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	<title>Blogfraktion.de &#187; SoFFin</title>
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	<description>Das Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion</description>
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		<title>Falsche Anreize bei der Managervergütung</title>
		<link>http://blogfraktion.de/2009/12/16/falsche-anreize-bei-der-managervergutung/</link>
		<comments>http://blogfraktion.de/2009/12/16/falsche-anreize-bei-der-managervergutung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 09:34:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>blogfraktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[G20]]></category>
		<category><![CDATA[Managervergütung]]></category>
		<category><![CDATA[SoFFin]]></category>

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		<description><![CDATA[Zweifellos waren allein auf kurzen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme ein Mit-Auslöser der aktuellen Finanzmarktkrise. Durch falsche Anreize wurden unvertretbare und unkontrollierbare Risiken eingegangen, die das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden. Um dem entgegenzuwirken, haben CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript"></script></p>
<p><strong>Zweifellos waren allein auf kurzen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme ein Mit-Auslöser der aktuellen Finanzmarktkrise.</strong> Durch falsche Anreize wurden unvertretbare und unkontrollierbare Risiken eingegangen, die das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden.</p>
<p>Um dem entgegenzuwirken, haben CDU, CSU und FDP im <a href="http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf">Koalitionsvertrag</a> vereinbart:</p>
<blockquote><p>„Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft, die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert. Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung. Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte. Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt werden.<br />
Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten.“</p></blockquote>
<p>Die G20-Staaten haben sich im Herbst auf detaillierte Vergütungsstandards geeinigt. In Deutschland werden wir diese Standards zügig und konsequent umsetzen. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und den Instrumenten der <a href="http://www.bafin.de/cln_116/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true">Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</a> und des <a href="http://www.soffin.de/">Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin</a>) haben wir in Deutschland schon frühzeitig richtige Schritte eingeleitet. Die Union erwartet aber auch von den Akteuren des Finanzsektors, dass sie selbst die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um solche Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern. Die entsprechende Selbstverpflichtung von Banken und Versicherungen sind ein wichtiges Signal der Einsicht. <a href="#_msocom_3"></a></p>
<p><span id="more-639"></span>Auf dem <a href="http://www.pittsburghsummit.gov/">Gipfel von Pittsburgh</a> haben sich die Staats- und Regierungschefs aber nicht nur auf eine Beseitigung von Fehlanreizen bei den Vergütungen im Finanzmarktbereich geeinigt. Sie haben auch beschlossen, auf dem nächsten Gipfel eine Diskussion über ein breites Spektrum von Möglichkeiten zu führen, wie der Finanzsektor zu einem angemessenen und wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung der staatlichen Krisenlasten herangezogen werden könnte.</p>
<p>Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorgehen von Großbritannien, insbesondere auch wegen der besonderen Bedeutung des dortigen Finanzplatzes. Die in Großbritannien diskutierten Maßnahmen sind eine mögliche Option und sind im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zu sehen, die derzeit diskutiert werden, um die Finanzstabilität zu stärken. Wir halten Eigenkapitalzuschläge für systemisch relevante Banken, wie im <a href="http://www.pittsburghsummit.gov/mediacenter/129639.htm">G20-Kommunique von Pittsburgh</a> erwähnt, für ein wichtiges Element eines zielführenden Ansatzes. Diese Maßnahmen sind aber auf internationaler Ebene abzustimmen und Wechselwirkungen zwischen diesen Instrumenten sind zu beachten. Die Bundesregierung steht dazu in engem Kontakt mit anderen Regierungen.</p>
<p>Im kommenden Jahr will die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die international verabredeten Regeln zusätzlich in einem Gesetz festschreiben.</p>
<ul>
<li><a title="Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" href="http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_marisk.php" target="_blank">BaFin-Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk)</a></li>
</ul>
<p>Der international besetzte <a href="http://www.financialstabilityboard.org/">Financial Stability Board (FSB)</a> hat zur Unterbindung der unmäßigen Gehaltssteigerungen mehrere Maßnahmen vorgeschlagen. Boni dürfen danach nicht garantiert, müssen aber öffentlich gemacht werden. Sie sollen von der nachhaltigen Wertentwicklung der Bank abhängen, zum großen Teil über einen Zeitraum von drei Jahren gestreckt und zeitanteilig gezahlt werden. Betroffen sind Institute, die mit Risiken handeln und international arbeiten.</p>
<p>Mit der neuen Fassung der Mindestanforderungen an das MaRisk trägt die BaFin den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise Rechnung. Durch die Neufassung der MaRisk werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen geschärft und ausgebaut.</p>
<p><strong>Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten</strong></p>
<p>Die BaFin wird in einer Richtlinie Banken und Versicherungen strengere Regeln für Boni vorschreiben, die ab dem 1. Januar 2010 gelten. Sie setzt damit Beschlüsse der G20-Regierungschefs und Prinzipien des FSB um. Die deutschen Banken und Versicherungen wollen bereits im laufenden Jahr strengere Bonusregeln anwenden. Die Institute unterzeichneten eine Selbstverpflichtung, Regelungen der BaFin zu den Boni, bereits für dieses Jahr anzuwenden.</p>
<p>Die neuen MaRisk enthalten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken. Aggressive Vergütungssysteme haben – neben vielen anderen Faktoren – mit zur Finanzkrise beigetragen, indem sie falsche Anreize gesetzt haben. Künftig dürfen kurzfristige Renditen bei den variablen Bestandteilen der Vergütung von Geschäftsleitern und von Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen. Institute müssen sich bei der variablen Vergütung solcher Personen am Erfolg der Organisationseinheit und am Gesamterfolg des Instituts orientieren.</p>
<p>Für Banken mit riskanten Aktivitäten soll gelten:</p>
<ul>
<li>Garantierte Boni sind generell unzulässig und längstens für ein Jahr gestattet.</li>
<li>Mindestens die Hälfte der variablen Vergütung hängt von einer nachhaltigen Wertentwicklung des Instituts ab.</li>
<li>Mindestens 40 Prozent des variablen Entgelts werden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren gestreckt und nicht schneller als zeitanteilig ausgezahlt.</li>
<li>Auch negative Erfolgsbeiträge des Instituts schlagen sich in der Höhe der variablen Vergütung und zurückbehaltener Beträge nieder.</li>
<li>Die Risikoorientierung der Vergütung darf nicht durch Absicherungs- oder sonstige Gegenmaßnahmen aufgehoben werden.</li>
<li>Kriterien und Zusammensetzung der Vergütungen werden öffentlich gemacht.</li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>SoFFin</strong></p>
<p>Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung wurde am 17. Oktober 2008 mit Inkrafttreten des <a title="Link zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz" href="http://www.soffin.de/downloads/gesetz_fmstg.pdf"><strong>Finanzmarktstabilisierungsgesetzes</strong></a> geschaffen. Ziel dieses Gesetzes und aller darauf aufbauender Maßnahmen ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wieder herzustellen und den Finanzsektor zu stabilisieren. Dazu wurden dem Fonds vom Gesetz verschiedene <a title="Link zu den Leistungen des Fonds" href="http://www.soffin.de/leistungen.php?sub=3"><strong>Instrumente</strong></a> gegeben, die es Finanzinstituten für eine begrenzte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken und Liquiditätsengpässe zu beheben, indem die Refinanzierung am Kapitalmarkt durch Gewährung staatlicher Garantien auf Verbindlichkeiten erleichtert wird.</p>
<p><strong>BaFin</strong></p>
<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die <acronym>BaFin</acronym> ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.</p>
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		</item>
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		<title>Wofür sind Bad Banks gut?</title>
		<link>http://blogfraktion.de/2009/06/24/wofur-sind-bad-banks-gut/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 07:31:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>blogfraktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Bad Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Basel II]]></category>
		<category><![CDATA[KWG]]></category>
		<category><![CDATA[Rating]]></category>
		<category><![CDATA[SoFFin]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anhörung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (Bad Banks) steht in der letzten planmäßigen Sitzungswoche des Bundestages vor der sitzungsfreien Zeit und vor der Bundestagswahl auf der Tagesordnung. Im Haushaltsausschuss ist beraten worden, wie das Gesetz aussehen soll und welche Lösungen für die toxische Papiere der Banken, insbesondere der Landesbanken, gefunden werden können. Bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Anhörung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (Bad Banks) steht in der letzten planmäßigen Sitzungswoche des Bundestages vor der sitzungsfreien Zeit und vor der Bundestagswahl auf der Tagesordnung. Im Haushaltsausschuss ist beraten worden, wie das Gesetz aussehen soll und welche Lösungen für die toxische Papiere der Banken, insbesondere der Landesbanken, gefunden werden können.</em></p>
<p><em>Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses hat der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in einem Positionspapier erklärt, wofür Bad Banks gut sind. Wir dokumentieren das Positionspapier:</em><br />
<span id="more-567"></span></p>
<ul class="unIndentedList">
<li>Es ist fraglich, ob allen denjenigen, die für Finanzinstitute Verantwortung tragen, der <strong>dramatische Handlungsbedarf </strong>deutlich ist, den die drohenden Ratingherabstufungen bei strukturierten Wertpapieren, aber beispielsweise auch bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen auslösen.</li>
<li> Die angekündigte <strong>Ratingmigration </strong>droht, den konjunkturell bedingten Anstieg der Risikoaktiva großer deutscher Banken massiv zu verschärfen. Dadurch wird deren <strong>ausreichende Kapitalisierung gefährdet </strong>sein. Dagegen sehen wir kurzfristig kein anderes geeignetes Mittel als die Auslagerung von Ratingmigration bedrohter Vermögenswerte in Bad Banks, in denen <a title="Wikipedia: International Financial Reporting Standards" href="http://de.wikipedia.org/wiki/International_Financial_Reporting_Standards" target="_blank">IFRS</a> und <a title="Kreditwesengesetz (KWG) " href="http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/" target="_blank">KWG</a> nicht gelten &#8211; und damit auch <a title="Bundesbank: Basel II (Eigenkapitalvereinbarung)" href="http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php" target="_blank">Basel II</a> nicht angewendet wird. <strong>Bad Banks </strong>helfen Kapital sparen und <strong>dienen </strong>damit der <strong>Stabilität der Finanzmärkte.</strong></li>
<li> Die im Fortentwicklungsgesetz derzeit vorgeschlagenen <strong>Bad Banks entlasten </strong>die <strong>Banken, </strong>erhalten aber die Eigentümerverantwortung unmittelbar oder mittelbar (durch Rückgriff auf die Dividenden) aufrecht. Das <strong>Prinzip der Eigenverantwortung </strong>ist einer der Kerne unserer Wirtschaftsordnung: Bei Schwierigkeiten, die die Leistungsfähigkeit des einzelnen Kreditinstitutes übersteigen, sind zuerst die Eigentümer gefragt (auch wenn es sich um Sparkassenverbände handelt), dann die Einlagen- bzw. Institutssicherung und dann erst der Steuerzahler (vertreten durch den <a title="Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" href="http://www.soffin.de" target="_blank">SoFFin</a>).</li>
<li> Durch die Möglichkeit, dividendenberechtigte Vorzugsaktien zu begeben, sind auch die <strong>Kernbanken kapitalmarktfähig, </strong>deren Alteigentümer möglicherweise 20 Jahre lang keine Dividenden erhalten.</li>
<li> Landesbanken sollten &#8211; wie alle Banken mit überschaubarem Eigentümerkreis &#8211; daher in erster Linie das Konsolidierungsbankmodell nutzen, in dem ihre Eigentümer die <strong>volle Verlustausgleichspflicht </strong>übernehmen. Dadurch werden die Eigentümer nicht zusätzlich belastet, sie bleiben in der Pflicht für ihr Eigentum, damit die Gewährträgerhaftung nicht ins Leere läuft.</li>
<li> Die Streckung der Abschreibungen über 20 Jahre erleichtern den Kernbanken den Neustart. Durch den Austausch illiquider strukturierter Wertpapiere gegen staatlich garantierte können Bad Banks <strong>Kapitalisierung und Liquidität </strong>der Kernbanken <strong>stärken.</strong></li>
<li> Die vorgeschlagenen Vorschriften für Bad Banks sind so konstruiert, nach Geist und Buchstaben den europäischen Vorschriften zu genügen, insbesondere dem Beihilferecht, um <strong>Wettbewerber nicht zu schädigen.</strong></li>
<li> Die <strong>Gegenargumente </strong>aus der Branche sind <strong>widersprüchlich: </strong>Die einen fordern stärkere Beihilfeelemente, weil sie gern Risiken abgenommen bekommen wollen. Die anderen beklagen sich, dass die Stabilisierungsmaßnahmen denen zugute kommen, die schlecht gewirtschaftet haben.</li>
</ul>
<p><em><strong>Lesen Sie auch:</strong></em></p>
<ul>
<li><a title="PDF:   Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613156.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf</a> (PDF)  zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung</li>
<li><a title="Experten urteilten im Haushaltsausschuss über das Bad Bank-Gesetz" href="http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/24738540_kw25_haushalt/index.html" target="_blank">Bericht</a> von der öffentlichen Anhörung</li>
<li><a title="Materialien zur öffentlichen Anhörung " href="http://www.bundestag.de/ausschuesse/a08/anhoerungen/zweckgesellschaften/index.html" target="_blank">Materialien</a> der öffentlichen Anhörung</li>
</ul>
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