Kategorie “Netzpolitik”

Ich halte nichts von einem gefühlten Klassenkampf zwischen digitaler und analoger Welt. Allein diese Unterscheidung ist schon fragwürdig. Online zu sein ist für immer mehr Menschen ganz selbstverständlich. Zudem bestimmt das Netz auch das Leben jener Menschen maßgeblich, die nicht im Traum daran denken, dass sie es nutzen.

Das Netz ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt. Sein Erfolg verändert unsere Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen. Soziale Netzwerke führen Menschen zusammen. Sie sind nicht nur eine technische Plattformen, sondern ein kultureller und gesellschaftlicher Raum. Soziale Medien sind die neuen Marktplätze. Das Netz ist ein Ort, der uns allen zusätzliche Möglichkeiten bietet, um unsere Grundrechte wie etwa Berufs- und Meinungsfreiheit auszuüben.

Wenn unsere Freiheit in Gefahr sein sollte, dann nicht digital oder analog, sondern überall. In Deutschland jedoch, darüber dürfen wir uns freuen, ist das nicht der Fall. Deshalb gilt es rhetorisch abzurüsten. Maximalforderungen aufzustellen und zu erklären, was man nicht will, ist einfach. Doch nur ein fairer Ausgleich der Interessen aller Beteiligten – beim Urheberrecht wie in anderen Bereichen -, bringt unsere Gesellschaft voran. Wir sollten die Chancen des Internets für alle Lebensbereiche beherzt nutzen. Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind die Grundwerte, die uns auch in der digitalen Gesellschaft leiten.

Plenum des Deutschen Bundestages

Im Plenum des Deutschen Bundestages: Netzpolitik bereits heute als eigenständiges Politikfeld begreifen (Foto: Tobias 'ToKo' Koch)

Das Netz gibt unserer Gesellschaft neue Impulse. Wir müssen dafür keine Barrikade erklimmen, sondern die Revolution kommt per Mausklick. Nie zuvor konnten sich Bürgerinnen und Bürger so umfassend über ihr Gemeinwesen informieren. Kein anderes Medium, das lernen Politiker tagtäglich, bietet uns vergleichbare Möglichkeiten zur direkten Kommunikation mit unseren Wählern. Größere Transparenz im staatlichen Handeln kann mehr Bürgerbeteiligung und Vertrauen fördern. Netzpolitik muss dafür die Vermittlung von Kompetenzen in der vierten Kulturtechnik, dem Umgang mit dem Internet, bereits in den frühen Jahren und dann ein Leben lang stärken. Sie muss dabei auch den Schwächeren Schutz bieten, wenn die Hilfe zur Selbsthilfe nicht ausreicht.

Das Netz ist keine Mode, die vergeht. Im Gegenteil: Wir sollten Netzpolitik bereits heute als eigenständiges Politikfeld begreifen und nach dem Ende der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” für eine hervorgehobene Stelle in Bundestag und Bundesregierung werben.

Das Netz gehört niemandem allein, wir alle machen das Netz. Wir müssen uns deshalb auch alle zusammen an der Gestaltung unserer digitalen Zukunft beteiligen. Dabei fließt kein digitales Blut, sondern echter Schweiß. Wir sind auch nicht im Krieg, sondern im Gespräch. Deshalb danke ich allen, die sich an der Arbeit der Enquete-Kommission mit Anregungen, Kritik und Vorschlägen beteiligt haben und hoffentlich beteiligen.

Jens Koeppen  ist Obmann der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft”


Die Medienkompetenz ist ein “sehr aufgeladenes” Thema, stellt Thomas Jarzombek in seiner Einleitung zum zweiten Zwischenbericht der Enquete-Kommission “Internet und Digitale Gesellschaft” fest. Der Vorsitzende der Projektgruppe Medienkompetenz hebt besonders den Jugendschutz als wichtiges Thema des Berichtes hervor. Dieser funktioniere nicht mit technischen Mitteln, sind die Mitglieder der Enquete überzeugt, die Verantwortung der Eltern sei nicht zu ersetzen und müsse in jeder Hinsicht gestärkt werden. Um Lehrer und Schüler dazu zu bringen, sich grundsätzlich mit Anwendung und Konsequenzen des Internet zu befassen, sollte jeder Schüler einen eigenen Laptop erhalten.

Alle Kinder sollten so kompetent mit Ihrem Laptop umgehen lernen wie Cole (hiestand24 on flickr.com, CC BY-NC 2.0)

Doch zunächst formuliert der Bericht erst einmal grundsätzliche Positionen zu den zentralen Begriffen der Debatte. Medienkompetenz bedeute demnach, die Fähigkeit zum „richtigen“, „angemessenen“ Umgang mit Medien und bilde somit eine “Schlüsselqualifikation in der modernen Gesellschaft”. In einer ausführlichen Bestandsaufnahme werden Projekte und Initiativen für eine bessere Medienkompetenz, Chancen und Risiken der Nutzung von interaktiven Medien, etwa die Sucht nach ihnen, ausgemacht und beschrieben. Im Zentrum stehen Jugendschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche sowie Pädagogen und Eltern. Aber auch andere gesellschaftliche Gruppen, etwa Migranten oder Senioren, werden in ihrer Medienkompetenz betrachtet. Im letzten Teil werden konkrete Handlungsvorschläge zur Steigerung der gesellschaftlichen Medienkompetenz erarbeitet.

Besonders interessant ist die Auflistung der Projekte, Initiativen und Institutionen, die sich in deutschlandweit und in den Bundesländern für mehr Medienkompetenz einsetzen.


Georg Nüßlein ist Beauftragter für IT-, Kommunikations- und Postpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Telekommunikationsgesetz ist außerdem das erste Gesetz, in dem die Netzneutralität garantiert wird. Die Bundesregierung kann eine Rechtsverordnung erlassen, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, die gleiches Recht für alle sicherstellt – ausführlich bloggt dazu Thomas Jarzombek, einer der Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Dass schnelle, leistungsfähige Internetanschlüsse heute für eine hohe Lebensqualität der Bürger und für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland unverzichtbar sind, ist mittlerweile eine Binsenweisheit genauso wie die Feststellung, dass eine stabile Stromversorgung aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Dabei haben sowohl die Bewohner in den Städten und Ballungszentren als auch die Bewohner im ländlichen Raum Anspruch auf eine adäquate Breitbandanbindung. Das gibt uns das Grundgesetz in Art. 87 f. Absatz 1 zu recht vor.

Herausforderung: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb, gerade für den ländlichen Raum (flöschen on flickr.com, CC BY-NC-SA 2.0)

Trotz aller bisherigen Bemühungen der Politik und der Wirtschaft ist noch immer ein Teil der Bevölkerung von schnellen Internetanschlüssen abgeschnitten, vor allem Internetnutzer, die im ländlichen Raum leben. Um den Weg zum digitalen Deutschland weiter zu ebnen, haben wir im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in Gang gesetzt. Neben gezielten Fördermaßnahmen und verbesserten Informationsangeboten läuft derzeit der Ausbau der sogenannten LTE-Technik an, um die übriggebliebenen weißen Flecken in unserem Land zu schließen. Mittels dieser Funktechnik sollen zunächst gezielt die kleinen Dörfer und Gemeinden versorgt werden, bevor die Funkmasten in größeren Städten aufgestellt werden dürfen. Das ist nur sinnvoll. Andererseits aber auch nur ein Zwischenschritt. Die politische wie technisch-ökonomische Herausforderung heißt: Ausbau einer sich dynamisch entwickelnden Infrastruktur im Wettbewerb. Das ist neu.

Die derzeitige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, dem Breitbandausbau in Deutschland einen weiteren deutlichen Schub zu geben. Die Novelle soll nicht einfach eine Umsetzung von EU-Richtlinien sein. Vielmehr gestalten wir das neue TKG so, dass wir die beteiligten Telekommunikationsunternehmen so regulieren, dass sich für sie Investitionen auch in den ländlichen Raum lohnen. Dafür muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen.

So wollen wir den Unternehmen im TKG Antragsrechte auf konkrete Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) darüber einräumen, zu welchen zukünftigen Zugangsbedingungen sie reguliert werden, wenn sie denn investieren. Wenn ein Unternehmer nicht weiß, was auf ihn zukommt, lässt er lieber die Finger davon. Das ändern wir jetzt. Dabei muss die BNetzA künftig den Markt nicht nur aus bundespolitischer Brille, sondern regional betrachten und analysieren. Dementsprechend hat sie ihre Regulierungsvorschriften zu erlassen. So verhindern wir regionale Monopole, die den Wettbewerb vor Ort bremsen können. Mit unserem Open Access-Ansatz wollen wir ermöglichen, dass grundsätzlich jeder Anbieter das Netz bzw. die Infrastruktur des anderen Anbieters für die Breitbandversorgung mitnutzen kann – natürlich gegen entsprechende Mitnutzungsentgelte, die die Unternehmen selbst vereinbaren müssen. Außerdem wollen wir es möglich machen, dass TK-Unternehmen auf alle für den Breitbandausbau nutzbaren, in und außerhalb von Gebäuden befindlichen Infrastrukturen in privater und öffentlicher Trägerschaft Zugang bekommen – natürlich auch wieder gegen untereinander vereinbarte Entgelte. So werden Doppelstrukturen vermieden und Kosten in Milliardenhöhe eingespart. Die viel diskutierte Universaldienstverpflichtung wäre nur eine ultima ratio bei einem absoluten Marktversagen in den weißen Flecken – und nur da. Da sich diese Maßnahme als politisch schwer durchsetzbar erweist, sollte das Augenmerk auf die genannten und weitere geplanten Maßnahmen für eine investitionsfördernde Regulierungspolitik und somit für einen effizienten Breitbandausbau in Deutschland gelegt werden. Wichtig ist es, jetzt gemeinsam zu handeln und die Stunde zu nutzen. Debattiert haben wir genug.


Der Datenschutzbeauftragte von Facebook Richard Allan war zu Gast im Deutschen Bundestag. Gemeinsam mit einem Vertreter von Google Per Meyerdierks, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein Thilo Weichert nahm der Manager von Facebook Ireland Limited an einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien teil. Einen Videomitschnitt davon können Sie auf den Seiten des Bundestages ansehen.

Facebook sollte etwa beim Umgang mit seinem Like-Button an deutsches Recht halten (owenwbrown on flickr.com, CC BY 2.0)

Facebook ist nicht gerade beliebt bei Datenschützern und Netzpolitikern. Gerade in den vergangenen Monaten gab es eine ganz Reihe von datenschutzrechtlichen Streitfragen rund um die Einbindung von “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten, die Nutzung von Fanpages oder die automatische Gesichtserkennung. Thilo Weichert hat sogar angekündigt, verwaltungsgerichtlich gegen Betreiber von Webseiten in Schleswig-Holstein vorzugehen, die diese Services nutzen. Für ein paar Tage stand dann das Gerücht im Raum, dass Facebook für seine Nutzer aus diesem Bundesland einen abgeänderten Dienst anbieten wird. Ein beachtlicher Erfolg für das dortige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz. Aber in Wahrheit doch absurd.

Mindestens genauso absurd ist aber, dass Facebook zwar über 20 Millionen Nutzer in Deutschland hat, aber hier nur eine Mini-Repräsentanz betreibt. Das Unternehmen zieht sich auf die Position zurück, dass es seinen Europasitz in Irland hat und sie daher (nur) dem dortigen Recht bzw. der dortigen Aufsicht unterliegen würden. Die Ankündigung von Herrn Allan eine weitere Person in Berlin einzustellen, ist nur die berühmte weiße Salbe, die beruhigen soll, aber nichts hilft. Wenn 25 Prozent (!) der deutschen Bevölkerung einen Dienst nutzen, dann erwartet man auch, dass dieser Dienst sich vollständig an deutsches Recht hält. Genau das tut Facebook eben nicht.

Natürlich kann man nicht von jedem Internet Start-Up erwarten, dass es innerhalb der Europäischen Union in jedem Mitgliedsstaat eine Niederlassung unterhält und mit allen Datenschutzbehörden, die es in Deutschland noch dazu in jedem Bundesland gibt, seine Dienste abstimmt. Der gemeinsame Markt und gebündelten Zuständigkeiten sind gerade im Bereich des Internets sehr sinnvoll. Aber bei einem Unternehmen wie Facebook, das aufgrund der schieren Masse der Nutzer und der gesammelten Daten eine erhöhte Aufmerksamkeit des Staates erfordert, lassen solche an sich sinnvollen europäischen Bestimmungen die nationale Politik seltsam hilflos aussehen.

Dabei könnte Facebook selbst einiges dazu beitragen, die Situation zu entschärfen. Mehr Transparenz und Kooperationsbereitschaft wären ein gutes Zeichen. Die auch in der Anhörung angesprochenen kritischen Punkte, wie zum Beispiel das Sammeln der Daten von Nicht-Nutzern, sind meines Erachtens keine, die eine zwingende Grundlage des Geschäftsmodells sind. Zwingend für den langfristigen Erfolg des Unternehmens sind dagegen die Akzeptanz und das Vertrauen der Nutzer. Mit der Blockadehaltung und der andauernden öffentlichen Berichterstattung darüber setzt Facebook aber genau das auf Spiel.


Der Beitrag wurde verfasst von Peter Tauber, Vorsitzender der Projektgruppe Netzneutralität, und Jens Koeppen, Obmann in der Enquetekommission.

Nach der Beratung der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” über den Berichte der Projektgruppen “Netzneutralität” stellt sich die Frage: Wie steht es um die Netzneutralität?

Das Ergebnis der Projektgruppe “Netzneutralität” nach über einem Jahr Arbeit ist klar: In Deutschland gibt es derzeit keine akute Gefährdung der Netzneutralität.

Zur Zeit funktioniert der Wettbewerb auf den Netzmärkten zwischen den unterschiedlichen Dienstleistern (dicktay2000 on flickr.com, CC BY 2.0)

Der Grund für diese erfreuliche Situation ist der Wettbewerb auf den Netz-, Dienste- und Endgerätemärkten mit den bestehenden Zugangs- und Entgeltregulierungen sowie den Missbrauchs- und Diskriminierungsverboten auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber sollten wir uns freuen, denn wir profitieren alle davon.

Die Diskussion um Netzneutralität wird häufig zugespitzt auf eine sofortige gesetzliche Regelung. Das klingt dann wie die ultimative Entscheidung zwischen Gesetz und Markt. Das ist schön einfach – aber ganz falsch.

Die Diskussion um Netzneutralität wird zudem häufig nach US-amerikanischen Maßstäben geführt. Tatsächlich unterscheiden sich die USA und Deutschland in zwei Punkten: beim Wettbewerb und bei den Regulierungsvorschriften.

In Deutschland ist der Wettbewerb härter und es stehen bereits heute mehr rechtliche Vorgaben zur Absicherung des Verbraucherschutzes sowie für einen chancengleichen Zugang und Wettbewerb zur Verfügung. Dies gilt für Nutzer und Unternehmen gleichermaßen.

Wer viel Zeit mitbringt, kann die bereits bestehenden Regulierungsvorschriften im Anhang zum Bericht der Projektgruppe Netzneutralität nachlesen. Klar ist: Der Wettbewerb auf den Netzmärkten ist nicht selbsttragend. Er bedarf eines rechtlichen Rahmens. Dieser Rahmen ist vorhanden und sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb.

Uns ist wichtig, dass Diskriminierungsfreiheit auf Ebene der Netze, Dienste und bei den Inhalten sowie inhaltliche Vielfalt im Internet auch in Zukunft gewährleistet wird. In die Arbeit der Projektgruppe “Netzneutralität” sind diese Aspekte von Anfang an eingeflossen. Die von der Projektgruppe vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sind hiervon ebenfalls geprägt.

Die entscheidende Frage lautet: Wie kann der Rechtsrahmen auch in Zukunft so ausgestaltet werden, dass er eine möglichst innovative Entwicklung des Netzes und seiner Strukturen erlaubt? Wir sind uns sicher, dass konkrete regulatorische Eingriffe nur dann erfolgen sollten, wenn ein Missbrauch oder ein klares und anhaltendes Marktversagen vorliegt. Beides ist in Deutschland derzeit nicht der Fall.

Die Projektgruppe “Netzneutralität” hat Prinzipien entwickelt, die Innovationsoffenheit garantieren. Dazu gehören Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, die Gewährleitung und die dynamische Fortentwicklung des “Best-Effort”-Internet, die Wahrung der Vielfalt von Inhalten sowie vor allem die weitere Förderung des Wettbewerbs. All dies gilt grundsätzlich gleichermaßen für Festnetze und Mobilfunk.

Die Stärke einer Enquete-Kommission sind die großen Linien. Tagespolitik findet im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Daher sollten die Empfehlungen einer Enquete-Kommission dem Gesetzgeber vor allem einen abgewogenen Rahmen bieten, ohne seine Entscheidungen vorwegzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für das Internet. Strukturen und Dienste, die wir heute diskutieren und die uns geradezu übermächtig erscheinen, können in den nächsten zwei Jahren bereits Vergangenheit sein.

Freiheit braucht Eigenverantwortung. Unser Leitbild des Online-Nutzers ist der mündige Bürger. Deshalb setzen wir auf Wettbewerb, Transparenz und Selbstregulierung. Bevor der Gesetzgeber regulierend eingreift, ist dies der bessere Weg um die Eigenverantwortung aller Beteiligten, insbesondere auch der Unternehmen, zu stärken.


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