindungsbüro und detaillierte gesetzliche Regelungen stellen sicher, dass unsere Parlamentarier frühzeitig und umfassend informiert werden. So können sie effektiv an der europäischen Politik mitwirken.

Wir stehen vor einer neuen Wegmarke der europäischen Integration

Angesichts der Schuldenkrise Griechenlands muss erwähnt werden, dass CDU und CSU im Jahre 2002 erfolglos aus der Opposition heraus vor einer verfrühten Aufnahme Griechenlands in die Euro-Zone gewarnt hatten. Ungeachtet dessen ist Griechenland heute Mitglied der Währungsunion. Es aus dem Euro herausdrängen zu wollen, bedeutete auch, schwerste öffentliche und private Vermögensverluste in Kauf zunehmen und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands zu gefährden. Deshalb stehen wir nun vor einer neuen Wegmarke der europäischenIntegration. Wir müssen den Euro als gemeinsame Währungerhalten, denn er ist nicht nur weltweit Symbol politischer Einheit und des europäischen Modells der sozialen Marktwirtschaft. Der Euro ist darüber hinaus Garant, dass Europa und Deutschland auch künftig ihre wirtschaftliche Stärke behaupten können.  Deshalb haben wir mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, der EFSF, und dem folgenden Europäischen Stabilitätsmechanismus, dem ESM, starke Instrumente geschaffen, um Stabilität, Verantwortung und Solidarität in ganz Europa durchzusetzen. Gleichzeitig müssen wir diejenigen institutionellen und inhaltlichen Grundlagen für die Währungsunion schaffen, die 1992 beider Schaffung des Euro versäumt wurden: eine politische Union und eine Wirtschaftsunion. Sie sind für eine wirkungsvolle Sicherung unserer Stellung in der Welt und zur dauerhaften Stabilisierung des Euro unverzichtbar. Damit wir diese Ziele erreichen, wird es neue Formen der Zusammenarbeit und vielleicht neue Institutionen geben. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir den Zusammenhalt und unsere gemeinsame europäische Identität stärken. Eine europäische Öffentlichkeit, die nationale Anliegen und Befindlichkeiten als europäische Angelegenheiten verhandeln würde, wäre die beste Garantie, dass Regierungen und Parlamente sich künftig ihren Verpflichtungen nicht entziehen könnten und die im Vertrag vereinbarten Stabilitätsanforderungen erfüllten.

Europa steht an einer Wegscheide: Schafft es den Spagat zwischen Solidarität und Verantwortung für eigenes Handeln nicht, wird es in mehr oder weniger stabile Zonen auseinanderfallen. Rafft es sich auf zu einer wirklichen Stabilitätsunion, zu einer ökonomisch und politisch stark vergemeinschafteten schlagkräftigen Einheit, hat es die Chance, mit den USA und mit China auf Augenhöhe zu kommen und dort auch zu bleiben –im Interesse des europäischen Gemeinwohls.


Der Beitrag wurde verfasst von Peter Tauber, Vorsitzender der Projektgruppe Netzneutralität, und Jens Koeppen, Obmann in der Enquetekommission.

Nach der Beratung der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” über den Berichte der Projektgruppen “Netzneutralität” stellt sich die Frage: Wie steht es um die Netzneutralität?

Das Ergebnis der Projektgruppe “Netzneutralität” nach über einem Jahr Arbeit ist klar: In Deutschland gibt es derzeit keine akute Gefährdung der Netzneutralität.

Zur Zeit funktioniert der Wettbewerb auf den Netzmärkten zwischen den unterschiedlichen Dienstleistern (dicktay2000 on flickr.com, CC BY 2.0)

Der Grund für diese erfreuliche Situation ist der Wettbewerb auf den Netz-, Dienste- und Endgerätemärkten mit den bestehenden Zugangs- und Entgeltregulierungen sowie den Missbrauchs- und Diskriminierungsverboten auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber sollten wir uns freuen, denn wir profitieren alle davon.

Die Diskussion um Netzneutralität wird häufig zugespitzt auf eine sofortige gesetzliche Regelung. Das klingt dann wie die ultimative Entscheidung zwischen Gesetz und Markt. Das ist schön einfach – aber ganz falsch.

Die Diskussion um Netzneutralität wird zudem häufig nach US-amerikanischen Maßstäben geführt. Tatsächlich unterscheiden sich die USA und Deutschland in zwei Punkten: beim Wettbewerb und bei den Regulierungsvorschriften.

In Deutschland ist der Wettbewerb härter und es stehen bereits heute mehr rechtliche Vorgaben zur Absicherung des Verbraucherschutzes sowie für einen chancengleichen Zugang und Wettbewerb zur Verfügung. Dies gilt für Nutzer und Unternehmen gleichermaßen.

Wer viel Zeit mitbringt, kann die bereits bestehenden Regulierungsvorschriften im Anhang zum Bericht der Projektgruppe Netzneutralität nachlesen. Klar ist: Der Wettbewerb auf den Netzmärkten ist nicht selbsttragend. Er bedarf eines rechtlichen Rahmens. Dieser Rahmen ist vorhanden und sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb.

Uns ist wichtig, dass Diskriminierungsfreiheit auf Ebene der Netze, Dienste und bei den Inhalten sowie inhaltliche Vielfalt im Internet auch in Zukunft gewährleistet wird. In die Arbeit der Projektgruppe “Netzneutralität” sind diese Aspekte von Anfang an eingeflossen. Die von der Projektgruppe vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sind hiervon ebenfalls geprägt.

Die entscheidende Frage lautet: Wie kann der Rechtsrahmen auch in Zukunft so ausgestaltet werden, dass er eine möglichst innovative Entwicklung des Netzes und seiner Strukturen erlaubt? Wir sind uns sicher, dass konkrete regulatorische Eingriffe nur dann erfolgen sollten, wenn ein Missbrauch oder ein klares und anhaltendes Marktversagen vorliegt. Beides ist in Deutschland derzeit nicht der Fall.

Die Projektgruppe “Netzneutralität” hat Prinzipien entwickelt, die Innovationsoffenheit garantieren. Dazu gehören Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, die Gewährleitung und die dynamische Fortentwicklung des “Best-Effort”-Internet, die Wahrung der Vielfalt von Inhalten sowie vor allem die weitere Förderung des Wettbewerbs. All dies gilt grundsätzlich gleichermaßen für Festnetze und Mobilfunk.

Die Stärke einer Enquete-Kommission sind die großen Linien. Tagespolitik findet im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Daher sollten die Empfehlungen einer Enquete-Kommission dem Gesetzgeber vor allem einen abgewogenen Rahmen bieten, ohne seine Entscheidungen vorwegzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für das Internet. Strukturen und Dienste, die wir heute diskutieren und die uns geradezu übermächtig erscheinen, können in den nächsten zwei Jahren bereits Vergangenheit sein.

Freiheit braucht Eigenverantwortung. Unser Leitbild des Online-Nutzers ist der mündige Bürger. Deshalb setzen wir auf Wettbewerb, Transparenz und Selbstregulierung. Bevor der Gesetzgeber regulierend eingreift, ist dies der bessere Weg um die Eigenverantwortung aller Beteiligten, insbesondere auch der Unternehmen, zu stärken.


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