Archiv für “Kinder”

(Southworth Sailor on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Ganz Deutschland war erschüttert, als das traurige Schicksal des kleinen Kevin 2006 an die Öffentlichkeit gelang. Der Junge wurde nur zwei Jahre alt. Wie kaum ein anderer steht der Name „Kevin“ für das unbeschreibliche Leid zahlloser Kinder, die von ihren Eltern oder Angehörigen vernachlässigt, misshandelt oder getötet wurden. Angesichts des unbeschreiblichen Martyriums von Kevin fragen wir uns: Wie konnte das passieren? Warum hat niemand eingegriffen? Und vor allem: Wie können wir verhindern, dass so etwas noch einmal passiert?

Natürlich müssen in Fällen von Kindstötungen und -misshandlungen die Schuldigen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. Aber das alleine reicht nicht. Wir müssen uns fragen, welche Fehler gemacht wurden. Wir müssen die Schutzlücken identifizieren und schließen. Und wir müssen uns vor allem fragen, wie wir von vornherein verhindern können, dass ein Kind zu Schaden kommt. Ohne Frage: Intervention ist für viele Kinder überlebenswichtig. Intervenierende Maßnahmen werden jedoch meist erst ergriffen, wenn das Kind schon „in den Brunnen gefallen ist“. Umfassender Kinderschutz aber beginnt früher: bei der Prävention.

Das Bundeskinderschutzgesetz, das nächste Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, baut auf eben diese beiden Säulen: Prävention und Intervention. Der Gesetzentwurf basiert auf einem monatelangen fachlichen Diskurs mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, der Wissenschaft sowie den Ländern und Kommunen und bezieht Empfehlungen des Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ und des Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ ein.

Die wesentlichen Punkte des geplanten Bundeskinderschutzgesetzes sind:

  • Auf- und Ausbau früher Hilfen und verlässlicher Netzwerke, auch schon für werdende Eltern; Zusammenarbeit aller wichtiger Akteure im Kinderschutz (Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen, Polizei)
  • Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
  • Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Verpflichtung aller hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses; bei Ehrenamtlichen vereinbaren öffentliche und freie Träger, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist
  • Verhinderung des “Jugendamts-Hopping“ durch Informationsweitergabe des bisher zuständigen Jugendamtes an das neu zuständige Jugendamt bei Umzug einer Familie
  • Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
  • Hausbesuch wird zur Pflicht, wenn dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

Das alles ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wirksamer Kinderschutz kostet Geld. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Pflicht. Der Bund übernimmt seinen Teil der Verantwortung, indem er den Einsatz von Familienhebammen mit insgesamt 120 Mio. Euro unterstützt.

Es ist höchste Zeit, dass etwas geschieht. Denn die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Die Auswertung der Kriminalstatistik 2010 in Bezug auf kindliche Gewaltopfer zeigt, dass die Zahl der Tötungsdelikte an Kindern um 20,4% gestiegen ist.

Natürlich kann kein Gesetz der Welt unsere Kinder zu 100 Prozent schützen. Aber mit dem Bundeskinderschutzgesetz knüpfen wir ein starkes und sicheres Netz, damit unsere Kinder in Zukunft sicher und gesund aufwachsen können.


Familie klassisch (Brabant Bekijken on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Am 1. Juni 1961 wurde Anovlar, das erste orale Kontrazeptivum, in Deutschland eingeführt. Es war das erste Präparat zur hormonalen Empfängnisverhütung, das in Europa angeboten wurde. Kurze Zeit später wurde der „Pillenknick“ in der Geburtsstatistik deutlich: Immer weniger Paare entschieden sich für Kinder. Neben der Pille trugen gesellschaftliche Entwicklungen dazu bei, dass der Kinderwunsch immer später oder auch gar nicht erfüllt wurde. Konsequenz: In den vergangenen 50 Jahren sank die Geburtenrate deutlich.

Hat die Pille die Familienpolitik verändert? Und gibt es da einen Zusammenhang? Nein, die Pille hat vielleicht die Frauenpolitik verändert, aber auch nach längerem Überlegen sehe ich keinen Zusammenhang mit der Familienpolitik. Dennoch: Warum macht die Union die Familienpolitik, die sie macht? Warum ist genau diese Politik richtig?

Familie ist heute kein Einheitsmodell mehr.

Familie ist vielfältig und offen:

Eltern, die beide erwerbstätig sein wollen, weil sich die gut ausgebildeten Frauen nicht mehr ausschließlich auf eine vom Mann abhängige und auf Haushalt und Kindererziehung beschränkte Rolle festlegen lassen wollen.

Familien, in denen ein Elternteil die Erwerbsarbeit für die Betreuung der Kinder unterbricht oder aufgibt.

Alleinerziehende.

Die Union will Familien kein einheitliches Lebensmodell überstülpen. Sie respektiert die sehr private Entscheidung, wie Mütter und Väter gemeinsam in den unterschiedlichen Lebensphasen für das Familieneinkommen, für die Erziehung der Kinder und füreinander Sorge tragen wollen, und sieht ihre Aufgabe darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Menschen ihren Wunsch, eine Familie zu gründen, verwirklichen, in denen Familien sich entfalten und den von ihnen gewünschten Lebensentwurf leben können.

Eine ganz wichtige Grundlage unserer Familienpolitik ist die Überzeugung, dass es falsch ist, dem Staat die Elternrolle zuzuweisen. Er ist nicht der bessere Erzieher. Daher ist für uns die Betreuung von Kleinkindern in staatlichen Betreuungseinrichtungen keineswegs der Königsweg in der Kindererziehung. Kompetente Eltern können das, was in Kinderbetreuungseinrichtungen vermittelt wird, mindestens ebenso gut leisten. Zu Hause erleben Kinder die Geborgenheit von Familien und erhalten Grundlagen für Bindungsfähigkeit. Das sind wichtige Voraussetzungen, um später im Leben bestehen zu können. Genau aus diesem Grund werden wir am Elterngeld festhalten, weil es Paaren die Möglichkeit eröffnet, sich im ersten Lebensjahr ohne große finanzielle Einbußen ganz der Betreuung der Kinder zu widmen. Ein weiterer unschätzbarer Gewinn des Elterngeldes ist es, dass sich immer mehr Väter den Wunsch erfüllen, befristet aus dem Erwerbsleben auszusteigen, um sich partnerschaftlich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Auf längere Sicht wird auch diese veränderte Einstellung der Väter dazu führen, dass sich Arbeitgeber stärker auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, die Kinder erziehen.

Wenn junge Eltern nach Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes erziehen und gleichzeitig erwerbstätig sein möchten, brauchen sie gute, zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Daher hat sich die Union für den massiven Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter Dreijährigen eingesetzt und dafür gesorgt, dass der Staat dafür viel Geld zur Verfügung stellt.

Doch auch die Familien, die das traditionelle Modell der Einverdiener-Familie leben möchten, erfahren die Unterstützung der Union: Gegen den erbitterten Widerstand anderen Parteien halten wir am Ehegattensplitting fest, das den Ehepaaren die freie Entscheidung überlässt, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner Familien- und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Wir verteidigen die kostenfreie Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehepartners in der Kranken- und Pflegeversicherung und streben eine noch stärkere Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rente an.

Diese Maßnahmen als Gesamtkonzept entsprechen unserem Anspruch, jungen Eltern Wahlmöglichkeiten für ihren Lebensentwurf zu ermöglichen.

Als Gesamtpaket können sie junge Paare ermutigen, „Ja“ zum Kind und damit “Nein” zur Pille zu sagen!


Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP haben das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet und damit ein erstes wichtiges steuerpolitisches Projekt der bürgerlichen Koalition von Union und FDP auf den Weg gebracht.

Mit diesem Gesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu werden sämtliche im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen für ein steuerliches Sofortprogramm sowie weitere zum 1. Januar 2010 vereinbarte steuerliche Maßnahmen umgesetzt. Außerdem werden zugleich die Regelungen getroffen, die von der Union in der vergangen Wahlperiode stets gefordert, von der SPD aber blockiert wurden.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um rd. 8,5 Mrd. € entlastet. Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Allein die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds entlastet Familien mit Kindern um rd. 4,6 Mrd. €. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.

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