
In diesem Gastbeitrag betrachtet Prof. Dr. Christoph Neuberger für uns, wie sich die Meinungsmacht der Medien durch das Internet verändert.
Meinungsmacht hat, wer die öffentliche und individuelle Meinungsbildung nach seinem Willen beeinflussen kann. Genauer gesagt: Über Macht verfügt, wer die öffentliche Meinung bestimmen kann – also jene Meinung, der die größte Überzeugungs- und Durchsetzungskraft unterstellt wird. Meinungsmacht ist außerdem die Fähigkeit, das Urteil und Handeln der einzelnen Bürgerinnen und Bürger in politischen Dingen zu beeinflussen. Um Meinungsbildung zu erklären und zu messen, sind komplexe Theorien und aufwendige Untersuchungen notwendig. Von alledem kann im Rundfunkrecht aber nicht die Rede sein: Dort wird die Meinungsmacht mit dem Zuschaueranteil gleichgesetzt. Ab einem Marktanteil von dreißig Prozent, so wird vermutet, verfügt ein Anbieter über vorherrschende Meinungsmacht im nationalen Fernsehen. „Größe ist Macht“, lautet die Formel. mehr



