
Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender
Das Internet hat die Welt verändert – und zwar fundamental. Man sollte mit Superlativen immer vorsichtig sein: Aber der Begriff der digitalen Revolution als Beschreibung dessen, was sich in vergangenen Jahren in Deutschland, in Europa und den anderen Kontinenten ereignet hat, ist aus meiner Sicht keine Übertreibung.
Für die freie Kommunikation gibt es keine Grenzen mehr. Gedanken können rund um den Erdball in Sekundenbruchteilen ausgetauscht werden. Nie war der Zugang zu Informationen leichter. Für mich als Christen ist Freiheit in Verantwortung für die anderen zentrale Richtschnur meiner Politik. Deshalb betrachte ich die neuen Freiheiten durch das Internet grundsätzlich als Fortschritt. Auch die christlich-liberale Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zu einer neuen offenen Netzpolitik bekannt: “Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt”, heißt es dort.
Diese Revolution ist freilich an vielen in unserer Gesellschaft bislang vorübergegangen. Eine Menge Bürger sind noch nicht online. Manche wollen es auch nicht werden. Auch das ist aus meiner Sicht ihr gutes Recht. Auf der anderen Seite stehen die digitalen Eingeborenen, die das Internet schon als ihren Lebensraum sehen.
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Manfred Behrens
Manfred Behrens (53) aus Ebendorf, nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg gelegen, ist verheiratet und hat zwei Kinder und zwei Enkelkinder. Der Bürgermeister arbeitet im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, seine Erfahrung in der Kommunalpolitik unter anderem als Mitglied des Kreistages will er dort einbringen. Stellvertretendes Mitglied ist der Verwaltungsvollzugsbeamter im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Seine Antworten auf unseren Fragebogen:
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Noch immer werden im Bundestag Kisten geschleppt, Büros bezogen und Abgeordnete in neue Positionen gewählt. Wir wollen Ihnen unsere neuen Abgeordneten etwas näher vorstellen. Wer sind die Neuen bei CDU und CSU? Wie haben Sie Ihre ersten Monate im Bundestag erlebt, woher kommen sie und welche Ziele verfolgen sie?

Dr. Thomas Feist
Dr. Thomas Feist (44) aus Leipzig macht den Anfang. Politisch engagiert hat sich der gelernte Heizungsinstallateur und promovierte Philosoph schon länger – bis er 2007 als bekennender Christ auch Mitglied der CDU wurde und innerhalb kurzer Zeit eine bemerkenswerte parteipolitische Karriere hinlegte: er kandidierte für den Bundestag und gewann am 27. September– gegen den damaligen Bundesminister Wolfgang Tiefensee – als recht unbekanntes und neues Gesicht das Direktmandat für die CDU.
Dr. Thomas Feist im Internet:
Homepage: www.thomasfeist.de
Twitter: twitter.com/drthomasfeist
Facebook. Fan-Seite von Thomas Feist
Seither ist der Abgeordnete ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss sowie im Petitionsausschuss.
Hier ein paar Einblicke anhand unseres Fragebogens:
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Zweifellos waren allein auf kurzen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme ein Mit-Auslöser der aktuellen Finanzmarktkrise. Durch falsche Anreize wurden unvertretbare und unkontrollierbare Risiken eingegangen, die das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden.
Um dem entgegenzuwirken, haben CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart:
„Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft, die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert. Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung. Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte. Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt werden.
Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten.“
Die G20-Staaten haben sich im Herbst auf detaillierte Vergütungsstandards geeinigt. In Deutschland werden wir diese Standards zügig und konsequent umsetzen. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und den Instrumenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) haben wir in Deutschland schon frühzeitig richtige Schritte eingeleitet. Die Union erwartet aber auch von den Akteuren des Finanzsektors, dass sie selbst die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um solche Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern. Die entsprechende Selbstverpflichtung von Banken und Versicherungen sind ein wichtiges Signal der Einsicht.
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Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP haben das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet und damit ein erstes wichtiges steuerpolitisches Projekt der bürgerlichen Koalition von Union und FDP auf den Weg gebracht.
Mit diesem Gesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu werden sämtliche im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen für ein steuerliches Sofortprogramm sowie weitere zum 1. Januar 2010 vereinbarte steuerliche Maßnahmen umgesetzt. Außerdem werden zugleich die Regelungen getroffen, die von der Union in der vergangen Wahlperiode stets gefordert, von der SPD aber blockiert wurden.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um rd. 8,5 Mrd. € entlastet. Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Allein die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds entlastet Familien mit Kindern um rd. 4,6 Mrd. €. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.
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