Archiv für “Netzneutralität”

Der Beitrag wurde verfasst von Peter Tauber, Vorsitzender der Projektgruppe Netzneutralität, und Jens Koeppen, Obmann in der Enquetekommission.

Nach der Beratung der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” über den Berichte der Projektgruppen “Netzneutralität” stellt sich die Frage: Wie steht es um die Netzneutralität?

Das Ergebnis der Projektgruppe “Netzneutralität” nach über einem Jahr Arbeit ist klar: In Deutschland gibt es derzeit keine akute Gefährdung der Netzneutralität.

Zur Zeit funktioniert der Wettbewerb auf den Netzmärkten zwischen den unterschiedlichen Dienstleistern (dicktay2000 on flickr.com, CC BY 2.0)

Der Grund für diese erfreuliche Situation ist der Wettbewerb auf den Netz-, Dienste- und Endgerätemärkten mit den bestehenden Zugangs- und Entgeltregulierungen sowie den Missbrauchs- und Diskriminierungsverboten auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber sollten wir uns freuen, denn wir profitieren alle davon.

Die Diskussion um Netzneutralität wird häufig zugespitzt auf eine sofortige gesetzliche Regelung. Das klingt dann wie die ultimative Entscheidung zwischen Gesetz und Markt. Das ist schön einfach – aber ganz falsch.

Die Diskussion um Netzneutralität wird zudem häufig nach US-amerikanischen Maßstäben geführt. Tatsächlich unterscheiden sich die USA und Deutschland in zwei Punkten: beim Wettbewerb und bei den Regulierungsvorschriften.

In Deutschland ist der Wettbewerb härter und es stehen bereits heute mehr rechtliche Vorgaben zur Absicherung des Verbraucherschutzes sowie für einen chancengleichen Zugang und Wettbewerb zur Verfügung. Dies gilt für Nutzer und Unternehmen gleichermaßen.

Wer viel Zeit mitbringt, kann die bereits bestehenden Regulierungsvorschriften im Anhang zum Bericht der Projektgruppe Netzneutralität nachlesen. Klar ist: Der Wettbewerb auf den Netzmärkten ist nicht selbsttragend. Er bedarf eines rechtlichen Rahmens. Dieser Rahmen ist vorhanden und sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb.

Uns ist wichtig, dass Diskriminierungsfreiheit auf Ebene der Netze, Dienste und bei den Inhalten sowie inhaltliche Vielfalt im Internet auch in Zukunft gewährleistet wird. In die Arbeit der Projektgruppe “Netzneutralität” sind diese Aspekte von Anfang an eingeflossen. Die von der Projektgruppe vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sind hiervon ebenfalls geprägt.

Die entscheidende Frage lautet: Wie kann der Rechtsrahmen auch in Zukunft so ausgestaltet werden, dass er eine möglichst innovative Entwicklung des Netzes und seiner Strukturen erlaubt? Wir sind uns sicher, dass konkrete regulatorische Eingriffe nur dann erfolgen sollten, wenn ein Missbrauch oder ein klares und anhaltendes Marktversagen vorliegt. Beides ist in Deutschland derzeit nicht der Fall.

Die Projektgruppe “Netzneutralität” hat Prinzipien entwickelt, die Innovationsoffenheit garantieren. Dazu gehören Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, die Gewährleitung und die dynamische Fortentwicklung des “Best-Effort”-Internet, die Wahrung der Vielfalt von Inhalten sowie vor allem die weitere Förderung des Wettbewerbs. All dies gilt grundsätzlich gleichermaßen für Festnetze und Mobilfunk.

Die Stärke einer Enquete-Kommission sind die großen Linien. Tagespolitik findet im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Daher sollten die Empfehlungen einer Enquete-Kommission dem Gesetzgeber vor allem einen abgewogenen Rahmen bieten, ohne seine Entscheidungen vorwegzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für das Internet. Strukturen und Dienste, die wir heute diskutieren und die uns geradezu übermächtig erscheinen, können in den nächsten zwei Jahren bereits Vergangenheit sein.

Freiheit braucht Eigenverantwortung. Unser Leitbild des Online-Nutzers ist der mündige Bürger. Deshalb setzen wir auf Wettbewerb, Transparenz und Selbstregulierung. Bevor der Gesetzgeber regulierend eingreift, ist dies der bessere Weg um die Eigenverantwortung aller Beteiligten, insbesondere auch der Unternehmen, zu stärken.


Erneut vertagt hat sich die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Deshalb konnten leider die Ergebnisse der Projektgruppen Netzneutralität und Datenschutz nicht beraten und beschlossen werden. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedauerlich, denn die Ergebnisse zumindest der Projektgruppe Netzneutralität – für die ich sprechen kann – können sich sehen lassen. Unmittelbar nachdem die Enquete-Kommission sich vertagt hat, schossen die Spekulationen ins Kraut. Auch die Medien beteiligten sich fleißig an der Ursachensuche. Dabei kamen auch skurrile Überschriften zustande. Besonders gut gefallen hat mir: „Regierungskoalition verhindert Netzneutralität.“ Selten so gelacht. Aber zurück zum Thema.

Zuerst einmal die gute Nachricht: Netzneutralität ist in Deutschland derzeit nicht akut in Gefahr. Es gibt keine erkennbare Zahl an Verstößen. Auch diejenigen, die eine gesetzliche Absicherung fordern, konnten außer Unkenrufen und düsteren Zukunftsprognosen keine belastbaren Fakten vorbringen, die aktuell eine Gefährdung der Netzneutralität im Grundsatz belegen. Diese Sicht war auch Mehrheitsmeinung in der entsprechenden Projektgruppe Netzneutralität.

Und noch eine gute Nachricht: Nicht nur die Projektgruppe Netzneutralität, sondern wahrscheinlich alle Mitglieder der Enquete-Kommission halten die Netzneutralität für einen zentralen Aspekt, um auch künftig auf ein offenes Internet, in der Form wie wir es kennen und schätzen (manche vielleicht auch lieben) gelernt haben.

Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am Laptop

Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am Laptop (Dt. Bundestag/Melde)

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Am 6. Juni hat sich die Projektgruppe Netzneutralität zu ihrer letzten Sitzung getroffen. Auf dieser Projektgruppensitzung haben die Mitglieder den seit Juni 2010 erarbeiteten Text noch einmal gemeinsam in Gänze durchgesprochen und sich über die Handlungsempfehlungen verständigt. Am 27. Juni soll dann die Gesamtenquete über den Text der Projektgruppe abstimmen.

Peter Tauber erläutert in dem Video die Arbeit und die Ergebnisse der Projektgruppe.


Alle Daten sind anders, alle Daten sind gleich (Image by Jan Slangen on flickr.com CC BY-NC-SA 2.0)

Viele sind sich nicht bewusst, dass wir derzeit eine Revolution miterleben – und damit meine ich nicht die Ereignisse in Nordafrika. Wir erleben eine Revolution, die wohl nur mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Ich spreche vom Internet. Das Internet eröffnet den Menschen neue Chancen und Möglichkeiten in der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Partizipation, der Innovation, der Wissenschaft, aber auch der Unterhaltung.

Auch deshalb hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU eine Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” eingesetzt. Unser Ziel in der Netzpolitik sollte sein, vor allem Chancen und Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, ohne freilich Risiken auszublenden. Sich aber allein auf die Risiken zu fokussieren – so wie das in der Diskussion um die Netzneutralität geschieht – ist kein guter Weg.

Es ist ein Wesensmerkmal des Internets, dass es für Bürgerinnen und Bürger, für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen, für die Wissenschaft, für die Unternehmen der Wirtschaft, aber auch für den Staat neue Möglichkeiten eröffnet. Diese gilt es nicht zu beschneiden, sondern zu erhalten oder im Idealfall noch zu erweitern. Für die Union ist klar: wir halten das Internet für ein Segen für eine moderne, pluralistische und demokratische Gesellschaft. Darum gibt es keine Frage: auch für uns ist die Netzneutralität eine der Voraussetzungen für ein Internet wie wir es kennen, schätzen und brauchen – auch in der Zukunft.

Der wissenschaftliche Dienst hat es kurz und knapp formuliert: „Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet. Das bedeutet alle Datenpakete werden gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher sie stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generieren. Dies galt“ – und man möchte hinzufügen gilt – „bislang als essentielle Eigenheit des weltweiten Netzes.“

Diese Definition klammert freilich die Frage des Netzwerkmanagements weitgehend aus. In der Tat bleibt Raum für weitergehende Diskussionen, was unter Netzneutralität zu fassen ist, wie eng dieser Begriff ausgelegt werden kann und ob man Ende – wie es manche fordern – ein kostengünstiger Breitbandzugang eine Voraussetzung für Netzneutralität ist.

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Von europäischen Richtlinien über das TKG bis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Netzneutralität wird an vielen Stellen normiert. Deshalb hat sich die Projektgruppe erst einmal einen Überblick verschafft und die Bestandsaufnahme der Regulierungsvorschriften diskutiert.

In der letzten Sitzung war vorgeschlagen worden, eine Anhörung oder ein Expertengespräch zum Thema “Kapazitätsengpässe, Differenzierung, Netzwerkmanagement” vor allem mit Technikern abzuhalten. Die Obleute aller Fraktionen haben sich für eine Anhörung im Rahmen der Enquete-Kommission entschieden. Diese Anhörung findet am 4. Oktober 2010 statt. In der Sitzung wurde über die Sachverständigen für die Anhörung, soweit bis dahin bereits benannt, und die Fragen diskutiert.

Im zweiten Teil der Sitzung wurden die Arbeitsaufträge anhand der Gliederung vergeben. Jedes Mitglied der Projektgruppe kann an den Themen arbeiten, die ihm wichtig sind und die zu seinem Fachgebiet gehören. Da die geplante Anhörung vor allem zur technischen Bestandsaufnahme des Themas Netzneutralität beitragen soll, beginnt die Arbeit an den Texten erst danach.

Die nächsten geplanten Sitzungstermine der Projektgruppe sind:

  • 4. Oktober 2010
  • 8. November 2010
  • 6. Dezember 2010


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