Unseriöse Angebote im Internet sind oft als unverbindliche Gewinnspiele getarnt oder werden als gratis oder kostenlos angepriesen. Wenn überhaupt vorhanden, werden Angaben über Kosten irgendwo auf der Internetseite des Anbieters versteckt. Das böse Erwachen folgt dann Wochen später, wenn der Verbraucher mit zum Teil erheblichen Forderungen konfrontiert wird. Eine jahrelange Plage kann die Folge sein, wenn die vermeintlichen Forderungen auch noch von unseriösen Inkassounternehmen eingetrieben werden. Viele Verbraucher fühlen sich dann überfordert oder resignieren und zahlen früher oder später.

Künftig müssen alle Zahlungen online durch den Klick eines so oder so ähnlich gestalteten Buttons getätigt werden
Vor diesem Hintergrund hat die christlich-liberale Koalition einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt, der in dieser Woche in 1. Lesung vom Bundestag debattiert wurde. Die Koalition stellt damit unter Beweis, dass sie auf die Herausforderungen in der digitalen Welt mit neuen, maßgeschneiderten rechtlichen Regelungen reagiert.
Das Grundkonzept des Gesetzesentwurfes sieht mit der sogenannten Schaltflächen-Lösung vor, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher nur zu Stande kommt, wenn die finale Schaltfläche für die Bestellung im Internet mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen unmissverständlichen Formulierung beschriftet ist. Der Unternehmer muss also die Bestellsituation im elektronischen Geschäftsverkehr so gestalten, dass der Verbraucher mit dem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Zugleich muss er unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über wesentliche Merkmale des Produkts, die Mindestlaufzeit, den Gesamtpreis sowie die Liefer- und Versandkosten informiert werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar: Wenn die Gestaltungspflichten nicht erfüllt sind, kommt kein Vertrag zustande. Wer als Anbieter die weiteren Informationspflichten nicht erfüllt, dem drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.
Zwar steht der Bürger Kostenfallen im Internet mitsamt der teils unseriösen Inkassopraxis schon nach gegenwärtiger Rechtslage nicht schutzlos gegenüber. Dennoch bedarf es angesichts der weiterhin großen Zahl getäuschter Verbraucher gesetzlicher Regelungen, die die bestehenden Pflichten der Unternehmer konkretisieren. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird der deutsche Gesetzgeber in Rekordzeit auch dem Umsetzungsbedarf aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die soeben erst – am 12. Dezember 2011 – in Kraft getreten ist und die auf maßgebliches Betreiben der Bundesregierung ebenfalls die Schaltflächen-Lösung vorschreibt, Rechnung tragen.
Mit dem gesetzlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen wird sich die Koalition zudem in Kürze einem weiteren wichtigen rechts- und verbraucherpolitischen Thema zuwenden.
An diesem Wochenende laden die Organisatoren des Politcamps zum dritten Mal zu einer umfassenden Diskussion der Beziehung zwischen Internet und Politik. Dies ist eine gute Gelegenheit, eine der unausgesprochenen Annahmen dieses Themenfeldes zu hinterfragen: Der Weg zu mehr politischer Beteiligung führe über die Entwicklung neuer Beteiligungswerkzeuge im Internet.
Das Argument ist einleuchtend. Das Internet wird immer stärker genutzt. Laut ARD/ZDF-Onlinestudie nutzen 69,4% der Deutschen über 14 Jahre das Internet zumindest gelegentlich. In der Altersgruppe de 14-29 jährigen liegt, laut dieser Studie, die Internetnutzung sogar bei 99% (van Eimeren, Frees 2010). In Zeiten sinkender Wahlbeteiligung, steigender Politikverdrossenheit und fallenden Mitgliederzahlen von politischen Parteien scheint es nur vernünftig, politische Beteiligung dort zu ermöglichen wo Menschen Zeit verbringen. Wenn politische Beteiligung gestern an Stammtischen oder in Gewerkschaftshäusern ihren Anfang nahm, so kann sie heute auf Facebook-Seiten oder in Online-Foren beginnen. Warum sollte also die Politik die Beteiligungsmöglichkeiten im Internet nicht erweitern?

Leerer Stammtisch - trifft man sich jetzt bei Facebook? (Cindy Funk on flickr.com, CC BY 2.0)
Auf den ersten Blick nehmen Bürger politische Beteiligungsangebote gerne an. In rohen Nutzungszahlen dürfte der Wahl-O-Mat eines der erfolgreichsten Online-Beteiligungsangebote sein. Auch die E-Petitionsplattform des Deutschen Bundestags wird intensiv genutzt. Verschiedene E-Petitionen starteten öffentliche Debatten zu Themen, die von der politischen Öffentlichkeit bis dahin weitgehend ignoriert wurden. Die Plattform zog also nicht nur klickfreudige Onliner an, sondern gab diesen auch im politischen Diskurs außerhalb des Netzes eine Stimme. Liegt die Zukunft der politischen Beteiligung also online?
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Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender
Das Internet hat die Welt verändert – und zwar fundamental. Man sollte mit Superlativen immer vorsichtig sein: Aber der Begriff der digitalen Revolution als Beschreibung dessen, was sich in vergangenen Jahren in Deutschland, in Europa und den anderen Kontinenten ereignet hat, ist aus meiner Sicht keine Übertreibung.
Für die freie Kommunikation gibt es keine Grenzen mehr. Gedanken können rund um den Erdball in Sekundenbruchteilen ausgetauscht werden. Nie war der Zugang zu Informationen leichter. Für mich als Christen ist Freiheit in Verantwortung für die anderen zentrale Richtschnur meiner Politik. Deshalb betrachte ich die neuen Freiheiten durch das Internet grundsätzlich als Fortschritt. Auch die christlich-liberale Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zu einer neuen offenen Netzpolitik bekannt: “Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt”, heißt es dort.
Diese Revolution ist freilich an vielen in unserer Gesellschaft bislang vorübergegangen. Eine Menge Bürger sind noch nicht online. Manche wollen es auch nicht werden. Auch das ist aus meiner Sicht ihr gutes Recht. Auf der anderen Seite stehen die digitalen Eingeborenen, die das Internet schon als ihren Lebensraum sehen.
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